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Beraterhaftpflicht­versicherung für Berater

  • freiberufliche & selbständige Berater
  • echte Vermögensschäden versichert
  • Tarife ab 14,78 € monatlich
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Beraterhaftpflicht – weil professionelle Beratung Verantwortung bedeutet

Als Berater beeinflussen Sie Entscheidungen, Prozesse und Strategien, die für Ihre Mandanten oft große finanzielle Bedeutung haben. Ein kleiner Fehler, eine unvollständige Analyse oder eine verspätete Information kann bereits hohe Vermögensschäden verursachen. Die Beraterhaftpflicht­versicherung schützt Sie zuverlässig vor Forderungen, die ohne passenden Versicherungsschutz existenzbedrohend wären.

  • Versicherungsexperten prüfen, ob gegen Sie erhobene Ansprüche überhaupt berechtigt sind.
  • Für berechtigte Forderungen leistet die Beraterhaftpflicht in voller Höhe bis zur vereinbarten Summe.
  • Unbegründete oder überzogene Forderungen wehrt die Versicherung für Sie ab – auf Wunsch auch gerichtlich.

Warum eine Beraterhaftpflichtversicherung unverzichtbar ist

Während in anderen Berufsgruppen hauptsächlich Sach- und Personenschäden entstehen, haften Berater fast ausschließlich für echte Vermögensschäden – also rein finanzielle Nachteile, die durch fachliche Fehler, Analysen, Berechnungen oder verspätete Leistungen entstehen. Diese hohen Risiken deckt nur eine spezialisierte Beraterhaftpflicht ab. Die Beraterhaftpflicht – oft auch als Berufshaftpflicht für Berater bezeichnet – schützt Sie genau vor diesen finanziellen Risiken und gehört deshalb zu den wichtigsten Absicherungen in beratenden Tätigkeiten.

Besonders relevant ist die Beraterhaftpflicht unter anderem für: Steuerberater, Unternehmensberater, IT-Berater, Ernährungsberater, Personalberater oder auch psychologischer Berater. Darüber hinaus profitieren auch viele weitere beratende Tätigkeiten von einer professionellen Absicherung gegen Vermögensschäden.

Vermögensschaden­haftpflicht – der wichtigste Baustein

Die Vermögens­schadenhaft­pflicht ist das Herzstück jeder Beraterhaftpflicht. Fehlentscheidungen, unvollständige Analysen, Versäumnisse oder fehlerhafte Berechnungen können für Ihre Mandanten enorme finanzielle Auswirkungen haben. Die Versicherung schützt genau vor diesen Risiken und übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen – oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Betriebshaft­pflicht – eine sinnvolle Ergänzung

Die Betriebs­haftpflicht ergänzt den Schutz für typische Risiken im Arbeitsalltag. Dazu gehören Personen- und Sachschäden, die beim Besuch eines Kunden oder in Ihren eigenen Büroräumen entstehen können – etwa ein umgestoßenes Laptop, ein Wasserschaden oder ein Sturz eines Auftraggebers. Für Berater mit regelmäßigem Kundenkontakt ist sie dringend empfehlenswert.

Was deckt die Beraterhaftpflicht ab – und was nicht?

versichert ist
  • fehlerhafte oder unvollständige Beratung
  • finanzielle Nachteile durch Projektverzögerungen
  • Analysen, Berechnungen oder Empfehlungen mit falschen Ergebnissen
  • Verstöße gegen Datenschutz oder Geheimhaltungspflichten
  • Verletzung von Marken-, Lizenz- oder Urheberrechten
  • Mitversicherung von Freelancern und Subunternehmern
  • Abwehr unberechtigter Forderungen (passiver Rechtsschutz)
  • europaweiter, teilweise weltweiter Schutz
ausgeschlossen sind
  • vorsätzlich verursachte Schäden
  • strafbare Handlungen wie Veruntreuung
  • Geldstrafen und behördliche Bußgelder
  • Vertragsstrafen

Der genaue Leistungsumfang hängt vom Berufsfeld ab: IT-Berater benötigen andere Erweiterungen als psychologische oder steuerliche Berater. Moderne Tarife lassen sich flexibel auf Ihr individuelles Risikoprofil abstimmen.

Expertenrat zur Beraterhaftpflicht

„Achten Sie darauf, dass Ihre Beraterhaftpflicht eine offene Tätigkeitsdeckung enthält. In Aufträgen vermischen sich oft Bereiche aus Beratung, IT und Marketing. Bei einer geschlossenen Tätigkeitsdeckung mit fester Tätigkeitsliste riskieren Sie, dass im Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht.“

Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)

– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks.de

Dienstvertrag oder Werkvertrag? Warum Sie trotzdem haften

Viele Berater gehen davon aus, dass sie aufgrund eines Dienstvertrags nicht für den Erfolg ihrer Arbeit haften. Doch auch im Dienstvertrag bestehen vertragliche Nebenpflichten. Werden diese verletzt – etwa durch unvollständige Informationen, schlechte Vorbereitung oder fehlerhafte Empfehlungen – entsteht eine volle Haftung.

