Gastronomische Betriebe, die sich professionell mit der kulinarischen Ausstattung von Veranstaltungen aller Art befassen, benötigen eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung Catering. Diese befasst sich mit den Schadenersatzansprüchen, die Dritte wegen fahrlässig oder grob fahrlässig verursachter Schäden gegen das Catering-Unternehmen richten. Dabei ist es unerheblich, ob sich der Inhaber selbst oder seine Angestellten zu verantworten haben, ausschlaggebend ist lediglich das entgeltliche Beschäftigungsverhältnis. Voraussetzung ist allerdings, dass das Tätigkeitsfeld exakt beschrieben wird.
Um den Bedarf der Betriebshaftpflichtversicherung korrekt zu decken, ist die Einordnung der exakten Dienstleistung notwendig: Tritt das Unternehmen als Cateringservice auf, sind die Anlieferung von Speisen und Getränken bis hin zum Aufbau eines temporären Gastronomiebetriebes, beispielsweise mit der Bereitstellung von Sitzmöglichkeiten, sowie Besteck- und Geschirr, mitversichert. Der Eventservice umfasst auch die Absicherung der Bestuhlung von zum Beispiel Veranstaltungen und Konzerten. Der Partyservice gehört der Dienstleistungsgruppe mit an, welche zum Beispiel die Anfertigung von kalten Menü-Platten bis hin zu fünf Sterne Buffets reicht. Angestelltes Personal wie Kellner und Hostessen sind immer mitversichert. Sollten selbstständige Dienstleister beauftragt werden, ist die Kontrolle der entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung für Catering, Eventservice oder Hostess angeraten. Der Bereich Veranstaltungsplanung ist nicht über die beschriebene Dienstleistung mitversichert. Vor allem bei großen Veranstaltungen kann es bei Ausfällen zu hohen finanziellen Schadensersatzforderungen vom Auftraggeber kommen. Dafür ist eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht eine wichtige Ergänzung.
Bei einem Event mit Weinverkostung beschäftigt ein Catering-Unternehmen verschiedene Hostessen, die Rotwein an die geladenen Gäste verteilen. Durch ein Versehen kommen Gläser auf einem Tablett ins Rutschen und ergießen sich über einige Gäste. Die Rotweinflecken lassen sich von der teilweise sehr hochwertigen Kleidung nicht komplett entfernen, das Catering-Unternehmen wird in Haftung genommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung Hostess ersetzt die Reinigungs- oder Anschaffungskosten.
Ein Angestellter lieferte wunschgemäß Speisen und Getränke an ein Unternehmen aus. Unter der Verpackung der Wärmebehälter hatten sich durch den Transport kleine Kieselsteine eingebohrt. Beim Abstellen entstand ein großer Kratzer auf dem dunklen Schreibtisch. Ein rauspolieren führte nicht zum Erfolg, sodass das Unternehmen Schadenersatz forderte. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Cateringunternehmen ersetzte den hochwertigen Schreibtisch.
Unabhängig vom konkreten Geschäftsfeld wird die jeweilige Betriebshaftpflichtversicherung Hostess, Eventservice oder Catering in erster Linie prüfen, ob der zur Diskussion stehende Schaden wirklich auf das fahrlässige oder grob fahrlässige Verhalten des Versicherungsnehmers zurückzuführen ist. Lässt sich ein Verschulden belegen, setzt sich die Betriebshaftpflichtversicherung Catering, Hostess oder Eventservice mit der Höhe der erhobenen Forderungen auseinander. Generell werden in der Haftpflicht die Sachschäden nämlich zum Zeitwert ersetzt, d. h. es werden Alter und Abnutzung der beschädigten Sachen berücksichtigt. Da die geschädigte Person in eine Lage, wie sie vor dem Schadenereignis bestanden hatte, versetzt werden muss, werden Personenschäden selbstverständlich anders gehandhabt. Hier schlagen die anfallenden Behandlungs- und Therapiekosten, aber auch die Aufwendungen für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel zu Buche. Selbst wenn die jeweilige Krankenkasse zunächst die Kosten übernimmt, wird sie sich im Nachgang beim Verursacher des Schadens schadlos halten. Dies trifft auch auf Kranken- oder Schmerzensgelder zu, die die Geschädigten beanspruchen können.
Um die umfassenden Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung Eventservice, Catering oder Hostess optimal nutzen zu können, eröffnen die Versicherer die Möglichkeit der Anpassung: Nach Ablauf eines Versicherungsjahres können die Versicherungsnehmer alle Änderungen, die während der Zeit aufgetreten sind, auf einem Prämienregulierungsbogen mitteilen. Hat sich beispielsweise seit der Antragstellung die Anzahl der entgeltlich beschäftigten Personen verändert oder wurde zwischenzeitlich der Veranstaltungsservice um Catering oder die Beschäftigung von Hostessen erweitert, erhält die Versicherung so die Grundlage für eine bedarfsgerechte Prämienberechnung. Das versicherte Unternehmen muss dann entweder eine Nachzahlung bestreiten oder erhält eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Prämie. Im Verhältnis zu den potenziellen Schadenersatzansprüchen stellt der Versicherungsbeitrag eine effektive Begrenzung der Haftung dar: Abhängig von der Gesellschaftsform muss der Inhaber eines Unternehmens nämlich mit seinem gesamten Vermögen, dazu zählen auch die privaten Ersparnisse oder Rücklagen, für die Folgen eintreten.
Einzelunternehmer Umsatz: 50.000 Euro, Gründung in den letzten 12 Monaten neu
Rhion Versicherung
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 3.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 0 Euro
Versicherungsbeitrag:
61,55 Euro halbjährlich