Erdbeerkuchen, Schokoladeneis oder Vanille-Shake: Die Betriebshaftpflicht ist dreifach gut
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn andere – zum Beispiel Kunden – Sie oder Ihre Angestellten für Personen- oder Sachschäden verantwortlich machen und deshalb Geld von Ihnen fordern. Auch wenn die Vorwürfe aus der Luft gegriffen scheinen, brauchen Sie jetzt einen Profi, der sich in Rechtsfragen auskennt. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich mit drei wesentlichen Leistungen um das Problem.
- Prüfung der Haftungsfrage: Müssen Sie überhaupt zahlen? Juristen der Versicherung schauen sich die Sach- und Rechtslage genau an.
- Schadensersatz: Von berechtigten Forderungen stellt Sie die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme frei.
- Rechtsschutz: Unberechtigte Ansprüche werden zurückgewiesen – mit klarer Begründung der Rechtsauffassung. Kommt es zum Prozess, verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.
Übersicht zum Inhalt
Damit aus einem kleinen Fehler keine Katastrophe wird
Trotz aller Sorgfalt sind Fehler niemals ausgeschlossen. Ein verschütteter Saft, verdorbene Milch im Kaffee – für solche Missgeschicke müssen Sie haften, also Schadensersatz leisten. Selbst bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung nicht begrenzt, sondern erstreckt sich auf Ihr gesamtes Vermögen. Für Einzelunternehmer und vollhaftende Gesellschafter einer GbR, OHG oder KG betrifft das auch privates Geld. Sie haben Angestellte? Als Chef sind Sie für deren Fehler verantwortlich, gegenüber Kunden sogar ohne eigenes Verschulden.
Rücklagenbildung für einen Schaden, von dem man weder Zeitpunkt noch Höhe kennt, ist ein Spiel mit dem Feuer. Die gute Nachricht: Jeder Betreiber von Café oder Eisdiele hat die Möglichkeit, mit dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung das Haftungsrisiko auf den Versicherer übertragen. Aus einem ungewissen Schaden wird ein fixer Beitrag, den Sie leicht in Ihrer Kostenkalkulation berücksichtigen und steuerlich absetzen können.
Was deckt die Haftpflicht für Cafés, Eiscafés und Eisdielen ab und was nicht?
- Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
- Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
- Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
- Schäden am eigenen Unternehmen
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
- Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
- “reine” Vermögensschäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden
Beispiele für Haftpflicht-Schäden in der Gastronomie
Expertenwissen zur Betriebshaftpflichtversicherung – im Online-Rechner transparent aufbereitet
Mit dem kostenfreien Online-Rechner gibt Ihnen Finanzchecks ein intelligentes Tool an die Hand, mit dem Sie unverbindlich die interessantesten Angebote zur Betriebshaftpflicht für Café, Eiscafé und Eisdiele vergleichen können. In wenigen Minuten haben Sie wichtige Informationen über Ihr Geschäft eingegeben, zum Beispiel Umsatz, Lohnsumme und Beschäftigtenzahl. Den Rechner können Sie auch nutzen, wenn Sie weitere gastronomische Leistungen anbieten, zum Beispiel einen Imbiss / Imbisswagen oder Catering und Eventservice. Wichtig ist, dass Sie alle Tätigkeiten erfassen, denn danach wird das Angebot kalkuliert und der Versicherungsschutz zusammengestellt.
Der Finanzchecks Online-Rechner ist viel mehr als nur ein digitales Tarifbuch. Im Leistungsvergleich haben wir die Bestandteile der Produkte genau analysiert und die Qualität mit bis zu fünf Sternen bewertet. Zusammen mit der Preisinformation – selbstverständlich inklusive möglicher Rabatte – machen Sie sich ein zuverlässiges Bild über das Preis-Leistungs-Verhältnis.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Cafés, Eiscafés und Eisdielen?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 100.000 € |
Versicherungssumme: | 3.000.000 € pauschal Personenschäden, Sachschaden und Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 1000 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 4,88 € monatlich |
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Welche Versicherungssumme wählen?
Ein Großschaden ist sicher nicht alltäglich, aber jederzeit möglich. Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung raten wir Cafés, Eiscafés und Eisdielen in der Betriebshaftpflicht zu einer Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 3.000.000 Euro. Der Mehrpreis für eine höhere Deckungssumme ist gering, kann aber im Fall des Falles Ihre wirtschaftliche Existenz retten.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Bagatellschäden müssen nicht zwingend versichert werden. Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung entlasten Sie nicht nur den Versicherer, sondern auch sich selbst von einem unangemessenen Verwaltungsaufwand. Außerdem dokumentieren Sie Ihr Interesse an der Schadenverhütung. Beides honoriert der Versicherer mit einem attraktiven Rabatt. Wie viel Sie für eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 1.000 Euro pro Schadenfall sparen, sehen Sie in unserem Online-Rechner.