Vermögens­schaden­haftpflicht für Verwaltungs­beiräte

  • Versicherung trotz Ehrenamt
  • Vermögensschadenhaftpflicht
  • Schutz für Ihr Privatvermögen
  • Vergleich ab 9,25 € mtl.

Versicherung für Verwaltungsbeiräte: Vergleichen Sie passende Angebote

Als Mitglied eines Verwaltungsbeirats übernehmen Sie eine wichtige und häufig ehrenamtliche Aufgabe für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Dazu gehören unter anderem die Prüfung von Handwerkerrechnungen oder Jahresabrechnungen. Daher sollten Sie auch bei dieser ehrenamtlichen Tätigkeit für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Kommt es zu einem Schadensfall, könnten die Eigentümer versuchen, Sie für die Schäden in Haftung zu nehmen. Die Verwaltungsbeirat-Versicherung bietet Ihnen mehr Sicherheit und schützt Sie vor finanziellen Belastungen.


Was genau macht ein Verwaltungsbeirat?

Der Verwaltungsbeirat ist im Auftrag einer Eigentümergemeinschaft tätig und besteht nach gesetzlicher Regelung aus drei Personen. Die Aufgaben der Beiratsmitglieder sind vielfältig, unter anderem:

  • Kontrolle der Arbeit und Vorschläge des Verwalters
  • Überprüfung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
  • Unterstützung des Verwalters bei der Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Beratung bei der Auswahl von Handwerkern
  • Moderation bei Konflikten zwischen Verwalter und Eigentümergemeinschaft
Eine Haftpflichtversicherung für WEG-Verwalter mit Vermögenssicherung für die wichtigsten Risiken

Ist eine Versicherung für einen ehrenamtlichen Verwaltungsbeirat sinnvoll?

Macht der Verwalter einen Fehler und der Beirat erkennt diesen nicht und gibt zum Beispiel ein Angebot für eine teure Sanierung versehentlich frei, kann es schnell zu Haftungsfällen kommen. Aus diesem Grund ist eine Verwaltungsbeirat-Versicherung so wichtig. Die Tätigkeit der Beiratsmitglieder ist zwar in den meisten Fällen ehrenamtlicher Natur, das schützt aber nicht vor Haftungsansprüchen. Hier gilt es, sich mit einem entsprechenden Versicherungsprodukt aufzustellen. So können Sie Ihrer Tätigkeit souveräner nachgehen und müssen sich über Haftungsrisiken keine Gedanken mehr machen.

Wer haftet im Schadensfall?

Entsteht für die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) ein finanzieller Schaden, den der Verwaltungsbeirat durch gewissenhafte Ausübung seiner Tätigkeit hätte verhindern können, kann es zu einem Haftungsfall kommen. Dabei gilt grundsätzlich, dass der Verwaltungsbeirat auch mit seinem Privatvermögen haftet.

Gemeinschaften von Wohnungseigentümern verwalten gemeinsam den Teil ihres Eigentums, der allen gehört. Um sich von der anspruchsvollen Aufgabe zu entlasten, beauftragen einige WEG dafür einen professionellen Hausverwalter oder wählen aus ihrer Gemeinschaft einen Beirat. Eine Ausnahme von der Haftung besteht nur dann, wenn in der WEG ausdrücklich ein Haftungsausschluss oder ähnliche Haftungsfreistellungen vorgesehen sind. Häufig entscheiden sich die Wohnungseigentümer­gemeinschaften für eine Kombination aus Haftungsausschlüssen und Versicherung.


Welche Versicherungen braucht ein Verwaltungsbeirat?

Für die finanzielle Absicherung der Verwaltungsbeiräte und seine Beiratsmitglieder sorgt die Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung. Denn hier geht es nicht um Sachschäden, sondern um reine Vermögensschäden. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist die richtige Wahl, wenn Sie im Schadensfall eine Kostenübernahme durch die Versicherung wünschen. Eine Betriebs- und Berufshaftpflicht benötigen Sie hingegen in diesem Fall nicht.

Viele Versicherer bieten ihren Kunden eine sogenannte Beiratsversicherung an. Hierbei handelt es sich letztlich wieder um eine Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung, die der Versicherer lediglich unter einem anderen Namen vertreibt.

