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Betriebshaftpflicht für
Abbruch- und Abrissunternehmen

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Die Betriebshaftpflicht für Abbruch- und Abrissunternehmen ist für Sie da, wenn es um Ersatzansprüche geht

Fehler sind menschlich, können aber teuer werden. Schadensersatzansprüche in sechs- oder siebenstelliger Höhe sind für Unternehmer existenzbedrohend. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn Sie für Personen- oder Sachschäden verantwortlich gemacht werden, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden verursacht haben sollen. Egal, ob etwas dran ist an den Vorwürfen, die Haftpflichtversicherung ist mit Rat und Tat für Sie da.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst die Sach- und Rechtslage.
  • Für berechtigte Forderungen zahlt die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
  • Unberechtigte Ansprüche werden zurück-gewiesen. Beharrt der Anspruchsteller auf seinem vermeintlichen Recht und klagt, verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht

Mit einer Betriebshaftpflicht verlieren Haftungsrisiken ihren Schrecken

Nach dem Gesetz haften Sie unbeschränkt, unabhängig vom Grad des Verschuldens. Das bedeutet: Selbst durch leichte Fahrlässigkeit kann Ihr Betrieb wirtschaftlich ruiniert werden. Und nicht nur der Betrieb steht auf dem Spiel, sondern auch ihre eigene finanzielle Zukunft. Denn je nach Rechtsform des Unternehmens haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Sie haben Angestellte? Als Chef sind für Fehler von Mitarbeitenden persönlich verantwortlich, sogar ohne eigenes Verschulden.

Mit dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung übertragen Sie wesentliche Teile des unternehmerischen Risikos auf einen leistungsstarken Versicherer. Betriebswirtschaftlich bedeutet das: Aus einem unkalkulierbaren Schaden, für den Sie Rücklagen bilden müssten, werden fixe Kosten. Diese können Sie leicht in Ihrer Preiskalkulation für Abbruch- und Abrissarbeiten berücksichtigen. Als Betriebsausgabe wirken sie zudem steuermindernd.

Fahrer im Abbruchkran

Was deckt die Haftpflicht für Abbruch- und Abrissunternehmen ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
  • Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
  • Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
ausgeschlossen sind
  • Schäden am eigenen Unternehmen
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
  • “reine” Vermögensschäden (z.B. gutachterliche Tätigkeit, Planung für Dritte ohne eigenes Gewerk auszuführen)

Aus den Schadenakten der Betriebshaftpflicht für Abbruch- und Abrissunternehmen

Ein Abbruchunternehmen war mit dem Abriss einer nicht mehr benötigten Garage auf dem Grundstück eines Einfamilienhauses beauftragt. Eigentlich war ein Handabbruch vorgesehen, aber aufgrund von Termindruck kam schweres Gerät zum Einsatz. Ein verhängnisvoller Fehler – eine Seitenwand der Garage kippte nach außen weg und verursachte Schäden am Wintergarten des Wohnhauses. Den Schaden von 17.000 Euro übernimmt die Betriebshaftpflicht. Bei der Vertragsgestaltung wurde darauf geachtet, dass die sogenannte Radiusklausel (kein Versicherungsschutz für Schäden in einem definierten Umkreis der Abbrucharbeiten) nicht vereinbart ist.

In einem Privathaushalt sollte der Parkettboden erneuert werden. Der Abrissunternehmer war beauftragt, den alten Bodenbelag zu entfernen. Durch Unvorsichtigkeit beschädigte er den unter dem Parkett verlegten Estrich und die darin verlaufenden Heizschlangen der Fußbodenheizung. Für Trocknung und Reparatur zahlt die Betriebshaftpflicht knapp 3.000 Euro.

Eine umfassende Versicherung für Ihr gesamtes Leistungsspektrum

Abriss- und Abbrucharbeiten sind mit besonderen Risiken verbunden. Einfache Haftpflichtversicherungen für Baubetriebe decken diese Gefahren in der Regel nicht ab. Wir von Finanzchecks sorgen dafür, dass Sie den für Ihr Unternehmen passenden Versicherungsschutz ohne gefährliche Deckungslücken erhalten.

Sie kombinieren Ihr Abbruch- und Abrissunternehmen mit weiteren Leistungen wie Baggerbetrieb, Hochbau und Tiefbau? Die Versicherung unterschiedlicher Gewerke in nur einer Betriebshaftpflichtversicherung ist problemlos möglich. Sie nennen Sie uns alle Arbeiten, die Sie tatsächlich ausüben, wir analysieren die Risikosituation in Ihrem Betrieb und machen Ihnen ein Angebot zur Firmenhaftpflicht, das Ihren gesamten Tätigkeitsbereich genau abdeckt.

Abbruchbagger reißt Gebäude ein
Online-Rechner - Betriebshaftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Mit dem Online-Rechner zum passenden Betriebshaftpflicht-Angebot

Sie sind von der Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung überzeugt? Unsere Fachleute beraten Sie gern zu den Details. Mit dem kostenfreien Online-Rechner können Sie sich vorab über die vielfältigen Möglichkeiten der Absicherung Ihres Abriss- und Abbruchunternehmens informieren. Das Expertenwissen von Finanzchecks ist nur ein paar Mausklicks entfernt.

Füttern Sie den Rechner mit einigen Basisinformationen zu Betriebsgröße, Jahresumsatz, ausgeübten Gewerken und besonderen Risikoverhältnissen, zum Beispiel das Durchführen von Sprengungen oder das Entsorgen von Asbest. Anhand Ihrer Informationen filtert der Online-Rechner passende Tarife. Zu jedem Tarif erfahren Sie neben dem Preis auch alle wesentlichen Leistungsmerkmale im Detail. Für einen schnellen Überblick wurde jedes Angebot unter die Lupe genommen und von Finanzchecks mit einer Sterne-Bewertung gekennzeichnet.

Mögliche Rabatte werden automatisch berücksichtigt. Existenzgründer erhalten bei einigen Versicherern bis zu 50 % Nachlass. Mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren sparen Sie weitere 10 %.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Abbruch- und Abrissunternehmen?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 50.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 181,16 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Das hohe Risiko von Sach- oder gar Personenschäden in Zusammenhang mit Abbrucharbeiten verlangt nach einer adäquaten Absicherung. Kann ein Mensch nicht mehr arbeiten oder ist gar pflegebedürftig, drohen Forderungen in Millionenhöhe. Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung sollten Abbruch- und Abrissunternehmen eine Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 3.000.000 Euro versichern. Für Arbeiten an Großprojekten sowie bei öffentlichen Auftraggebern empfehlen wir Verträge mit einer Deckungssumme ab 5.000.000 Euro.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bedeutet eine erhebliche Beitragsersparnis. Der Versicherer muss sich nicht mit der unwirtschaftlichen Regulierung von Kleinschäden beschäftigen und gibt die Kostenvorteile weiter. Außerdem honoriert er Ihr Sorgfaltsinteresse an einem schadenfreien Vertragsverlauf. Selbstbeteiligungen sind schon ab 150 Euro pro Schadenfall möglich. Der Online-Rechner von Finanzchecks macht transparent, wie sich Selbstbeteiligungen bis zu 1.000 Euro auf den Preis der Versicherung auswirken.