In der Gründungsphase eines Unternehmens hat man oft so viel um die Ohren, dass man einigen elementaren Dingen zu wenig Bedeutung schenkt. Das kann im schlimmsten Fall ohne eine Betriebshaftpflicht für Raumausstatter existenzielle Folgen haben, denn fahrlässige Handlungen oder eine Unachtsamkeit können Sie und Ihr Unternehmen finanziell stark gefährden.
In unserem Betriebshaftpflicht Online-Rechner haben wir als freier Versicherungsmakler die Angebote zahlreicher Versicherer für Sie hinterlegt: Betriebshaftpflicht Raumausstatter Vergleichsrechner. Finden Sie für Ihren Raumausstatter-Betrieb das optimale Angebot.
Dazu muss man wissen, dass Versicherer nicht für Schäden haften müssen, die durch Tätigkeiten entstanden sind, die nicht explizit im Versicherungsschein genannt werden. Geben Sie deshalb Acht darauf, bei der Antragsaufnahme alle Leistungen anzugeben, die Sie in Ihrem Unternehmen anbieten und überprüfen Sie bei Erhalt der Police, dass diese Angaben auch genau in dieser Art übernommen und ausgewiesen wurden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit dieser Angaben tragen allein Sie.
Eine Tätigkeit, die oft im Zuge der Arbeiten mit angeboten wird, ist die Elektroinstallation. Hierbei spielt keine Rolle, was alles in Ihrer Gewerbeanmeldung eingetragen ist sondern, welche Leistungen Sie tatsächlich anbieten. Sollten Sie also nach Abschluss der Betriebshaftpflicht für Raumausstatter weitere Tätigkeiten zu Ihrem Angebot hinzufügen, müssen Sie dies Ihrer Versicherung umgehend melden. Weitere Tätigkeiten haben nicht immer einen höheren Beitrag zur Folge.
Zum Streichen einer frisch angebrachten Tapete stellt sich der Mitarbeiter eines Raumausstatters mit seinem Farbeimer auf eine Leiter. Durch einen Fehltritt verliert er das Gleichgewicht und stürzt mit der Leiter um. Die Farbe spritzt dabei weit über den abgedeckten Bereich hinaus und trifft unter anderem einen wertvollen Teppich, der nun ersetzt werden muss. Entstandener Gesamtschaden ca. 15.000 €.
Bei der Renovierung eines Theatersaals muss der Raumausstatter vor den Arbeiten noch die Vorhänge verstauen und packt diese in große Kartons und lagert Sie im Keller des Gebäudes. Nach Abschluss der Arbeiten wird beim Aufhängen der Vorhänge bemerkt, dass vergessen wurde, auf einen Nässeschutz der Kartons zu achten. Die Restauration und der Verlust des Theaters belaufen sich auf ca. 32.000 €.
Die Gesellschaften bieten verschiedenste Tarifmodelle mit unterschiedlichen Leistungen an, dazu zählen auch die unterschiedlichen Versicherungssummen. In den Haupttarifen werden hier Summen von ein bis fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden angeboten. Bei dieser Auswahl ist es wichtig, die Art und den Umfang Ihrer Arbeit zu überblicken. Bei Aufträgen in kleineren oder privaten Räumen und Gebäuden reicht eine Versicherungssumme in Höhe von drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden in den meisten Fällen aus. Zählen hingegen größere oder öffentliche Auftraggeber dazu, sollte mindestens eine Absicherung von fünf Millionen Euro nachgewiesen werden.
Grundsätzlich kann mit der Vereinbarung eines Selbstbehalts die Versicherungsprämie reduziert werden, da im berechtigten Schadensfall, die vereinbarte Summe selbst zu tragen ist. Die Höhe des Eigenanteils kann jeder Selbstständige eigens entscheiden. In unseren Vergleichsrechner sind die Selbstbehalte bis 1000 Euro möglich und die entsprechenden Rabatte automatisch hinterlegt.
Leider sparen viele genau hier an der falschen Stelle. Es ist Sinn und Zweck der Sache, Ihr Unternehmen gegen alle Eventualitäten abzusichern. Meist werden Bedingungserweiterungen nur in den Top-Tarifen der Versicherer angeboten. Achten Sie deshalb einfach auf die von uns bereitgestellte Leistungsübersicht und gehen Sie auf Nummer sicher, dass alles, was Sie benötigen, eingeschlossen ist. Besonderer Wert liegt hier im Einschluss von Bearbeitungsschäden (auch Tätigkeitsschäden genannt). Diese Leistung sollte in gleicher Höhe abgesichert sein, wie die Sachschäden in der Betriebshaftpflicht für Raumausstatter. Wir haben in unserem Online-Rechner diese Summen für Sie explizit aufgeführt.
Einzelunternehmer Umsatz: 25.000 Euro, Gründung in den letzten 12 Monaten neu
VHV Versicherung
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 1.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 1000 Euro
Versicherungsbeitrag:
16,81 Euro monatlich