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Betriebshaftpflicht für Bäckerei und Konditorei

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Mit der Betriebshaftpflicht gehen Bäckereien und Konditoreien auf Nummer sicher

Kein Geburtstag ohne Kuchen, keine Bäckerei und Konditorei ohne Betriebshaftpflichtversicherung. Sie schützt Ihr Vermögen, wenn andere – zum Beispiel Kunden – Sie für einen Personen- oder Sachschaden verantwortlich machen und dafür Geld von Ihnen wollen.

Die Haftpflichtversicherung hilft, auch wenn nichts dran ist an den Vorwürfen gegen Sie oder Ihre Mitarbeitenden.

  • Juristen der Versicherung prüfen für Sie die Sach- und Rechtslage.
  • Nur wenn die Forderungen berechtigt sind, zahlt die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
  • Sind die Forderungen unberechtigt oder überzogen, nimmt die Versicherung Kontakt mit dem Anspruchsteller auf und erklärt, warum sie eine Zahlung ablehnt. Notfalls verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.

Darum braucht jeder Bäcker und Konditor eine Betriebshaftpflicht

Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen einem groben Fehler und einer kleinen Nachlässigkeit: In jedem Fall haften Sie unbeschränkt. Als Chef in der Bäckerei oder Konditorei sind Sie für Fehler von Mitarbeitenden Ihren Kunden gegenüber sogar ohne eigenes Verschulden verantwortlich. Wenn hohe Ersatzforderungen gestellt werden, steht nicht nur der Betrieb steht auf dem Spiel. Je nach Rechtsform des Unternehmens, zum Beispiel als Einzelunternehmer, Gesellschafter einer GbR oder OHG und als Komplementär einer KG, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen und dem, was Sie in Zukunft noch verdienen werden.

Brot ist teilbar, formulierte der deutsche Philosoph Michael Hinrich. Das gilt auch für Risiken. Die Betriebshaftpflichtversicherung erlaubt Ihnen, sich auf Ihre Kernkompetenz als Bäcker und Konditor zu konzentrieren und wesentliche Teile des unternehmerischen Risikos auf den Versicherer zu übertragen. Statt Rücklagen zu bilden für einen ungewissen Schaden zahlen Sie einen fixen Beitrag. Den berücksichtigen Sie in Ihrer Kostenkalkulation und machen ihn beim Finanzamt steuermindernd geltend.

Betriebshaftpflicht Bäckerei Konditorei - drei Bäckerinnen hinter der Ladentheke

Was deckt die Haftpflicht für Bäckereien und Konditoreien ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
  • Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
  • Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
ausgeschlossen sind
  • Schäden am eigenen Unternehmen
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
  • “reine” Vermögensschäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden

Schadenbeispiele aus dem Bäckerei-Handwerk

Eine Konditorei bezog Frischei, um daraus Tortencremes herzustellen. Die Eimasse war mit Salmonellen belastet, sodass zwölf Café-Gäste und Kunden nach dem Verzehr erkrankten – einige leider so ernsthaft, dass neben Behandlungskosten auch Einkommenseinbußen auszugleichen waren und Schmerzensgeld beansprucht wurde. Der Hinweis auf das kontaminierte Fertigprodukt entlastete den Konditor nicht – er hätte die Eimasse kontrollieren müssen. Außerdem kehrt sich die Beweislast um: Da Kunden keine Kenntnis von den Hygienestandards in der Konditorei haben, müsste der Konditor fehlendes Verschulden nachweisen. Das gelingt aber nur in den seltensten Fällen. Die Betriebshaftpflichtversicherung setzt sich deshalb sowohl mit den direkten Forderungen der Gäste als auch mit Regressansprüchen der Krankenkassen auseinander. Wenn sich die Geschädigten anwaltlich vertreten lassen, sind auch diese Kosten zu übernehmen. Der Versicherer bildet eine Schadenrückstellung von 250.000 Euro.

In einer Bäckerei mit angegliedertem Café rutschte der Bedienung ein heißer Tee vom Tablett. Das Getränk verschmutzte nicht nur die helle Lederjacke eines Gasts, sondern dieser erlitt auch eine Verbrühung an der Hand. Die Angestellte hat Versicherungsschutz über die Betriebshaftpflicht der Bäckerei. Nachdem eine professionelle Reinigung der Lederjacke scheiterte, prüft die Versicherung die Höhe des Zeitwerts der Jacke und leistet eine entsprechende Zahlung. Außerdem erstattet sie der Krankenversicherung des Geschädigten die Behandlungskosten, zusammen rund 850 Euro.
Online-Rechner - Betriebshaftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Unser Online-Rechner – Ihr schnellster Weg zur passenden Betriebshaftpflichtversicherung

Das Expertenwissen von Finanzchecks haben wir für Sie gebündelt: Mit dem kostenfreien Online-Rechner können Sie sich vorab über die besten Angebote einer Betriebshaftpflicht für Bäckerei und Konditorei informieren. Das ist in wenigen Minuten erledigt: Erzählen Sie uns zunächst etwas über Ihren Betrieb – verraten Sie uns zum Beispiel Umsatz, Lohnsumme, Beschäftigtenzahl und Gründungsdatum. Gehört zur Konditorei auch ein Café oder Eiscafé? Sind Sie im Catering oder Eventservice tätig? Der Versicherungsschutz wird der individuellen Größe und Ausgestaltung Ihres Betriebs angepasst, damit weder unwirtschaftliche Überschneidungen noch gefährliche Deckungslücken entstehen.

Der Online-Rechner kann viel mehr als nur Versicherungsbeiträge ermitteln und Rabatte berücksichtigen. Im Leistungsvergleich sehen Sie alle wichtigen Bedingungen, von Finanzchecks transparent bewertet mit bis zu fünf Sternen.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Cafés, Eiscafés und Eisdielen?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 100.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 6,05 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Finanzchecks empfiehlt Bäckern und Konditoren Deckungskonzepte ab einer Versicherungssumme von 3.000.000 Euro. Damit sind Sie auch für große Schäden gut abgesichert – zum Beispiel bei gleichzeitiger Erkrankung vieler Personen aufgrund eines kontaminierten Produkts. Je nach Größe und Lage des Betriebs sollten noch höhere Summen versichert werden, zum Beispiel wenn bei einem Defekt an einem Ofen das Risiko eines Brandschadens an einem gemieteten Gebäude oder in einem Einkaufszentrum besteht.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Nicht jeder Kleinschaden muss ein Versicherungsfall sein. Bagatellen verursachen sowohl bei Ihnen als auch beim Versicherer überproportionalen Verwaltungsaufwand. Deshalb honorieren die Versicherungen eine Selbstbeteiligung mit einem attraktiven Beitragsnachlass. Wie viel Sie mit Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 1.000 Euro pro Schadenfall sparen, erfahren Sie in unserem Online-Rechner.