Schriftzug Kündigung mit einer antiken Schreibmaschine auf ein Blatt Papier gedruckt
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Betriebshaftpflichtversicherung kündigen

  • Regulärer Vertragsablauf
  • Beitragsanpassung
  • Schadenregulierung
  • Veräußerung Unternehmen
  • Betriebsaufgabe
Schriftzug Kündigung mit einer antiken Schreibmaschine auf ein Blatt Papier gedruckt
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Welche Möglichkeiten gibt es, die Betriebshaftpflichtversicherung zu kündigen?

Neben den ordentlichen Kündigungsoptionen gibt es bei einer Betriebshaftpflichtversicherung verschiedene weitere Varianten, die jedoch alle gut überlegt und vorbereitet sein sollten.

Generell ist es erforderlich, jede Kündigung schriftlich zu verfassen und mit einem Nachweis zu versenden, um im Zweifelsfall einen verbindlichen Beleg vorlegen zu können. Die sichersten Möglichkeiten hierfür sind ein Einschreiben mit Rückschein oder die kostengünstigere Variante, ein Fax mit Sendebericht, wobei das Kündigungsschreiben auf dem Sendebericht mitgedruckt werden sollte.

  • Verschiedene Kündigungsoptionen für Betriebshaftpflichtversicherungen erfordern sorgfältige Vorbereitung.
  • Schriftliche Kündigungen sind notwendig und sollten mit einem Nachweis verschickt werden.
  • Sichere Möglichkeiten zur Dokumentation der Kündigung sind Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendebericht.
  • Bei einem Versichererwechsel sollte der neue Schutz vor der Kündigung des bestehenden Vertrags sichergestellt werden, um keine Versicherungslücken zu riskieren.

Was, wenn der Kündigungstermin verpasst wird?

Entsprechend der jeweiligen Versicherungsbedingungen können die üblichen Jahresverträge zur Betriebshaftpflicht zum Ablauf unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Das Ablaufdatum findet man in der Versicherungspolice oder Sie erfragen es telefonisch beim Versicherer.
Wird der Termin verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Muster Vertragsablauf Betriebshaftpflichtversicherung kündigen

Clever wechseln: Worauf ist bei der Kündigung zu achten?

Wer einen Versicherer wechseln möchte, sollte vor der Kündigung des aktuellen Vertrags sicherstellen, dass der neue Versicherungsschutz vertraglich festgelegt ist. Dies vermeidet potenzielle Versicherungslücken. Wichtig ist, dass der neue Versicherungsschutz am gleichen Tag wie der auslaufende Vertrag beginnt. Beachten Sie, dass einige Anbieter den Versicherungsschutz um Mitternacht enden lassen, während andere Tarife bereits mittags um 12 Uhr auslaufen.

Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)

– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks

Kündigungsrecht bei Beitragserhöhungen

Kommt es zu einer Beitragserhöhung, die der Versicherer rechtzeitig anzukündigen hat und die nicht Folge einer Erweiterung des Versicherungsschutzes sein darf, entsteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Dieses kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Erhalt des Informationsschreibens des Versicherers wahrgenommen werden.

Die Kündigung kann entweder mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden, d.h. mit Posteingang beim Versicherer, oder zu dem Zeitpunkt, an dem der höhere Beitrag wirksam werden soll.
Der Vertrag wird dann entsprechend vom Versicherer abgerechnet.

Muster Beitragsanpassung Betriebshaftpflicht kündigen

Betriebshaftpflicht wechseln?

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Kündigung bei Schadenregulierung oder Klagezustellung

Nach einem regulierten Schaden haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zur Betriebshaftpflicht außerordentlich zu kündigen. Dabei zählen sowohl die Auszahlung eines Schadenersatzes als auch die Zustellung einer Klage über einen Haftpflichtanspruch als auslösende Ereignisse.

Auch hier gilt die Kündigungsfrist von einem Monat ab Regulierung oder Klagezustellung. Der Versicherungsnehmer kann auf diesem Wege den Vertrag sofort, also mit Posteingang beim Versicherer, oder zu einem anderen Zeitpunkt bis zum Ablauf der Versicherungsperiode beenden.

Kündigt der Versicherer, greift die Beendigung des Vertrags einen Monat nach Posteingang beim Versicherungsnehmer. Der Vertrag wird exakt abgerechnet.

Muster Schadenregulierung Betriebshaftpflicht kündigen

Versicherungsnehmer schreibt Kündigung
Betriebshaftpflicht richtig kündigen

Betriebsaufgabe, Insolvenz oder Zwangsverwaltung

Wenn ein Existenzgründer scheitert oder das Unternehmen seine Tätigkeit einstellen muss, kann grundsätzlich auch die Betriebshaftpflichtversicherung zu diesem Zeitpunkt aufgehoben und abgerechnet werden. Allerdings muss dazu die Gewerbeabmeldung innerhalb von einem Monat nach Aufgabe beim Versicherer vorliegen. Sollte diese Frist überschritten werden, kann der Versicherer den Vertrag erst mit Posteingang und Kenntnisnahme aufheben und abrechnen.

Bei Berufshaftpflichten, wie beispielsweise für freie Berufe, Ärzte oder andere medizinische Neben- und Hilfsgewerbe, sind einige Besonderheiten zu beachten, da es sich um personengebundene Verträge handelt. Diese können nur bei Aufgabe des Berufes oder im Todesfall des Versicherungsnehmers aufgehoben werden. Sobald die entsprechende Anzeige beim Versicherer eingeht, wird der Beitrag exakt abgerechnet.

Wird die Insolvenz beantragt oder eine Zwangsverwaltung über ein Unternehmen angeordnet, besteht der Vertrag zur Betriebshaftpflicht zunächst fort. Der Versicherer wird sich mit dem zuständigen Verwalter in Verbindung setzen und abklären, ob dieser den Versicherungsschutz aufrechterhalten will. Dazu hat der Insolvenz- oder Zwangsverwalter einen Monat ab Zugang der Anfrage Zeit. Reagiert er nicht innerhalb dieser Frist oder erklärt die Aufhebung, wird der Vertrag zum Termin der Eröffnung des Verfahrens gekündigt und abgerechnet.

Muster Betriebsaufgabe Betriebshaftpflichtversicherung kündigen

Veräußerung des Unternehmens

Bei der Veräußerung eines Unternehmens sind im Bezug auf die Betriebshaftpflicht einige Besonderheiten zu beachten. Grundsätzlich geht mit zum Datum des Verkaufs der Vertrag auf den neuen Besitzer des Unternehmens über, kann aber innerhalb eines Monates gekündigt werden.

Die Kündigung kann zum sofortigen Zeitpunkt und mit Posteingang des Schreibens beim Versicherer erfolgen oder zum Ablauf der aktuellen Versicherungsperiode.

Auch dem Versicherer steht im Fall der Veräußerung ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb eines Monates nach Kenntnis zu. Allerdings gibt es auch Sonderfälle:

  • Wird die Rechtsform umgewandelt, sind de facto ein Besitzwechsel und damit auch das Kündigungsrecht gegeben.
  • Soll einem Erbberechtigten das Unternehmen vor Eintritt des Erbfalls übergeben werden, entsteht im Gegensatz zum eigentlichen Erbfall ein außerordentliches Kündigungsrecht.
  • Aus der Änderung einer Firmenbezeichnung oder der Einräumung von Beteiligungen kann hingegen kein Kündigungsrecht abgeleitet werden.

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