Betriebs­haftpflicht für das Baugewerbe und Baunebengewerbe

  • Kostenfreier Online-Rechner
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  • 24h Deckungszusage

Betriebshaftpflicht­versicherung für das Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe vergleichen

Auf einer Baustelle kann eine Menge passieren. Von der Planung der Arbeiten über die Anlieferung des Materials bis zur Fertigstellung, überall bedeutet eine kleine Unachtsamkeit unter Umständen hohe Ersatzforderungen. Der Bauunternehmer haftet nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Mitarbeiter. Entsteht einem Außenstehenden, zum Beispiel einem Nachbarn der Baustelle, ein Schaden, wird vom Gesetz ein Auswahl- oder Beaufsichtigungsverschulden vermutet. Kommt der eigentliche Vertragspartner zu Schaden, haftet der Unternehmer als Dienstherr sogar ohne jede Entlastungsmöglichkeit wie für eigenes Verschulden.


Bodenleger beim Zuschneiden von Laminat

Maßgeschneiderter Versicherungsschutz über den Online-Rechner Bau

Eine ausreichend dimensionierte Betriebshaftpflichtversicherung schützt nicht nur die finanzielle Existenz des Unternehmers im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, sondern wird bei zahlreichen Ausschreibungen, besonders von öffentlichen Auftraggebern, zur Bedingung gemacht. Dachdecker haben einen anderen Versicherungsbedarf als Straßen- oder Tiefbauunternehmen, ein Raumausstatter ist anders abzusichern als ein Elektroinstallateur. Über unseren Online-Rechner finden Sie die passenden Deckungskonzepte, mit verschiedenen Versicherungssummen für Ihren Betrieb.

Berechnen Sie selbst mit dem Betriebshaftpflicht Online-Rechner Bau Ihr passendes Angebot. Über den Vergleichsrechner können Sie wichtige Leistungen und die unterschiedlichen Preise der Versicherungen vergleichen. Für viele Baubetriebe des Baugewerbe, sowie Baunebengewerbe, ist die Bestätigung einer Betriebshaftpflichtversicherung meistens notwendig. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie direkt nach dem Online-Abschluss eine vorläufige Deckungszusage, die dem Auftraggber vorgelegt werden kann.


Schadensfälle aus der Praxis von unseren Kunden

blauer Kasten   Sachschaden

Zunächst ein Schadenfall, den wir für ein Tiefbauunternehmen abgewickelt haben. Beauftragt war die Herstellung eines Abwasserkanals. Dieser wurde unter einer Begrenzungsmauer hindurchgeführt, die unzureichend abgesichert wurde und deshalb einstürzte. Dem Bauunternehmer ist fahrlässiges Handeln vorzuwerfen. Dank der mitversicherten Unterfangungs- und Unterfahrungsschäden ist der Anspruch des Nachbarn reguliert worden.

blauer Kasten   Subunternehmer

Auch Tätigkeiten von Subunternehmern können in die Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Unser Kunde hatte einen Nachunternehmer beauftragt, in einem Neubau mit Fußbodenheizung Estrich zu verlegen. Ein ungeeignetes Zusatzmittel griff die Kupferrohre der Heizung an, diese korrodierten und wurden undicht. Die Schadensersatzforderungen des Bauherrn gegen den Generalunternehmer übernahm dessen Betriebshaftpflichtversicherung.

blauer Kasten   Personenschaden

Schäden müssen sich nicht unbedingt auf einer Baustelle ereignen. Auch vom Betriebsgrundstück selbst gehen Gefahren aus. Durch unsachgemäßen Umgang mit einer Gasflasche kommt es bei Schweißarbeiten in der eigenen Werkstatt zu einer Explosion. Der eigene Schaden ist durch die Feuerversicherung gedeckt. Die Betriebshaftpflichtversicherung kümmert sich um den Sachschaden an Nachbargebäuden und geparkten Autos, außerdem um den Personenschaden eines zufällig vorbeigehenden Passanten, der durch herumfliegende Glassplitter verletzt wird.


Die richtige Höhe der Versicherungssumme

Sollten Sie als Bauunternehmen oder Baunebengewerbe Auftragnehmer von der öffentlichen Hand oder öffentlichen Ämtern sein, ist nicht nur eine Betriebshaftpflichtversicherung Mindestvoraussetzung, sondern auch die Höhe der Versicherungssumme wird bestimmt. Meistens wird eine pauschale Versicherungssumme von fünf Millionen Euro gefordert. Meisten ist der Zuschlag für höhere Summen bei etwa zehn bis fünfzehn Prozent. Wenn Ihr Auftraggeber es nicht explizit fordert, reichen grundsätzlich drei Millionen Euro aus. Eine Anpassung ist jederzeit über unseren Kundenservice möglich.




Wichtige Leistungsmerkmale der Betriebshaftpflicht für das Bauhauptgewerbe - Baunebengewerbe

Innovationsklausel

In sehr guten Tarifen werden die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe - Baunebengewerbe zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert und haben keine Beitragserhöhung zur Folge, so gelten die neuen, geänderten Bedingungen mit ihrer Einführung auch für diesen Versicherungsvertrag.

