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Betriebshaftpflichtversicherung für Café, Eiscafé und Eisdiele

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Erdbeerkuchen, Schokoladeneis oder Vanille-Shake: Die Betriebshaftpflicht ist dreifach gut

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn andere – zum Beispiel Kunden – Sie oder Ihre Angestellten für Personen- oder Sachschäden verantwortlich machen und deshalb Geld von Ihnen fordern. Auch wenn die Vorwürfe aus der Luft gegriffen scheinen, brauchen Sie jetzt einen Profi, der sich in Rechtsfragen auskennt. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich mit drei wesentlichen Leistungen um das Problem.

  • Prüfung der Haftungsfrage: Müssen Sie überhaupt zahlen? Juristen der Versicherung schauen sich die Sach- und Rechtslage genau an.
  • Schadensersatz: Von berechtigten Forderungen stellt Sie die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme frei.
  • Rechtsschutz: Unberechtigte Ansprüche werden zurückgewiesen – mit klarer Begründung der Rechtsauffassung. Kommt es zum Prozess, verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.

Damit aus einem kleinen Fehler keine Katastrophe wird

Trotz aller Sorgfalt sind Fehler niemals ausgeschlossen. Ein verschütteter Saft, verdorbene Milch im Kaffee – für solche Missgeschicke müssen Sie haften, also Schadensersatz leisten. Selbst bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung nicht begrenzt, sondern erstreckt sich auf Ihr gesamtes Vermögen. Für Einzelunternehmer und vollhaftende Gesellschafter einer GbR, OHG oder KG betrifft das auch privates Geld. Sie haben Angestellte? Als Chef sind Sie für deren Fehler verantwortlich, gegenüber Kunden sogar ohne eigenes Verschulden.

Rücklagenbildung für einen Schaden, von dem man weder Zeitpunkt noch Höhe kennt, ist ein Spiel mit dem Feuer. Die gute Nachricht: Jeder Betreiber von Café oder Eisdiele hat die Möglichkeit, mit dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung das Haftungsrisiko auf den Versicherer übertragen. Aus einem ungewissen Schaden wird ein fixer Beitrag, den Sie leicht in Ihrer Kostenkalkulation berücksichtigen und steuerlich absetzen können.

Betriebshaftpflicht Café - Kellnerin brüht gerade Kaffee frisch

Was deckt die Haftpflicht für Cafés, Eiscafés und Eisdielen ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
  • Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
  • Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
ausgeschlossen sind
  • Schäden am eigenen Unternehmen
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
  • “reine” Vermögensschäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden

Beispiele für Haftpflicht-Schäden in der Gastronomie

Im Sommer bewirtet ein Café seine Gäste auch auf der Terrasse. Trotz Warnung vor einem heraufziehenden Gewitter war der Außenbereich geöffnet, die Sonnenschirme aufgeklappt. Ein Windstoß erfasste einen der Schirme und riss ihn aus der nicht ausreichend stabilen Verankerung. Der umfallende Schirm verletzte einen Gast am Kopf. Sein Tischnachbar hatte mehr Glück, aber Kaffee und Kuchen landeten auf seiner hellen Hose. Der Gastwirt haftet für die Schäden, weil der Sonnenschirm nicht ausreichend befestigt war und er angesichts der Wetterwarnung seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Die Betriebshaftpflicht des Cafés erstattet den Aufwand der Krankenkasse und die Kosten für die Reinigung der Hose, zusammen rund 650 Euro. Glücklicherweise war die Kopfverletzung nicht schwerwiegend – der Schaden hätte wesentlich teurer werden können.

Heiße Pfannkuchen mit Eis sind die Spezialität der versicherten Eisdiele. In der Küche blieb eine Pfanne zu lange unbeaufsichtigt. Sie überhitzte und der Inhalt entzündet sich. In der Nähe lagerte Verpackungsmaterial, sodass sich der Brand rasch ausbreiten konnte. Schäden entstanden nicht nur am gemieteten Gebäude und in den Wohnungen über dem Lokal. Eine Boutique im Nachbarhaus musste vorübergehend schließen, die Warenbestände waren durch Rauch und Ruß in Mitleidenschaft gezogen und konnten nur mit erheblichen Nachlässen verkauft werden. Zwar bestehen für Gebäude, Wohnungen und Boutique Feuer- bzw. Ertragsausfallversicherungen. Aber diese Versicherungen holen sich ihre Leistungen für Sach- und Unterbrechungsschaden beim Verursacher zurück. Die Haftpflichtversicherung der Eisdiele zahlte an die anderen Versicherer insgesamt 380.000 Euro.
Online-Rechner - Betriebshaftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Expertenwissen zur Betriebshaftpflichtversicherung – im Online-Rechner transparent aufbereitet

Mit dem kostenfreien Online-Rechner gibt Ihnen Finanzchecks ein intelligentes Tool an die Hand, mit dem Sie unverbindlich die interessantesten Angebote zur Betriebshaftpflicht für Café, Eiscafé und Eisdiele vergleichen können. In wenigen Minuten haben Sie wichtige Informationen über Ihr Geschäft eingegeben, zum Beispiel Umsatz, Lohnsumme und Beschäftigtenzahl. Den Rechner können Sie auch nutzen, wenn Sie weitere gastronomische Leistungen anbieten, zum Beispiel einen Imbiss / Imbisswagen oder Catering und Eventservice. Wichtig ist, dass Sie alle Tätigkeiten erfassen, denn danach wird das Angebot kalkuliert und der Versicherungsschutz zusammengestellt.

Der Finanzchecks Online-Rechner ist viel mehr als nur ein digitales Tarifbuch. Im Leistungsvergleich haben wir die Bestandteile der Produkte genau analysiert und die Qualität mit bis zu fünf Sternen bewertet. Zusammen mit der Preisinformation – selbstverständlich inklusive möglicher Rabatte – machen Sie sich ein zuverlässiges Bild über das Preis-Leistungs-Verhältnis.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Cafés, Eiscafés und Eisdielen?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 100.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 4,88 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Ein Großschaden ist sicher nicht alltäglich, aber jederzeit möglich. Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung raten wir Cafés, Eiscafés und Eisdielen in der Betriebshaftpflicht zu einer Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 3.000.000 Euro. Der Mehrpreis für eine höhere Deckungssumme ist gering, kann aber im Fall des Falles Ihre wirtschaftliche Existenz retten.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Bagatellschäden müssen nicht zwingend versichert werden. Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung entlasten Sie nicht nur den Versicherer, sondern auch sich selbst von einem unangemessenen Verwaltungsaufwand. Außerdem dokumentieren Sie Ihr Interesse an der Schadenverhütung. Beides honoriert der Versicherer mit einem attraktiven Rabatt. Wie viel Sie für eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 1.000 Euro pro Schadenfall sparen, sehen Sie in unserem Online-Rechner.