Für Sie als Malerbetrieb ist die Betriebshaftpflicht eine der wichtigsten Absicherungen. Hier können Schäden ganze Unternehmen und Existenzen ruinieren, da bei nicht ausreichender Absicherung der Schaden immer direkt vom Schädiger beglichen werden muss. Nicht zu vernachlässigen sind in diesem Gewerbe auch eventuelle Umweltschäden. Eine Umwelthaftpflichtversicherung ist gesetzlich in jeder Betriebshaftpflicht verankert. Unterschiede gibt es häufig in der Selbstbeteiligung im Schadensfall.
In unserem Betriebshaftpflicht Online-Rechner haben wir als freier Versicherungsmakler die Angebote zahlreicher Versicherer für Sie hinterlegt: Betriebshaftpflicht Maler Vergleichsrechner. Finden Sie hier für Ihr Unternehmen das passende Angebot.
Als Versicherungsnehmer haben Sie die Pflicht, alle von Ihnen und Ihrem Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten beim Abschluss des Vertrages anzugeben. Geschieht das nicht, ist der Versicherer nicht verpflichtet, in den nicht explizit genannten Tätigkeiten Schäden zu regulieren. Daher sollten Sie darauf achten, dass alle Ihre ausgeübten Tätigkeiten in der Police von der Versicherung auch schwarz auf weiß gedruckt sind. Geben Sie daher immer alle von Ihnen und Ihrem Unternehmen angebotenen Leistungen an. Für Fragen steht Ihnen unser Finanzchecks-Team gern telefonisch auch zur Verfügung.
Verwandte Tätigkeiten eines Malerbetriebes sind zum Beispiel auch Industrieanstrich und Fahrzeuglackierung. Diese Risiken sind für Versicherer anders zu bewerten und Bedarf es weiterer Fragen. Vollwärmeschutzarbeiten sind in den meisten Tarifen für einen Malerbetrieb automatisch mitversichert. Weitere Details gibt es im Leistungsvergleich in unserem Online-Rechner. Nicht ausschlaggebend ist, welches Gewerbe Sie angemeldet haben, sondern welche Tätigkeiten Sie ausüben. Daher sind Sie auch in der Pflicht, falls Sie eine Betriebshaftpflicht für Maler abschließen und später weitere Tätigkeiten dazu kommen, diese Ihrer Versicherung zu melden. Eine weitere Tätigkeit hat nicht immer zur Folge, dass sich Ihr Beitrag erhöht.
Ein Mitarbeiter eines Malerbetriebs strich, stehend auf einem 12 Meter hohen Gerüst, die Fassade eines Mehrfamilienhauses. Durch eine kleine Unachtsamkeit stößt er beim Laufen Eimer samt Werkzeug vom Gerüst auf einen parkenden Lieferwagen. Der Schaden durch neue Scheiben und Reparaturkosten belief sich auf ca. 17.000 €.
Beim Entsorgen von gebrauchten Lacken und Farben gelangt einem Maler ein Teil dieses Abfalls durch Verschütten ins Grundwasser. Die Beseitigungs – und Reinigungskosten belaufen sich auf 87.000 € und werden von der Umwelthaftpflichtversicherung, die grundsätzlich mit in der Betriebshaftpflicht enthalten ist, mit übernommen.
Zum optimalen Schutz für Sie gehört auch die Wahl der richtigen Versicherungssumme. In den meisten Fällen wird hier bei Personen- und Sachschäden eine Pauschale von zwei bis drei Millionen Euro angeboten. Hierbei ist vor allem entscheidend, welche Arbeiten Sie ausüben und an was für Objekten. Bei Malerarbeiten an und in privaten und kleineren Objekten ist eine Absicherung in Höhe von drei Millionen Euro in der Regel ausreichend. Bei Großbaustellen sollten oft höhere Summen gewählt werden. Öffentliche Auftraggber verlangen meist eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro.
Oft wird von Beratern dazu geraten Tarife zu wählen, die keine Selbstbeteiligung einschließen. Grundsätzlich ist jedoch grade beim Existenzgründer und Kleinunternehmer eine geringe Selbstbeteiligung von 150-250€ je Schadensfall eine Überlegung wert, da dies sehr preismindernd wirken kann. Außerdem ist die Betriebshaftpflicht nicht für die Regulierung von Kleinschäden da, sondern um existenziell hohe finanzielle Forderungen abzufangen. In unserem Online-Rechner sind auch Tarife bis 1000 Euro Selbstbehalt hinterlegt, die die Kosten deutlich reduzieren. Jeder Unternehmer trifft am besten selbst diese kaufmännische Entscheidung, wir stellen die Auswahl zur Verfügung.
Es ist wichtig, eine ausreichende Absicherung zu treffen um sich und sein Unternehmen zu schützen. Viele besondere Bedingungserweiterungen sind meistens nur in den Top-Tarifen der Versicherungen zu finden. Sparen Sie nicht am falschen Ende und schauen Sie in unserer Leistungsübersicht ob für Sie relevante Absicherungen inbegriffen sind. Ein besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass jegliche Bearbeitungsschäden (auch Tätigkeitsschäden genannt) und Umweltschäden mit abgesichert sind. Achten Sie darauf, dass diese Summen in der Betriebshaftpflicht für Malerbetriebe in der gleichen Höhe wie die Sachschäden abgesichert sind. Wir führen für Sie in unserem Vergleichsrechner auf, welche Summen in diesem Bereich eingeschlossen sind.
Einzelunternehmer Umsatz: 25.000 Euro, Gründung in den letzten 12 Monaten neu
VHV Versicherung
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 1.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 1000 Euro
Versicherungsbeitrag:
15,96 Euro monatlich