Betriebs­haftpflicht für Bau und Handwerk

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Betriebshaftpflicht­versicherung für Bau und Handwerk vergleichen

Für Sie, ob Existenzgründer, Selbstständiger, kleines oder mittelständisches Unternehmen, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sehr wichtig. Ein Unterschied zwischen einer Gewerbehaftpflicht oder Betriebshaftpflicht für Bau und Handwerk gibt es nicht. Sie schützt Ihr Unternehmen vor Zahlungen, falls Sie Dritte schädigen. Des Weiteren wehrt eine Betriebshaftpflichtversicherung für Bau und Handwerk unberechtigte Ansprüche ab.

Berechnen Sie selbst mit dem Online-Rechner Betriebshaftpflicht Bau Handwerk Ihr passendes Angebot. Über den Vergleichsrechner können Sie wichtige Leistungsbedingungen in einer Übersicht vergleichen. Haben Sie den gewünschten Tarif gefunden, beantragen Sie Ihren Versicherungsschutz. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine vorläufige Deckungszusage für Ihr Bauunternehmen oder Handwerksbetrieb.


Handwerker verspachtelt eine Wand

Welche Tätigkeiten schließe ich in die Betriebshaftpflicht­versicherung für Bau und Handwerk mit ein?

Sie sind als Versicherungsnehmer in der Pflicht, bei Vertragsabschluss alle Tätigkeiten in der Betriebshaftpflicht für Bau und Handwerk mit anzugeben, die von Ihnen und Ihrem Unternehmen ausgeübt werden. Eine Auswahl von mehreren Risiken ist unserem Online-Rechner möglich. Bei fehlenden Angaben ist der Versicherer in einem eventuellen Schadensfall von seiner Leistung befreit. Achten Sie daher darauf, dass alle ausgeübten Tätigkeiten in der Versicherungspolice schwarz auf weiß abgedruckt sind. Es ist nicht wichtig, welches Gewerbe angemeldet wurde, es kommt darauf an, welche Arbeiten Sie ausführen. Sollte sich über die Zeit der Tätigkeitsbereich Ihres Unternehmens erweitern, so sind Sie in der Pflicht, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten, die Versicherung über Änderungen zu informieren. Ein Tipp, weitere Tätigkeiten haben nicht immer eine Beitragserhöhung zur Folge.


Schadensfälle in der Betriebshaftpflicht für Bauunternehmen und Handwerk

blauer Kasten   Tätigkeitsschaden

Ein Baubetrieb ist beauftragt, auf dem Flachdach einer Pension eine Sonnenterrasse zu errichten. Kurz vor dem Wochenende werden noch die hierfür benötigen Steinplatten auf das Dach verbracht und dort übereinander gestapelt. Durch das konzentrierte Plattengewicht wird die Isolierung des Flachdachs so stark beschädigt, dass eine Erneuerung notwendig wird. Der entstandene Schaden beläuft sich auf 3.600 €.

blauer Kasten   Sachschaden

Ein Techniker installiert bei einem Kunden neue Stromleitungen. Leider verschuldet der Azubi dabei einen Defekt, der zu einem Kurzschluss führt und die Festplatte des zentralen Servers beschädigt. Trotz regelmäßiger Datensicherung sind zahlreiche wichtige Daten verloren gegangen. Kundendaten, Rechnungen, Anschreiben - alles muss neu erstellt und eingepflegt werden. Vor allem die Personalkosten sorgen schnell für eine hohe Rechnung. Deckung besteht im Rahmen der mitversicherten Datenlöschkosten durch mangelhaft ausgeführte Elektroinstallationen in Höhe von 12.000 €.


Ist eine Selbstbeteiligung in der Betriebshaftpflicht für Bau und Handwerk sinnvoll?

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung ist in einem Schadensfall vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen. Diese generelle Selbstbehalt kann von 0 bis 1000 Euro im Online-Rechner für Bauunternehmen und Handwerk ausgewählt werden. Einige Tarife haben bei bestimmten Bedingungen Selbstbehalte mit aufgeführt oder Leistungen in der Schadenshöhe begrenzt. Die Details finden Sie unter Tarifdetails im Vergleichsrechner. Ein Vorteil durch den Einschluss einer generellen Selbstbeteiligung ist, dass die Versicherungsprämie teilweise bis zwanzig Prozent rabattiert wird. Vor allem für Existenzgründer ist dies eine kaufmännische Überlegung wert.


Baubetrieb schneidet Pflastersteine für Wegbegrenzung mit Trennschneider

Sind Subunternehmer und selbstständige Mitarbeiter in der Versicherung mitversichert?

