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Berufshaftpflicht für den ambulanten Pflegedienst

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Berufshaftpflicht für den ambulanten Pflegedienst: Mit Rat und Tat für Sie da

Eine Berufshaftpflichtversicherung kümmert sich um Sie, wenn andere Ihnen ans Portemonnaie wollen. Diese Versicherung schützt Ihr Vermögen, wenn Sie oder Ihre Angestellten für Schäden verantwortlich gemacht werden und Sie deshalb Schadensersatz zahlen sollen. Dabei geht es nicht nur um eine Geldleistung. Falls an den Vorwürfen nichts dran ist, sorgt die Haftpflichtversicherung dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst Grund und Höhe der Forderungen.
  • Für berechtigte Forderungen zahlt die Berufshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
  • Unberechtigte Forderungen werden zurückgewiesen. Beharrt der Anspruchsteller auf seinem vermeintlichen Recht und klagt, verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.

Darum braucht jeder ambulante Pflegedienst eine Berufshaftpflicht

Während angestellte Pflegekräfte in der Regel über ihren Arbeitgeber haftpflichtversichert sind, benötigen Freiberufler und selbstständige Inhaber eines Pflegedienstes eine eigene Berufshaftpflicht, um existenzbedrohende Risiken für sich und das Unternehmen abzusichern. Nach dem Gesetz haften Sie unbeschränkt, unabhängig vom Grad des Verschuldens. Selbst leichte Fahrlässigkeit kann Ihren Pflegedienst wirtschaftlich ruinieren. Als Chef sind Sie für Fehler von Mitarbeitenden sogar ohne eigenes Verschulden verantwortlich. Und nicht nur der Betrieb steht auf dem Spiel, sondern auch Ihre private finanzielle Zukunft. Denn je nach Rechtsform des Unternehmens haften Sie für dessen Schulden mit Ihrem Privatvermögen. Die Berufshaftpflichtversicherung hilft Ihnen, sich auf Ihre Kernkompetenz in der Pflege zu konzentrieren und Haftungsrisiken auf den Versicherer zu übertragen. Dafür zahlen Sie einen fixen Beitrag, den Sie in Ihrer Kostenkalkulation berücksichtigen und von der Steuer absetzen können.

ambulanter Pflegedienst auf Hausbesuch bei einer Frau im Rollstuhl

Was deckt die Haftpflicht für ambulante Pflegedienste ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden
  • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Haftungsübernahme von einfacher bis zur groben Fahrlässigkeit
  • Hausbesuche
ausgeschlossen sind
  • „Reine“ Vermögensschäden durch Beratung, Ratschläge oder Empfehlungen
  • Behandlungen, die einem Arzt vorbehalten sind
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden am eigenen Unternehmen

Hier ist die Berufshaftpflicht für einen Pflegedienst tätig geworden

Durch personelle Ausfälle standen Mitarbeitende eines ambulanten Pflegedienstes noch mehr als sonst unter Zeitdruck. In der Eile verwechselte eine Pflegekraft zwei Medikationspläne und verabreichte einem Diabetiker eine falsche Dosis des verordneten Medikaments. Als sich gesundheitliche Probleme zeigten, wurde der Pflegebedürftige in ein Krankenhaus eingewiesen. Die Krankenkasse fordert vom Pflegedienst Schadensersatz für die Behandlungskosten, außerdem macht der Geschädigte selbst über einen Anwalt Schmerzensgeld geltend. Die Gesamtforderungen belaufen sich auf 7.400 Euro. In der Berufshaftpflichtversicherung des Pflegedienstes sind sowohl die Pflegkraft als auch der Inhaber als Dienstherr versichert. Die Versicherung zahlt deshalb für die berechtigten Ansprüche.

