Die Betriebshaftpflichtversicherung Bäckerei sichert die Inhaber optimal gegen Schadenersatzforderungen, die aus dem Betrieb heraus verursacht wurden, ab. Dabei ist es unerheblich, ob der Bäckermeister selbst oder einer seiner Angestellten verantwortlich für den Schaden ist, solange der Verursacher für die Bäckerei oder Konditorei entgeltlich tätig ist. Um die größtmögliche Sicherheit mit der Betriebshaftpflichtversicherung Konditorei zu erwerben, spielt die detaillierte Beschreibung der Geschäftstätigkeit die entscheidende Rolle. Werden nämlich bestimmte gefahrerhöhende Umstände, wie zum Beispiel der Ausschank von Heißgetränken oder die Auslieferung von Backwaren, vergessen, greift der Schutz der Betriebshaftpflicht Bäckerei zu kurz.
Grundsätzlich setzt sich die Betriebshaftpflichtversicherung Konditorei oder Bäckerei mit den Ansprüchen auseinander, die geschädigte Dritte gegen den Betrieb richten. In erster Linie tritt die Versicherung aber in die umfassende Prüfung der Forderungen ein. Sind diese nämlich unberechtigt erhoben worden, wird die Betriebshaftpflichtversicherung Bäckerei diese konsequent ablehnen und ihre Entscheidung begründen. Auch die Höhe der Schadenersatzansprüche wird untersucht, da die Geschädigten im Sachbereich immer nur den Zeitwert fordern können. Bei Personen- und Vermögensschäden schlagen natürlich Behandlungs- und Therapiekosten, aber auch Einkommensverluste und Schmerzensgelder zu Buche. Sind die berechneten Beträge gerechtfertigt, erledigt die Betriebshaftpflichtversicherung Konditorei/Bäckerei die Auszahlung.
Die Konditorei bezieht mit Salmonellen verseuchte Frischeier, die sie zu verschiedenen Cremes für Torten verarbeitet. Nach dem Genuss erkranken einige Kunden und Gäste ernsthaft, sie müssen nicht nur die unangenehmen Begleiterscheinungen einer Salmonellenvergiftung ertragen, sondern beklagen auch Verdienstausfall. Die Konditorei bzw. deren Betriebshaftpflichtversicherung Bäckerei mit Café muss sowohl für sämtliche Arzt- und Medikamentenrechnungen als auch die Einkommenseinbußen, Schmerzensgeld und die Kosten des Rechtsanwaltes der Geschädigten aufkommen.
Eine Bäckerei hat den Betrieb erweitert und bewirtet nun auch Gäste an Stehtischen in den Räumlichkeiten und Tischen im Freien. Als der Bedienung ein Kaffee vom Tablett rutscht, verschmutzt sie nicht nur die teure Jacke eines Gastes, sondern fügt ihm auch eine Verbrühung am Arm zu. Der Fleck lässt sich selbst mit professioneller Reinigung nicht entfernen, es handelt sich um helles Leder. Die Betriebshaftpflichtversicherung Bäckerei mit Café ersetzt die Jacke, vom Neupreis wird ein angemessener Abzug vorgenommen. Schmerzensgeld und Behandlungskosten werden ebenfalls erstattet.
Auf den ersten Blick mag eine Bäckerei kein großes Haftungspotenzial aufweisen, im Detail betrachtet muss der Betrieb sowohl für die verarbeiteten Rohstoffe als auch für die Erzeugnisse gerade stehen. Kommt es zu Erkrankungen, weil kontaminierte Backwaren verkauft wurden, wird nicht nur der Betrieb geschlossen, die Betriebshaftpflichtversicherung Bäckerei übernimmt sämtliche Behandlungskosten. Auch wenn die Krankenkassen der Betroffenen zunächst eintreten, wird die Regressmöglichkeit direkt geprüft. Es kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass auf das Eigentum anderer übergreifende Feuer durch Fehlfunktionen an den Öfen ausgelöst werden - die Betriebshaftpflichtversicherung Konditorei/Bäckerei steht auch in diesen Fällen ein. Darüber können aus dem normalen Geschäftsbetrieb heraus immer Schäden bei Dritten verursacht werden, ein kleine Unaufmerksamkeit oder Fahrlässigkeit reicht bereits aus. Deswegen sollte exakt beschrieben werden, ob beispielsweise Speisen und Getränke in der Bäckerei ausgereicht werden und der ursprüngliche Versicherungsschutz damit einer Erweiterung bedarf.
Wie immer zählen die Vertragsdetails, die über die passende Auswahl einer Betriebshaftpflichtversicherung Bäckerei/Konditorei entscheiden: Ist der Betrieb angemietet, sind Schäden durch den Verlust von Schlüsseln oder generelle Mietsachschäden enorm wichtig. Werden Waren ausgeliefert, sollten Tätigkeiten auf fremden Grundstücken mitversichert sein. Wird in den Räumen der Bäckerei ein Café oder Bistro betrieben, muss dies zum einen deklariert werden, zum anderen sollte die Besucherhabe abgesichert werden. Die Deckungssummen mögen auf den ersten Blick zwar relativ hoch erscheinen, angesichts der Kosten, die aus Personenschäden resultieren können, dürfen sie aber nicht zu knapp bemessen sein. Die Beitragsunterschiede in unserem Online-Rechner für Gastronomie sind marginal, sodass Bäcker und Konditoren immer auf Nummer Sicher gehen sollten.
Einzelunternehmer Umsatz: 250.000 Euro, Gründung in den letzten 12 Monaten neu
VHV Versicherung
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 3.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 0 Euro
Versicherungsbeitrag:
93,71 Euro jährlich