Die Betriebshaftpflichtversicherung eines Betriebes versichert die Inhaber, alle sozialversicherungspflichtigen und weisungsgebundenen Mitarbeiter, sowie Teilzeit- und Minijobber. Subunternehmer oder selbstständige Mitarbeiter die zum Beispiel für ein Gebäudereinigungs-Betrieb arbeiten sind grundsätzlich nicht mitversichert. Jedoch sind in den besonderen Bedingungen von gutem Bau Handwerk Policen die Vergabe an Subunternehmen wieder mit eingeschlossen. In einem Schadensfall durch einen Subunternehmer ist der Fall, dass Sie als Hauptauftraggeber der erste Ansprechpartner sind und dafür haften. Ihre Betriebshaftpflicht übernimmt die berechtigte Forderung, wenn das Gewerk auch in Ihrer Police mitversichert ist. Der Subunternehmer wird dann von der Versicherung des Baubetriebes oder Handwerkers in Regress genommen und muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Achten Sie daher darauf, dass jeder Unternehmer und Betrieb, mit dem Sie zusammen arbeiten, eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen kann. In unserem Online-Rechner finden Sie unter Tarifvergleich die entsprechende Information zur Subunternehmerklausel.


Was muss ich beachten? Bedingungs­erweiterungen in der Haftpflicht­versicherung für Bau Handwerk

Billigtarif oder Luxusbeitrag - Entscheiden Sie sich für ein gutes Preis-Leistung-Verhältnis. Sie sollten darauf achten, dass alle wichtigen Leistungen für Ihre Tätigkeit mitversichert sind. Verzichten Sie auf gar keinen Fall auf besondere Bedingungen oder wichtige Zusatzleistungen, nur um bei der Betriebshaftpflichtversicherung für Bau und Handwerk ein paar Euro im Jahr zu sparen. Stellen Sie sich vor, aufgrund der Auswahl eines abgespeckten Basistarifes, wird der Schadensfall von der Versicherung nicht übernommen.

Beachten Sie bei der Tarifauswahl der Gewerbehaftpflichtversicherung für Bau und Handwerk, dass es abgespeckte Versionen gibt. Ein wichtiger Leistungseinschluss der besonderen Bedingungen ist der Tätigkeitsschaden oder auch Bearbeitungsschaden genannt. Dieser ist teilweise begrenzt auf 50.000 Euro oder beinhaltet einen zusätzlichen Selbstbehalt. Achten Sie darauf, dass zumindest die Summe immer mindestens eine Million Euro, besser zwei oder drei Millionen Euro hoch ist.

Für den Hausmeisterservice mit Winterdienst ist wichtig, dass die Winterdienstleistung bei den Tarifen nur für die Objekte mitversichert ist, bei denen auch ein ganzjähriger Hausmeistervertrag besteht. Eine reine Winterdienstleistung bei bestimmten Objekten kann bei vielen Tarifen gegen Zuschlag dazu gebucht werden. Gerne können Sie unser Finanzchecks-Team bei Fragen zu den Themen Bau und Handwerker Versicherungen telefonisch kontaktieren.

Achten Sie gerade bei der Betriebshaftpflichtversicherung für Baubetriebe auf die Nachhaftungsklausel. Bei vollständiger Betriebsaufgabe, also dem Erlöschen des Versicherungsvertrages, haftet ein preis-leistungsstarker Tarif fünf bis zehn Jahre noch für Schäden nach, die durch Ihr Bauvorhaben oder Handwerk entstanden sind. In den sogenannten Basis-Tarifen ist dies meist nicht mitversichert.

Für alle Tätigkeiten, die Umgang mit Kundenschlüssel haben, speziell Hausmeister und Gebäudereiniger, ist wichtig, dass Sie auf eine ausreichende Versicherungssumme für Schlüsselschäden achten. Bei Abschluss können Sie uns gerne auch mitteilen, wenn diese individuell angepasst werden soll.

Besonders wichtig für Betriebe des Baugewerbe und Baunebengewerbe, wie Fliesenleger, Maler, Messebau, Raumausstatter, Trockenbauer und Zimmerer, ist die Beauftragung fremder Unternehmen. Ob die Ausführung von Verrichtungen im Interesse und für Zwecke des versicherten Betriebes mitversichert ist, finden Sie in unserem Online-Rechner.


Kostenbeispiel Bau-Handwerk

Einzelunternehmer Umsatz: 25.000 Euro, Gründung in den letzten 12 Monaten neu

VHV Versicherung
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 1.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 1000 Euro

Versicherungsbeitrag:
18,07 Euro monatlich

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Weitere interessante Informationen

  • Werkzeug, Maschinen und Material gestohlen? Sichern Sie das Risiko eines Einbruch-Diebstahl aus dem Fahrzeug, sowie auf Baustellen aus Baucontainer, Bauwagen oder Gebäuden ab. Die Autoinhaltsversicherung, auch Werkverkehrsversicherung genannt, ist eine Allgefahren-Deckung und bietet dafür den passenden Schutz.
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