Betriebshaftpflicht für den Zimmerei-Betrieb: Eine Versicherung, die hilft, wenn es darauf ankommt
Die Betriebshaftpflicht ist für Sie da, wenn andere Sie für Personen- oder Sachschäden verantwortlich gemacht, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden im Zimmerei-Betrieb verursacht haben sollen. Experten der Versicherung helfen Ihnen im komplexen Schadensersatzrecht und schützen Ihr Vermögen vor berechtigten und unberechtigten Forderungen.
- Sind die Forderungen begründet und angemessen? Die Prüfung der Haftung ist ein wichtiger Teil der Versicherungsleistung.
- Für berechtigte Forderungen zahlt die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Deckungssumme.
- Unberechtigte Ansprüche werden zurück-gewiesen. Notfalls verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.
Übersicht zum Inhalt
So wirksam schützt eine Betriebshaftpflicht den Zimmermann und seinen Betrieb
Die Haftpflichtversicherung ist die wohl wichtigste Versicherung für Selbstständige. Das Gesetz sieht unabhängig vom Grad des Verschuldens eine unbeschränkte Haftung vor. Schon ein kleiner Fehler – der Jurist spricht von leichter Fahrlässigkeit – kann Ihren Betrieb in gravierende wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Als Chef sind für Fehler von Mitarbeitenden persönlich verantwortlich, sogar ohne eigenes Verschulden. Und nicht nur der Betrieb steht auf dem Spiel, sondern auch ihre eigene finanzielle Zukunft. Denn je nach Rechtsform des Unternehmens haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ermöglicht Ihnen, wesentliche Teile des unternehmerischen Risikos auf den Versicherer zu übertragen. Aus einem unkalkulierbaren Schaden wird ein günstiger fixer Beitrag, den Sie leicht in der Kostenkalkulation berücksichtigen und steuerlich absetzen können.
Was deckt die Haftpflicht für Zimmerei-Betriebe ab und was nicht?
- Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
- Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
- Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
- Schäden am eigenen Unternehmen
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
- Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
- “reine” Vermögensschäden (z.B. gutachterliche Tätigkeit, Planung für Dritte ohne eigenes Gewerk auszuführen)
Schadenbeispiele, die die Bedeutung der Betriebshaftpflicht für den Zimmerei-Betrieb unterstreichen
Ein Vertrag, alles drin
Die Leistungen eines Zimmerei-Betriebs überschneiden sich oft mit anderen Gewerken. Der oben im Schadenbeispiel erwähnte Treppenbau kann dazugehören, aber auch Dacharbeiten, Montage von Fenstern und Türen, Messebau oder ähnliche handwerkliche Tätigkeiten.
Ihre Haftpflichtversicherung soll zu Ihrem Zimmerei-Betrieb passen wie ein Maßanzug. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam Maß nehmen: Egal, was in Ihrer Gewerbeanmeldung steht, nennen Sie uns bitte alle Arbeiten, die Sie tatsächlich ausüben. So stellen wir sicher, dass die Risikosituation in Ihrem Betrieb richtig erfasst wird und Sie ein Angebot bekommen, das Ihr Tätigkeitsfeld genau abdeckt.
Mit dem Online-Rechner zur optimalen Betriebshaftpflichtversicherung
Im kostenfreien Online-Rechner von Finanzchecks können Sie problemlos weitere Tätigkeiten neben der Zimmerei angeben – das Tool kann auch Versicherungsbeiträge für mehrere Tätigkeiten berechnen.
Das Ergebnis Ihrer Antworten auf einige wenige Fragen zur Risikoanalyse ist ein umfassender, auf Ihren Betrieb zugeschnittener Preis-Leistungs-Vergleich. Zu jedem Versicherungsangebot sehen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die wichtigsten Merkmale des Tarifs – zum Beispiel die Versicherungssummen allgemein und speziell für Bearbeitungsschäden, Schutz im Ausland oder bei Beauftragung von Subunternehmern. Rabatte wie etwa für mehrjährige Vertragslaufzeit und für Existenzgründer sind selbstverständlich berücksichtigt. Unsere Experten haben ihre Qualitätseinschätzung jedes Angebots in einer übersichtlichen Bewertung mit bis zu fünf Sternen dargestellt.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Zimmermann?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 25.000 € |
Versicherungssumme: | 3.000.000 € pauschal Personenschäden, Sachschaden und Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 1000 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 22,48 € monatlich |
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Welche Versicherungssumme wählen?
Empfehlenswerte Betriebshaftpflichtversiche-rungen für Zimmerei-Betriebe starten mit Versicherungssummen von 3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Für kleinere Betriebe ist das in der Regel ausreichend. Arbeiten Sie in großen Projekten oder hochwertig ausgestatteten Gebäuden wie Industriebauten, Einkaufs¬centern, Kultureinrichtungen sowie bei öffentlichen Auftraggebern, empfehlen wir Verträge mit einer Deckungssumme ab 5.000.000 Euro.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Schon eine kleine Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadenfall kann den Jahresbeitrag für Ihre Versicherung spürbar reduzieren. Der Versicherer spart Schaden- und Verwaltungs-kosten. Außerdem beweisen Sie mit dem Selbstbehalt Ihr eigenes Interesse an sorgfältigem Arbeiten. Testen Sie mit unserem Online-Rechner, wie sich eine Selbstbeteiligung von bis zu 1.000 Euro pro Schaden auf den Preis der Versicherung auswirkt.