In der Praxis ist die Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag oft unscharf. Ein vermeintlicher Beratungsauftrag kann rechtlich als werkvertragliche Leistung gewertet werden. Unabhängig davon schützt die Beraterhaftpflicht Sie in beiden Fällen zuverlässig.

Diskussion am Tisch mit statistischen Unterlagen – Vermögensschadenhaftpflicht und Beraterhaftpflicht für Berater
Viele Berater schätzen ihr Haftungsrisiko falsch ein.

Praxisbeispiele: Typische Vermögensschäden in der Beratung

Ein Unternehmensberater empfiehlt eine regionale Expansion, stützt sich dabei jedoch auf veraltete Kennzahlen. Der Kunde investiert erheblich, verfehlt die Umsatzziele und fordert Ersatz für den entstandenen Schaden. Die Beraterhaftpflicht prüft die Situation und übernimmt die berechtigten Forderungen.

Ein IT-Berater implementiert eine neue Software, ohne die Kompatibilität zu einem bestehenden System zu prüfen. Die Folge: eine zweiwöchige Betriebsunterbrechung. Die Beraterhaftpflicht übernimmt Wiederherstellungskosten und den finanziellen Schaden.

Ein Ernährungsberater berechnet Nährstoffmengen fehlerhaft. Der Kunde entwickelt Mangelerscheinungen und fordert Kostenerstattung für medizinische Behandlungen. Die Beraterhaftpflicht deckt die finanziellen Folgen – ausgenommen sind gesundheitliche Primärschäden.

Ein Personalberater kalkuliert eine Gehaltsspanne falsch, wodurch eine Position über Monate unbesetzt bleibt. Projekte verzögern sich, der Auftraggeber macht finanzielle Ansprüche geltend. Die Versicherung prüft und übernimmt den berechtigten Anteil des Schadens.
Online-Rechner – Beraterhaftpflicht und Berufshaftpflichtversicherungskosten verschiedener Versicherungstarife vergleichen

Mit dem Online-Rechner Ihre Beraterhaftpflicht vergleichen

Unser Beraterhaftpflicht-Rechner ermittelt in wenigen Minuten die Tarife, die zu Ihrer Tätigkeit und Ihrem individuellen Risikoprofil passen. Sie beantworten nur einige kurze Fragen und erhalten ein Tarifergebnis, mit der Sie die verschiedenen Versicherungsgesellschaften objektiv vergleichen können.

Alle Tarife werden von unseren Experten im Leistungsvergleich geprüft und nach wichtigen Kriterien wie Deckungsumfang, Erweiterungen und Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet. So finden Sie schnell den Tarif, der Ihr Beratungsgeschäft optimal absichert.

Rabatte wie der Neugründerbonus oder Ermäßigungen sind bereits eingerechnet. Dadurch erhalten Sie sofort einen realistischen Beitrag für Ihre Beraterhaftpflicht­versicherung.

Mit wenigen Klicks können Sie jetzt Ihre individuelle Beraterhaftpflicht berechnen und das passende Angebot auswählen.

Was kostet eine Beraterhaftpflichtversicherung?

Wie hoch die Beiträge einer Haftpflichtversicherung für Berater ausfallen, hängt stets von mehreren Faktoren ab – insbesondere von Tätigkeitsfeld, Umsatz und gewünschter Versicherungssumme.

Berater (z. B. IT-, Personal- oder Unternehmensberatung): Umsatz 50.000 €
Versicherungssumme: 100.000 € pauschal
für Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 0 €
Versicherungsbeitrag: ab 14,78 € monatlich

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

Berater haften unbegrenzt – auch mit dem privaten Vermögen. Deshalb sollte die Versicherungssumme Ihrer Beraterhaftpflicht realistisch an Ihrem Risikoprofil und der Höhe potenzieller Vermögensschäden ausgerichtet sein. Hohe Schäden sind selten, können aber schnell sechsstellige Beträge erreichen.

Als Orientierung empfehlen sich:

  • 100.000 € für einfache Beratertätigkeiten
  • 250.000 € für Unternehmens-, Personal- oder Energieberatung
  • 500.000 € oder mehr für IT-Beratung oder Interims-Management

Wenn Sie Haftungsgrenzen in Ihren Verträgen vereinbaren, sollte die Versicherungssumme der Beraterhaftpflicht diesen Wert mindestens abdecken.

Tabelle zeigt die Auswahl der Versicherungssumme von Kunden für die Beraterhaftpflicht
Richtige Versicherungssumme für die Beraterhaftpflicht wählen