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Betriebshaftpflicht für
Tischler & Tischlerei

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Betriebshaftpflicht für Tischler und Tischlereien: Ein Vertrag, dreifacher Schutz

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Sie da, wenn andere – zum Beispiel Kunden, aber auch außenstehende Dritte – Ansprüche gegen Sie stellen. Das passiert öfter, als Sie vielleicht denken: Sie werden für Personen- oder Sachschäden verantwortlich gemacht, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden verursacht haben sollen.

Egal, ob etwas dran ist an den Vorwürfen oder nicht, die Betriebshaftpflicht ist für Sie da.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst die Ansprüche: Besteht überhaupt ein rechtlich haltbarer Grund? Falls ja, ist die Höhe der Forderung in Ordnung?
  • Für berechtigte Forderungen zahlt die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Für haltlose oder überzogene Forderungen gibt es kein Geld. Der Versicherer kümmert sich um eine begründete Ablehnung und verteidigt Sie notfalls auf seine Kosten gegen eine Klage vor Gericht.

So schützt eine Betriebshaftpflicht den Tischler und seine Tischlerei

Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen einem groben Fehler und einer kleinen Nachlässigkeit. Für jeden Grad des Verschuldens haften Selbständige und Kapitalgesellschaften unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen – Einzelunternehmer und vollhaftende Gesellschafter einer Personengesellschaft auch mit privaten Ersparnissen. Leiten Sie eine Tischlerei mit Angestellten, müssen Sie auch für deren Fehler aufkommen – sogar dann, wenn Sie selbst gar keine Schuld trifft.

Sie sehen: Neben allgemeinen unternehmerischen Risiken lauern hier Gefahren, die auch aus einer kleinen Ursache heraus das wirtschaftliche Aus bedeuten können. Glücklicherweise bietet eine Firmenhaftpflicht die Chance, solche für den Einzelnen unkalkulierbaren Risiken gegen einen überschaubaren Beitrag auf die breiten Schultern einer Versicherung zu übertragen. Den Versicherungsbeitrag berücksichtigen Sie in Ihrer Kostenkalkulation sowie als steuermindernden Aufwand.

Personen arbeiten in Tischlerei am Tisch

Was deckt die Haftpflicht für Tischler und Tischlereien ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
  • Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
  • Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
ausgeschlossen sind
  • Schäden am eigenen Unternehmen
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
  • “reine” Vermögensschäden (z.B. gutachterliche Tätigkeit, Planung für Dritte ohne eigenes Gewerk auszuführen)

Aus den Schadenakten der Betriebshaftpflicht für Tischler und Tischlereien

Ein Tischlereibetrieb hatte den Auftrag, in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses eine Küche einzubauen. Die dazu benötigten Holzteile lagerten ungesichert in einem schlecht beleuchteten Teil des Treppenhauses. Eine Mieterin stürzte darüber und verletzte sich an der Hand und am Knie. Eigene Ansprüche und Regressforderungen der Krankenkasse summieren sich auf 4.500 Euro – die Betriebshaftpflicht zahlt dafür.

Die für Tischlerarbeiten benötigten Holzteile wurden per Spedition angeliefert. Mitarbeitende der Tischlerei entluden den Lkw, waren dabei aber unvorsichtig und beschädigten Türen und Seitenflächen des Fahrzeugs. Ausbeulen und Lackieren kosten 3.000 Euro. Die Betriebshaftpflicht prüft die Angemessenheit der Werkstattrechnung und übernimmt den Schaden.

Ein passendes Angebot für das gesamte Leistungsspektrum

In einer Tischlerei (in manchen Regionen ist die Berufsbezeichnung Schreinerei gebräuchlich) sind Sie für viele Tätigkeiten mit dem Material Holz verantwortlich. Darunter fallen nicht nur Tischlerarbeiten im engeren Sinn, sondern zum Beispiel Fenstermontage und Türenmontage, Küchenmontage und Möbelmontage oder Messebau. Bitte nennen Sie uns für die Ausarbeitung eines Angebots alle Arbeiten, die Sie als Handwerker tatsächlich ausüben – egal, was in Ihrer Gewerbeanmeldung steht. So stellen wir sicher, dass Ihre künftige Betriebshaftpflichtversicherung das gesamte Leistungsspektrum Ihres Betriebs vollständig abdeckt.

Tischler bohrt mit Maschine löcher in ein Brett
Online-Rechner - Betriebshaftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Der Online-Rechner ist ein umfassendes Vergleichstool

Mit dem kostenfreien Online-Rechner von Finanzchecks können Sie sich vorab über die vielfältigen Möglichkeiten einer Betriebshaftpflicht für Tischler und Tischlereien informieren. Dabei geht es um viel mehr als um einen reinen Preisvergleich. Denn die Haftpflichtversicherung ist so individuell wie Ihr Betrieb.

Beantworten Sie einige wenige Fragen zu Ihrem Betrieb und den ausgeübten Tätigkeiten. Nach Ihren Antworten filtert der Rechner passende Tarife und berücksichtigt automatisch mögliche Rabatte, zum Beispiel für Existenzgründer oder für eine mehrjährige Vertragslaufzeit. Jedes Angebot wurde von unseren Experten unter die Lupe genommen und mit einer Sterne-Bewertung gekennzeichnet, sodass Sie wesentliche Leistungsmerkmale auf einen Blick sehen und das Preis-Leistungs-Verhältnis einschätzen können.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Tischler?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 25.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 8,79 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Auch wenn Großschäden selten sind, sollte der Versicherungsschutz darauf ausgerichtet sein. Finanzchecks empfiehlt in der Betriebshaftpflicht für Tischler und Tischlereien eine Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 3.000.000 Euro. Arbeiten sie in großen, hochwertig ausgestatteten oder denkmalgeschützten Gebäuden oder für öffentliche Auftraggeber, ist eine Deckungssumme ab 5.000.000 Euro sinnvoll.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Die Regulierung von Kleinschäden ist für die Versicherung mit hohem Aufwand verbunden. Überlegen Sie, ob Sie einen Teil jedes Schadens selbst tragen und dadurch viel Beitrag sparen möchten. In unserem Online-Rechner simulieren Sie, wie sich eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 1.000 Euro pro Schaden auf den Preis der Versicherung auswirkt.