Welcher Kleinunternehmer braucht eine Betriebshaftpflicht?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Kleinunternehmer vor finanziellen Forderungen, obwohl sie in der Regel je nach Branche eher geringe Jahresumsätze erzielen. Dies ändert jedoch letzten Endes nichts am Bedarf für einen optimalen Versicherungsschutz. Selbst wenn jemand allein Aufträge für Kunden oder als Subunternehmer für andere Unternehmen ausführt, kann er jederzeit in die missliche Lage geraten, einem Dritten einen Schaden zu verursachen.
- Juristen der Versicherung prüfen zunächst die Forderungen.
- Bei berechtigten Forderungen zahlt die Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden.
- Unberechtigte Ansprüche werden zurückgewiesen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, verteidigt Sie der Versicherer auch vor Gericht.
Übersicht zum Inhalt
Worauf kommt es Kleinunternehmern bei der Betriebshaftpflicht an?
Unterschiedliche Gewerbearten führen dazu, dass sich die Risiken für Kleinunternehmen von Fall zu Fall erheblich unterscheiden können. Dieser Hinweis zielt vor allem auf die potenzielle Höhe eines drohenden Schadens ab. Berufstätige im Baugewerbe, Handwerk und ähnlichen Branchen können durch kleine Fehler bereits gravierende Schäden verursachen, vor allem wenn es zu Personenschäden kommt. In solchen Fällen können aufwendige Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte für Dritte erforderlich werden, was die Kosten rasch in die Höhe treibt. Gleiches gilt für Vermögensschäden, die als Ergebnis aus einem Personen- oder Sachschaden entstehen können.
Aus diesem Grund sollte bei der Betriebshaftpflichtversicherung für Kleinunternehmer nicht an der Versicherungssumme gespart werden. Experten empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens drei bis fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.

Pro und Kontra: Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer
- Zahlung von berechtigten Forderungen, keine Haftung mit Privatvermögen
- Abwehr unberechtigter Forderungen, sogar vor Gericht auf Kosten des Versicherers
- Absicherung von Schäden durch Mitarbeiter
- Beiträge der Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer steuerlich absetzbar
- Professioneller Eindruck und Versicherungsbestätigung für Auftraggeber
- Kosten die den Gewinn schmälern
Experten betonen die Notwendigkeit
Kleinunternehmern empfehlen wir dringend zum Abschluss einer Betriebshaftpflicht. Dies gilt sogar noch eher als für Unternehmen mit größeren Kapitalreserven, die schwierige Situationen auch ohne Hilfe einer Versicherungsgesellschaft meistern könnten. Im Idealfall sollte diese Versicherung mindestens einen Tag vor der Unternehmensgründung bzw. Gewerbeanmeldung abgeschlossen sein, spätestens jedoch mit Aufnahme des ersten Auftrags oder dem Beginn der Tätigkeit.
Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)
– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks
Aus den Schadenakten von Kleinunternehmer

Was hat Einfluss auf die Kosten der Betriebshaftpflicht?
Grundsätzlich kann nur der genaue Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherung für Kleinunternehmer Klarheit in diesem Punkt bringen. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können die Beiträge teilweise um bis zu 30% gesenkt werden. Existenzgründer bzw. Neugründer erhalten von den Versicherungen bis zu 40% Rabatt, welcher in unserem Online-Rechner automatisch berücksichtigt wird. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass diese Vergünstigungen nach ein bis drei Jahren, je nach Versicherungsgesellschaft, gestrichen werden können.
Die Risikofragen im Online-Rechner filtern genau die passenden Tarife heraus, die für Ihr Unternehmen relevant sind. Dabei wurden alle Tarife von unseren Experten gründlich geprüft und mit einer Sterne-Bewertung versehen.
Wie viel kostet eine Haftpflicht für Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer (Neugründer): | Umsatz 15.000 € |
Versicherungssumme: | 3.000.000 € pauschal Personenschäden, Sachschaden und Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 1000 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 5,40 € monatlich |
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