Sie stellen für Ihre Dienstleistung als Haushaltshilfe, Alltagshilfe oder Putzhilfe eine Rechnung? Sie bieten im Auftrag anderer Seniorenbetreuung oder Einkaufsservice an? Unabhängig ob Kleingewerbe oder hauptberuflich Selbstständig, die Privathaftpflicht-Versicherung leistet bei gewerblicher Ausübung als Haushalts- und Seniorenservice nicht. Der Versicherungsschutz ist nur über eine Betriebshaftpflichtversicherung möglich. Zwischen einer Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht gibt es lediglich den Unterschied vom Namen. Versichert sind immer Personen- oder Sachschäden, sowie in Folge dessen Vermögensschäden, die gegenüber Dritten entstehen.
In den meisten Fällen sind Dienstleister im Haushaltsservice oder der Seniorenbetreuung allein tätig. Sollte die Auftragslage zunehmen, sind alle Minijobber, Teilzeit oder gar Vollzeit-Angestellte über die gewerbliche Haftpflicht mitversichert. Im Krankheitsfall können auch selbständige Kollegen einspringen. Das Beauftragungsrisiko von Subunternehmen ist versichert. Zu beachten ist, dass im Schadenfall dieser für Schäden persönlich selbst haftet und eine eigene Betriebshaftpflicht notwendig ist.
Sollte der Bereich der Gartenpflege oder kleine handwerkliche Dienstleistungen angeboten werden, ist die Betriebshaftpflicht für Hausmeisterservice zu wählen. Werden Fensterreinigung, Treppenreinigung oder die Reinigung von gewerblichen Objekten angeboten, ist der Versicherungsschutz über die Betriebshaftpflicht für Gebäudereinigung notwendig. Bei Fragen können Sie mich gern direkt unter 030-30345679 anrufen.
Wenn Sie als selbstständige bzw. freiberufliche Haushaltshilfe, Putzfrau oder Seniorenbetreuung im Privathaushalt tätig sind, kann es schnell zu einem Schaden kommen. Es muss ja nicht gleich das ganze Haus abbrennen – ein mit dem Besenstil beschädigtes TV-Gerät geht ebenso ins Geld wie ein Computer, der durch versehentlich verschüttetes Putzwasser unbrauchbar wird, insbesondere wenn gespeicherte Daten rekonstruiert werden müssen.
Die Haftpflichtversicherung erbringt für Sie eine dreifache Leistung. Als juristischer Laie wissen Sie wahrscheinlich gar nicht, ob eine gestellte Forderung dem Grunde und der Höhe nach überhaupt berechtigt ist. Experten des Versicherers übernehmen deshalb zuerst einmal die Prüfung der Haftungsfrage. Kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Ansprüche in Ordnung gehen, stellt die Versicherung Sie von der Haftung frei und zahlt die Entschädigung. Im anderen Fall übernimmt der Versicherer die Abwehr unbegründeter Ansprüche und verteidigt Sie dagegen notfalls auf Kosten der Versicherung vor Gericht.
Wir empfehlen den zusätzlichen Einschluss der Familien-Privathaftpflicht über unseren Online-Rechner zu berechnen. Meist ist nur für einen geringen Zusatzbeitrag die komplette Familie und die gewerbliche Tätigkeit versichert. Die Kosten können in der Regel für den gesamten Haftpflicht-Vertrag steuerlich abgesetzt werden, da die Versicherer die Kosten für den privaten Einschluss nicht ausweisen.
3.000.000 Euro pauschal
Personen- , Sach- und
Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 Euro
Versicherungsbeitrag:
8,33 Euro monatlich