Es stellt sich wie bei allen selbstständigen Tätigkeiten die Frage, ob eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung vonnöten ist. Beides stellt neben dem Namensunterschied das Gleiche dar. Während Ihrer Arbeit als ambulanter Pflegedienst sind Sie automatisch zahlreichen Risiken ausgesetzt. Eine kleine Unaufmerksamkeit, ein kleiner Behandlungsfehler oder eine falsch gesetzte Spritze können hier zu Schäden an Patienten in undenkbaren Höhen führen. Um daraus resultierende finanzielle Probleme zu vermeiden, schützt Sie eine Berufshaftpflicht für ambulante Pflegedienste vor diesen Forderungen. In solch einem Moment sichert die Berufshaftpflicht Ihre Existenz.
Sie haften als Firmeninhaber grundsätzlich in voller Höhe mit Ihrem eigenen oder dem Unternehmensvermögen für alle Schäden, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter während der beruflichen Tätigkeit entstehen. Die Berufshaftpflicht ambulanter Pflegedienst dient zur Regulierung berechtigter Schäden und auch zur Abwehr nicht berechtigter Ansprüche gegen Sie. Unabhängig ob Sie und Ihre Mitarbeiter gerade in betreuten Wohnungseinrichtungen oder bei privaten Hausbesuchen sind, die Berufshaftpflicht für ambulante Pflegedienste bewahrt Sie im Fall der Fälle vor Schadensforderungen durch alle nicht vorsätzlich entstandenen Schäden.
Über unseren kostenfreien Online-Rechner für Heilberufe können Sie schnell und einfach einen Marktüberblick erhalten. Wählen Sie einfach den gewünschten Tarif aus und sind Sie schon ab morgen versichert.
Bei den Gesellschaften gibt es die verschiedensten Leistungsmodelle in den angebotenen Tarifen. In den Basistarifen der Berufshaftpflicht ambulanter Pflegedienst sind Versicherungssummen in Höhe von zwei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden vorgesehen. In den meisten Fällen sind diese völlig ausreichend. Bieten Sie allerdings besondere eventuell riskantere Behandlungsmethoden an, sollte über höhere Absicherungen nachgedacht werden.
Ein weiterer Punkt um den passenden Tarif zu finden ist das Thema „Selbstbeteiligung ja oder nein?“. Dazu gibt es verschiedene Ansichten. Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass man eine Berufshaftpflicht ambulanter Pflegedienst abschließt, um im Fall der Fälle gegen alle Forderungen abgesichert zu sein. Hier ist es durch die geringen Beiträge sinnvoll, Tarife ohne Selbstbeteiligung in Betracht zu ziehen.
Durch personelle Ausfälle müssen die Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes Überstunden machen. Durch eine Unkonzentriertheit verwechselt ein Mitarbeiter in der Eile zwei Neukundenakten und spritzt einem Diabetiker eine falsche Dosis Insulin, wodurch es zu Krämpfen beim Patienten kommt. Schadenersatz und Schmerzensgeld belaufen sich auf 7.400 €.
Falls Sie ihn gesucht haben – hier ist der passende Punkt um an der falschen Stelle zu sparen. Es kommt oft auf die Tarif-Highlights und Sonderleistungen an. Seien Sie darauf bedacht, alle für Sie wichtigen Leistungen in der Berufshaftpflicht ambulanter Pflegedienst zu verankern. Beispiele für nicht selbstverständliche Leistungen sind zum Beispiel:
Wichtige Leistungspunkte stellen wir für Sie in unserer Leistungsübersicht im Online Rechner Berufshaftpflicht ambulanter Pflegedienst ausführlich dar.
In der Berufshaftpflicht ambulanter Pflegedienst sind, soweit von Ihnen angegeben, Sie und alle von Ihnen angestellten Mitarbeiter und auch Hilfskräfte während der Ausübung ihres Berufes abgesichert. Subunternehmer oder Freiberufler sind in jedem Fall dazu verpflichtet, selber eine Berufshaftpflicht abzuschließen.
Viele Gesellschaften bieten an, zusätzlich zur Berufshaftpflicht kostenfrei eine private Haftpflicht mit einzuschließen. Diese gilt dann für den Versicherungsnehmer (Geschäftsführer) und seine Familie. Hier sind Leistungsmerkmale wie "Gefälligkeitshandlungen", "Forderungsausfalldeckung" und "Schäden an gemieteten und beweglichen Dingen" gute Indikatoren für den Umfang einer privaten Haftpflicht und eine gewisse Leistungsstärke. Achten Sie darauf, diesen Schritt nur zu gehen, wenn die Leistungen einem vollständigen Tarif entsprechen.
Praxis mit einem Inhaber,
Umsatz 50.000 Euro
Volkswohl Bund
Personenschaden: 2.000.000 Euro
Sachschaden: 1.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 0 Euro
Versicherungsbeitrag:
132,09 Euro jährlich