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Berufshaftpflicht für Heilpädagogen

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Berufshaftpflicht für Heilpädagogen: Ein Vertrag, dreifache Leistung

Als Heilpädagoge helfen Sie Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Sie tragen nicht nur eine hohe Verantwortung, sondern auch Risiken. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn andere – zum Beispiel Klienten oder deren gesetzliche Vertreter – Sie für Schäden verantwortlich machen und dafür finanziellen Ersatz fordern. Egal, ob etwas dran ist an den Vorwürfen, die Haftpflichtversicherung ist mit Rat und Tat für Sie da.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst die Forderungen.
  • Für berechtigte Forderungen zahlt die Berufshaftpflicht bis zur Höhe der Deckungssumme.
  • Unberechtigte Ansprüche werden zurückgewiesen. Beharrt der Anspruchsteller auf seinem vermeintlichen Recht und klagt, verteidigt Sie der Versicherer auch vor Gericht.

Darum ist die Berufshaftpflicht für Heilpädagogen so wichtig

Das Gesetz ist eindeutig: Selbst für eine kleine Nachlässigkeit, der Jurist sagt „leichte Fahrlässigkeit“, haften Sie unbeschränkt. Für Ihr Personal sind Sie gegenüber Klienten sogar ganz ohne Verschulden verantwortlich. Ein Unfall mit Dauerfolgen für den Verletzten kann Millionen kosten. Nicht nur seine eigenen Ansprüche müssen entschädigt werden, auch die Sozialversicherungsträger nehmen Regress für Behandlungskosten, Pflege und Rentenzahlungen. Bei Freiberuflern und anderen Einzelunternehmern gibt es keine Unterscheidung zwischen Betriebs- und Privatvermögen. Ohne Haftpflichtversicherung kann ein großer Schaden in die Privatinsolvenz führen.

Soweit muss es nicht kommen. Die Berufshaftpflichtversicherung hilft Ihnen, sich auf Ihre Kernkompetenz in der Heilpädagogik zu konzentrieren und wesentliche Teile des unternehmerischen Risikos auf den Versicherer zu übertragen. Statt unwirtschaftliche Rückstellungen für einen unvorhersehbaren Schaden zu bilden, zahlen Sie einen fixen Beitrag, den Sie leicht in Ihrer Kostenkalkulation berücksichtigen und beim Finanzamt als Betriebsausgabe absetzen können.

Zwei Kinder mit geistiger Behinderung bei Heilpädagogik

Was deckt die Haftpflicht für Heilpädagogen ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden
  • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Haftungsübernahme von einfacher bis zur groben Fahrlässigkeit
  • Hausbesuche
ausgeschlossen sind
  • „Reine“ Vermögensschäden durch Beratung, Ratschläge oder Empfehlungen
  • Behandlungen, die einem Arzt vorbehalten sind
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden am eigenen Unternehmen

Hier hat die Berufshaftpflicht Heilpädagogen schon geholfen

Ein freiberuflicher Heilpädagoge war als Urlaubsvertretung in einem integrativen Kindergarten eingesetzt. Die Kaffeeküche für das Personal grenzt direkt an die Spielzimmer der Kinder. Der mit den Räumlichkeiten nicht vertraute Pädagoge vergaß, die Küchentür abzuschließen. In einem unbeobachteten Moment gelangte ein vierjähriger Junge in die Küche. Beim Griff auf die für ihn nicht einsehbare Arbeitsplatte stieß er eine Kaffeekanne um und verbrühte sich an dem auslaufenden Kaffee. Für die Behandlung der Brandwunde verlangte die Krankenkasse Ersatz in Höhe von 12.000 Euro. Außerdem machten die Eltern im Namen des Kindes ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro geltend. Die Berufshaftpflicht prüft den Schaden. Da der Pädagoge seine Aufsichtspflicht und seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, haftet er. Die Behandlungskosten wurden nachgewiesen, das Schmerzensgeld ist bei Verbrennungen zweiten Grades angemessen – alle Forderungen werden übernommen.

Eine selbstständige Heilpädagogin hielt einen Vortrag vor einer Gruppe von Eltern in einer Beratungsstelle für Früherkennung und Frühförderung. Dabei bediente sie sich des Whiteboards der Einrichtung. Allerdings verwechselte sie die Stifte – statt der bereitliegenden Whiteboard-Marker benutzte sie ihren eigenen Stift, der aber für permanente Beschriftungen gedacht war. Der Irrtum wurde erst am Folgetag bemerkt, als die Tafel geputzt werden sollte und die Farbe bereits getrocknet war. Trotz chemischer Reinigungsmittel wurde die Weißwandtafel nicht mehr sauber und musste ausgetauscht werden. Den Schaden von 540 Euro inklusive Kosten des Hausmeisters für die handwerklichen Arbeiten übernimmt die Berufshaftpflicht der Pädagogin.
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Mit einfachen Mitteln zur richtigen Berufshaftpflichtversicherung

Im kostenfreien Online-Rechner hat Finanzchecks das Wissen unserer Experten transparent aufbereitet. In wenigen Schritten gelangen sie zu einer Übersicht der am besten passenden Versicherungsangebote. Geben Sie zuerst einige Basisdaten wie Umsatz und Beschäftigtenzahl ein. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Dienstleistungen, die Sie Ihren Kunden anbieten, vollständig erfassen. Versichert ist immer nur das, was im Vertrag steht. Mehrere Tätigkeiten, zum Beispiel als Altenpfleger oder in einem ambulanten Pflegedienst, können aber problemlos in einem Vertrag zusammengefasst werden.

Die Risikofragen im Online-Rechner filtern die besten Tarife, die für Ihre Arbeit relevant sind. Jeder Tarif wurde von unseren Experten analysiert und das Ergebnis durch eine Bewertung mit bis zu fünf Sternen dokumentiert. Nicht der Preis allein entscheidet, welche Versicherung am besten ist. In unserer Analyse geht es vor allem um wichtigeLeistungsmerkmale, zum Beispiel Schäden durch Abhandenkommen von Sachen Ihrer Klienten oder Einsatz einer Urlaubsvertretung. Machen Sie sich selbst ein Bild über das Preis-Leistungs-Verhältnis, oder fragen Sie unsere Spezialisten im Chat oder am Telefon.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Heilpädagogen?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 25.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 7,28 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Glücklicherweise sind Unfälle mit schwerwiegenden Folgen selten. Passiert aber trotz aller Sorgfalt etwas, muss das Opfer angemessen entschädigt werden, auch wenn der Schadensersatz Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigt. Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung sollte eine Pauschaldeckung von mindestens 3.000.000 Euro versichert werden. Finanzchecks empfiehlt Verträge mit einer Versicherungssumme ab 5.000.000 Euro. Sie sind nur unwesentlich teurer und bieten einen viel weitergehenden Schutz.

Familien-Privathaftpflicht einschließen?

Auch im privaten Bereich tragen Sie Verantwortung – für Ihre Familie, als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr, als Mieter oder Grundstückseigentümer, beim Ausüben von Sport und Hobbys. Die Privathaftpflichtversicherung erbringt für private Risiken die gleichen Leistungen wie die Berufshaftpflicht für Ihre heilpädagogische Tätigkeit. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, die Privathaftpflicht kostengünstig in die Berufshaftpflicht einzuschließen. Unser Online-Rechner berücksichtigt auf Wunsch diese Option.