Ein selbstständiger ambulanter Pfleger besuchte einen Klienten, der zur Erleichterung der häuslichen Pflege gerade ein neues Pflegebett gekauft hatte. Der Pfleger hätte sich besser mit der Bedienungsanleitung vertraut machen sollen, denn intuitiv waren die Verstellmöglichkeiten des Betts leider nicht zu bewältigen. Beim Versuch, das Kopfteil des Betts aufzurichten, wurde ein Elektromotor überlastet und musste ausgetauscht werden. Die Kosten für Ersatzteil und Handwerker in Höhe von 580 Euro übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung.
Online-Rechner - Berufshaftpflichtversicherung Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

So finden Sie die richtige Berufshaftpflichtversicherung

Mit dem kostenfreien Online-Rechner von Finanzchecks wird die vielfältige Angebotslandschaft der Berufshaftpflichtversicherungen für ambulante Pflegedienste transparent. Den wichtigsten Schritt machen Sie gleich zu Beginn: Wählen Sie genau die Tätigkeiten aus, die Sie tatsächlich ausführen. Die Versicherer unterscheiden zum Beispiel zwischen einem ambulanten Pflegedienst, einem Altenpfleger und einem Krankenpfleger bzw. einer Krankenschwester, jeweils differenziert nach ambulantem und/oder stationärem Einsatz. Hier gibt es oft Überschneidungen bzw. Probleme bei einer exakten Abgrenzung. Im Online-Rechner können Sie problemlos mehrere Aufgabengebiete Ihres Pflegedienstes erfassen. Diese werden dann in einem einheitlichen Vertrag versichert. Falls noch Unklarheiten bezüglich der Zuordnung bestehen, fragen Sie unsere Experten im Chat oder am Telefon.

Anhand Ihrer Antworten auf einige wenige weitere Fragen, zum Beispiel nach Umsatz und Beschäftigtenzahl, filtert der Finanzchecks Online-Rechner die Tarife heraus, die für Ihren Pflegedienst relevant sind. Wir zeigen Ihnen neben dem Preis auch die Leistungsmerkmale jedes Angebots. Den Versicherungsumfang haben unsere Experten geprüft und die Qualität mit bis zu fünf Sternen bewertet.

In der Detailansicht erfahren Sie mehr über den Deckungsumfang. Entscheiden Sie, welche Bestandteile Sie benötigen: Machen Sie ausschließlich Hausbesuche, arbeiten Sie im Pflegeheim oder in einer Kureinrichtung? Verabreichen Sie verordnete Medikamente, setzen Sie Spritzen oder wechseln Sie Katheter? Sollen Schäden durch Abhandenkommen von Sachen Ihrer Klienten versichert sein? Benötigen Sie zeitweise Versicherungsschutz für eine Vertretung? Solche Fragen sind für die Gestaltung des Versicherungsschutzes und die Berechnung des Beitrags wichtig. Auch hier helfen die Fachleute von Finanzchecks gern weiter.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 25.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 8,65 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung ist eine Pauschaldeckung von mindestens 3.000.000 Euro sinnvoll. Im ambulanten Pflegedienst arbeiten Sie für Menschen, deren Gesundheit ohnehin angeschlagen ist. Schon ein kleiner Fehler kann zu einer weiteren Verschlechterung führen, wobei die Ursache oft nicht eindeutig sein dürfte. Dafür ist der automatisch enthaltene passive Rechtsschutz wichtig, der ebenfalls bis zur Versicherungssumme greift. Finanzchecks empfiehlt sogar Verträge mit einer Versicherungssumme ab 5.000.000 Euro. Sie sind kaum teurer und bieten einen viel weitergehenden Schutz.

Familien-Privathaftpflicht einschließen?

Nicht nur in der Pflege, auch im privaten Bereich drohen zahllose Haftungsrisiken – als Mieter oder Grundstückseigentümer, Aufsichtspflichtiger über Kinder, Fußgänger und Radfahrer, Sportler, Urlauber, beim Ausüben von Hobbys. Eine Privathaftpflichtversicherung ist sehr wichtig, denn wie im Beruf ist die Haftung nicht begrenzt. Viele Berufshaftpflichtversicherungen für Pflegedienste bieten die Möglichkeit, die Privathaftpflicht kostengünstig im selben Vertrag zu versichern. Wählen Sie dazu die entsprechende Option im Online-Rechner.