Eine Versicherung für Vermögensschäden für Verwaltungsbeiräte schützt vor finanziellen Forderungen, Datenschutzverstöße, Nachhaftungen, Fehlerhafte Beratung, Verletzung von Rechten und wehrt unberechtigte Ansprüche ab

Folgende Risiken sind durch die Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung abgedeckt bzw. folgende Leistungen sind vorgesehen:

Was ist versichert und was nicht?

  • Gefahren, die sich aus der Tätigkeit als Verwaltungsbeirat einer WEG ergeben
  • Haftungsrisiken aus versehentlichen Pflichtverletzungen
  • Überprüfung der Höhe zur Verpflichtung zum Schadenersatz
  • Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche

Diese Risiken deckt die Versicherung nicht ab:

  • Grobe Fahrlässigkeit, weil Sie zum Beispiel auf die jährliche Rechnungsprüfung gänzlich verzichten

Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt das Privatvermögen von Verwaltungsbeiräten

Die Tätigkeit des Verwaltungsbeirats ist anspruchsvoll, in der Praxis können leicht Fehler passieren. Aufgrund von beruflicher Überlastung könnte es zum Beispiel dazu kommen, dass Sie die Abrechnungen des Verwalters oberflächlicher als sonst prüfen. Es ist daher in vielen Fällen vorteilhaft, sich mit einer Haftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte abzusichern. Hier kommt die Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung in Betracht, die viele in diesem Zusammenhang relevante Vermögensschäden abdeckt. Mit dem Online-Rechner von Finanzchecks.de finden Sie die für Sie passenden Angebote.


Schadenbeispiele für (WEG-) Verwaltungsräte

Hier finden Sie einige typische Schadenbeispiele, wie sie in der Praxis immer wieder auftreten:

Zu den Aufgaben des Beirats gehört die gewissenhafte Prüfung der Jahresabrechnung. Sie umfasst die Einzelabrechnungen und die Heizkostenabrechnung. Die Aufstellung der tatsächlich angefallenen Einnahmen und Ausgaben erfolgt gemäß § 28 Abs. 3 WEG . Ein typischer Fehler bei der Prüfung der Jahresabrechnung besteht darin, sich vom Verwalter die Kontoauszüge nicht zeigen zu lassen. Es reicht nicht aus, dass die Abrechnung schlüssig erscheint. Der Verwalter nimmt zum Beispiel vom Rücklagenkonto Geld, ohne dass es dem Beirat auffällt. Kommt es zu einer Entlastung des Verwalters und der Schaden wird aufgedeckt, muss der Beirat der Wohnungseigentümer­gemeinschaft die gesamte Summe erstatten.

Der Beirat prüft die Kostenvoranschläge von Handwerkern zum Beispiel bei Arbeiten wie der Dachsanierung. Ist der Voranschlag zu teuer, kann der Beirat auf einen günstigeren Handwerksbetrieb ausweichen. Macht dieser jedoch Fehler bei der Durchführung der Arbeiten, können nachträglich Kosten entstehen. Diese bestehen zum Beispiel in Nachbesserung oder der Hinzuziehung eines Sachverständigen. Hier kann es dazu kommen, dass der Beirat den entstandenen Schaden ersetzen muss.

Diese Fehler treten typischerweise bei der Überprüfung von Rechnungen auf. Hier könnte der Beirat zum Beispiel Zahlenangaben durcheinanderbringen oder die Leistungsbeschreibungen der Handwerker falsch lesen. Es könnte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Durchführung der Sanierungsarbeiten viel teurer ist als ursprünglich angenommen. Diese versehentlichen Pflichtverletzungen können ebenfalls zu Haftungsfällen führen.


Online-Rechner: Kosten für eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung

Die Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflicht hängen entscheidend von der Deckungssumme ab. Sie bestimmt, wie hoch die jährlichen Beiträge ausfallen. Typisch ist zum Beispiel eine Deckungssumme in Höhe von 100.000 Euro. In welcher Höhe Sie Schadenssummen absichern möchten, hängt von der Immobilie und deren Wert ab. Hier lassen sich nur schwer allgemeine Aussagen treffen. Bei einer Deckungssumme in Höhe von 100.000 Euro liegen die Kosten bei etwa 70 bis 150 Euro im Jahr. Möchten Sie deutlich höhere Summen versichern, steigen die Prämien entsprechend. Besonders einfach gelingt die Kalkulation mit dem Online-Rechner und den entsprechenden Tarif-Details.