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Betriebs­haftpflicht
Raumausstatter

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Betriebshaftpflicht für Raumausstatter: Die Versicherung mit Dreifach-Wirkung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn andere – zum Beispiel Kunden– Ansprüche gegen Sie stellen. Sie werden für Personen- oder Sachschäden verantwortlich gemacht, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden verursacht haben sollen. Egal, ob etwas dran ist an den Vorwürfen, die Haftpflichtversicherung ist mit Rat und Tat für Sie da.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst die Forderungen.
  • Für berechtigte Forderungen zahlt die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Deckungssumme.
  • Unberechtigte Ansprüche werden zurück-gewiesen. Beharrt der Anspruchsteller auf seinem vermeintlichen Recht und klagt, verteidigt Sie der Versicherer auch vor Gericht.

So wirksam schützt eine Betriebshaftpflicht den Raumausstatter und seinen Betrieb

Nach dem Gesetz haften Sie unbeschränkt, unabhängig vom Grad des Verschuldens. Das bedeutet: Selbst durch leichte Fahrlässigkeit kann Ihr Betrieb wirtschaftlich ruiniert werden. Und nicht nur der Betrieb steht auf dem Spiel, sondern auch ihre eigene finanzielle Zukunft. Denn je nach Rechtsform des Unternehmens haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Sie haben Angestellte? Als Chef sind für Fehler von Mitarbeitenden persönlich verantwortlich, auch ohne eigenes Verschulden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung hilft Ihnen, sich auf Ihre Kernkompetenz als Raumausstatter zu konzentrieren und wesentliche Teile des unternehmerischen Risikos auf den Versicherer zu übertragen. Aus einem unkalkulierbaren Schaden wird ein günstiger fixer Beitrag, den Sie leicht in der Kostenkalkulation berücksichtigen können.

Raumausstatter verlegt weißen Teppich

Was deckt die Haftpflicht für Raumausstatter ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
  • Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
  • Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
ausgeschlossen sind
  • Schäden am eigenen Unternehmen
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
  • “reine” Vermögensschäden (z.B. gutachterliche Tätigkeit, Planung für Dritte ohne eigenes Gewerk auszuführen)

Um diese Schäden kümmerte sich die Betriebshaftpflicht für Raumausstatter

Zum Streichen der Decke nutzte der Mitarbeiter eines Raumausstatters eine Leiter. Als er sich zu weit vorbeugte, geriet die Leiter ins Wanken und der Farbeimer fiel hinunter. Die Farbe spritzte dabei weit über den abgedeckten Bereich hinaus – auch ein wertvoller Teppich des Kunden wurde in Mitleidenschaft gezogen. Er ist nicht zu reinigen und muss nun ersetzt werden. Der Wiederbeschaffungswert beläuft sich auf ca. 15.000 Euro.

Vor der anstehenden Renovierung eines Theatersaals musste der Raumausstatter die großen Bühnenvorhänge abnehmen und geschützt unterbringen. Er lagerte sie in Kartons im Keller des Gebäudes. Dabei übersah er, dass der Keller feucht war und deshalb ein Nässeschutz erforderlich gewesen wäre. Die fleckigen, teilweise verschimmelten Vorhänge mussten restauriert werden, das Theater konnte seinen Betrieb erst verspätet wieder aufnehmen. Der geltend gemachte Schaden beläuft sich auf rund 32.000 Euro.

Ein passendes Angebot für das gesamte Leistungsspektrum

Als Raumausstatter bieten Sie Ihren Kunden vielfältige Dienstleistungen an. Dazu gehören vielleicht nicht nur Malerarbeiten, sondern auch das Verlegen von Böden oder andere handwerkliche Tätigkeiten. Egal, was in Ihrer Gewerbeanmeldung steht, nennen Sie uns alle Arbeiten, die Sie tatsächlich ausüben. So stellen wir sicher, dass die Risikosituation in Ihrem Betrieb richtig erfasst wird und Sie im Schadensfall bestens versichert sind.

Raumausstatter tapeziert auf einer Leiter
Online-Rechner - Betriebshaftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Leistungsvergleich per Online-Rechner

Das Expertenwissen von Finanzchecks haben wir im kostenfreien Online-Rechner gebündelt. Sie beantworten wenige grundlegende Fragen zur Betriebsgröße und zu den Tätigkeiten, die Sie neben der Raumausstattung eventuell zusätzlich ausüben. Der Rechner zeigt Ihnen geeignete Tarife, deren Qualitätsmerkmale und die Kosten für den Versicherungsschutz. Einfache Absicherung oder Premium-Produkt? Die jeweilige Leistung des Tarifs haben wir mit Sternen bewertet, sodass Sie auf einen Blick einen Eindruck vom Preis-Leistungs-Verhältnis gewinnen können. Filtern Sie die Suchergebnisse bei Bedarf nach weiteren Kriterien und erleben Sie, welche Rabatte Sie zum Beispiel für nebenberufliche Tätigkeit, mehrjährige Vertragslaufzeit und Existenzgründung erzielen können.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für einen Raumausstatter?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 25.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 0 €
Versicherungsbeitrag: ab 7,60 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung ist in der Betriebshaftpflicht für Raumausstatter eine Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 3.000.000 Euro sinnvoll. Für Arbeiten in großen oder hochwertig ausgestatteten Gebäuden wie Industriebauten, Einkaufscenter, Kultureinrichtungen sowie bei öffentlichen Auftraggebern empfehlen wir Verträge mit einer Deckungssumme ab 5.000.000 Euro.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Als Selbstständiger wissen Sie am besten, welche Schadenssumme Ihr Betrieb verkraften kann, ohne in Schieflage zu geraten. Probieren Sie in unserem Online-Rechner aus, wie sich eine Selbstbeteiligung von bis zu 1.000 Euro pro Schaden auf den Preis der Versicherung auswirkt. Die Haftpflichtversicherung spart nicht nur bei den Schäden, sondern auch bei den Verwaltungskosten. Das honoriert sie mit einem attraktiven Rabatt.