Asbestschäden

In vielen Tarifen im Betriebshaftpflicht Baugewerbe Bereich muss diese Klausel besonders vereinbart werden. Dadurch werden Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest oder asbesthaltigen Substanzen oder Erzeugnissen zurückzuführen sind, geregelt.

Tätigkeitsschäden / Bearbeitungsschäden

Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Subunternehmerbeauftragung

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vergabe von (Teil-) Leistungen aus selbst übernommenen Aufträgen an Subunternehmen. Je nach Tarif erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf vom Subunternehmer ausgeführte Bautätigkeiten und -verrichtungen, die über das Tätigkeitsfeld des Versicherungsnehmers hinausgehen. Für den entstanden Schaden wird der Subunternehmer in Regress von der Versicherung des Auftraggeber genommen.

Mängelbeseitigungsnebenkosten

Sind Schäden, die als Folge eines mangelhaften Werks auftreten und erfasst insoweit auch die Kosten, die erforderlich sind, um die mangelhafte Leistung zum Zwecke der Schadensbeseitigung zugänglich zu machen und um den vorherigen Zustand wieder herzustellen. Nicht versichert sind Kosten, wenn sie nur zur Nachbesserung aufgewendet werden, ohne dass ein Folgeschaden eingetreten ist.

Abbruch- und Einreißarbeiten, Sprengungen

Achten Sie bei der Betriebshaftpflicht Baugewerbe auf dieses Leistungsmerkmal, wenn Sie in Ihrer Tätigkeit Abbruch- und Einreißarbeiten durchführen. Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Sachschäden, die in einem Umkreis entstehen, dessen Radius der Höhe des einzureißenden Bauwerks entspricht. Sprengungen sind nicht bei allen Betriebshaftpflicht Baugewerbe Tarifen mitversichert. Oft sind Selbstbeteiligungen gesondert vereinbart.

Mietsachschäden an geliehenen/gemieteten Baumaschinen

Hierbei handelt es sich für Bauunternehmen um eine wichtige Zusatzleistung in der Betriebshaftpflichtversicherung für Baugewerbe Baunebengewerbe, die oft für die Durchführung Ihrer Tätigkeiten Baumaschinen, Baugeräte und nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstapler ausleihen oder mieten. Eingeschlossen ist dabei die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden an diesen Maschinen und Geräten. Meist wird diese Leistung mit einer Selbstbeteiligung zwischen 500 bis 2000 Euro je Schadensereignis ergänzt.

Planung und Bauleitung

Für viele Baugewerbe ist eine wichtige Erweiterung die Übernahme der Bauleitung im Sinne von § 56 Musterbauordnung bzw. den entsprechenden Bestimmungen der Landesbauordnungen. Dafür besteht ebenso Versicherungsschutz wie für Planung und Objektüberwachung hinsichtlich ganz oder teilweise von Ihnen selbst ausgeführter Bauvorhaben. Nicht versichert sind jedoch Ansprüche wegen Schäden an Bauwerken, Anlagen oder deren Teilen, die von Ihnen geplant worden sind, sowie allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Nachbesserungsbegleitschäden

Mit einer der wichtigsten Zusatzbedingung und nur in Top Tarifen zu finden. Eingeschlossen sind gesetzliche Aufwendungs- und Schadenersatzansprüche Dritter wegen Kosten, die als Folge von Schäden und Mängeln an den vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen im Zusammenhang mit Nachbesserungsarbeiten entstehen. Diese Kosten können zum Beispiel sein: Aufsuchen und Freilegen von Schäden und Mängeln (z. B. Grabearbeiten, Abreißen von Tapeten, Aufschlagen von Wänden, Fliesen, Böden); Wiederherstellen des Zustandes der freigelegten Stellen, der bestehen würde, wenn die genannten Schäden und Mängel nicht aufgetreten wären (z. B. Verfüllen, Vermauern, Verputzen einschließlich Maler-, Tapezier- und Fliesenlegearbeiten).


Kostenbeispiel Baunebengewerbe

Einzelunternehmer Umsatz: 25.000 Euro, Gründung in den letzten 12 Monaten neu

VHV Versicherung
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 1.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 1000 Euro

Versicherungsbeitrag:
18,07 Euro monatlich

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Weitere Gewerbeversicherungen

  • Werkzeug, Maschinen und Material gestohlen? Sichern Sie das Risiko eines Einbruch-Diebstahl aus dem Fahrzeug, sowie auf Baustellen aus Baucontainer, Bauwagen oder Gebäuden ab. Die Autoinhaltsversicherung, auch Werkverkehrsversicherung genannt, ist eine Allgefahren-Deckung und bietet dafür den passenden Schutz.
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen? Kunden bezahlen nicht Ihre geleistete Arbeit? Eine Gewerberechtsschutz bietet nicht nur eine schnelle Erstberatung, die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten, sondern auch das Beauftragen eines Inkassounternehmens.