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Betriebs­haftpflichtversicherung
Winterdienst

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Betriebshaftpflicht für den Winterdienst: dreifacher Schutz für Ihr Vermögen

Ausgerutscht trotz geräumter und gestreuter Wege? Entstehen daraus Personen- oder Sachschäden, beginnt die Suche nach einem Verantwortlichen. Die Betriebshaftpflichtversicherung für den Winterdienst schützt Ihr Vermögen, wenn andere Ansprüche gegen Sie stellen, weil Sie oder Ihre Mitarbeitenden einen Schaden verursacht haben sollen. Egal, ob etwas dran ist an den Vorwürfen, die Haftpflichtversicherung ist mit Rat und Tat für Sie da.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst die Sach- und Rechtslage.
  • Für berechtigte Forderungen zahlt die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
  • Unberechtigte Ansprüche werden zurück-gewiesen. Beharrt der Anspruchsteller auf seinem vermeintlichen Recht und klagt, verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.

Volle Haftung schon bei kleinen Fehlern im Winterdienst

Nach dem Gesetz haften Sie für jede Nachlässigkeit unbeschränkt, unabhängig vom Grad des Verschuldens. Verletzt sich ein Mensch, erreichen die Ersatzforderungen des Geschädigten und seiner Krankenkasse leicht Größenordnungen, die die wirtschaftliche Existenz Ihres Unternehmens gefährden. Und nicht nur der Betrieb steht auf dem Spiel, sondern auch Ihre eigene finanzielle Zukunft. Denn je nach Rechtsform des Unternehmens haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Als Chef sind Sie zudem für Fehler von Mitarbeitenden persönlich verantwortlich, oft sogar ohne eigenes Verschulden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wohl wichtigste Versicherung für Selbstständige. Sie erlaubt Ihnen, das Haftungsrisiko als Teil Ihres unternehmerischen Risikos auf den Versicherer zu übertragen. Aus einem unkalkulierbaren Schaden, für den mühsam gebildete Rücklagen möglicherweise doch nicht ausreichen, wird ein günstiger fixer Beitrag. Den können Sie steuerlich absetzen und in Ihrer Kostenkalkulation berücksichtigen.

Winterdienst-Personal kehrt Schnee vom Fussweg

Was deckt die Haftpflicht für den Winterdienst ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
  • Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
  • Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
ausgeschlossen sind
  • Schäden am eigenen Unternehmen
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
  • “reine” Vermögensschäden (z.B. gutachterliche Tätigkeit, Planung für Dritte ohne eigenes Gewerk auszuführen)

Aus den Schadenakten der Betriebshaftpflicht für Winterdienst-Betriebe

In einer Winternacht gab es zunächst Schneefall, später Eisregen. Die Mitarbeiter des versicherten Winterdienstes waren sehr früh auf den Beinen, schafften aber wegen der extremen Wetterlage und Verkehrsbehinderungen bei der Anfahrt zu den Einsatzorten nur ein oberflächliches Räumen und Streuen. Auf einer von diesem Winterdienst betreuten Einfahrt rutschte ein Hausbewohner auf dem morgendlichen Weg zur Arbeit aus. Beim Sturz erlitt er Kopf- und Schulterverletzungen. Die Ansprüche auf Schmerzensgeld und auf Ersatz der von der Berufsgenossenschaft übernommenen Behandlungskosten belaufen sich auf 31.000 Euro. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Winterdienstes klärt die Verschuldensfrage und reguliert den Schaden.

Ein Mitarbeiter des Winterdienstes war mit dem Schneekehrgerät unterwegs, um Gehwege rund um einen Häuserblock zu räumen. Im Bereich eines Parkplatzes musste er eine Schneewehe per Schaufel beseitigen. Einige unter dem Schnee versteckte Kieselsteine gerieten versehentlich mit auf die Schaufel und trafen ein geparktes Auto. Das Ausbessern kleinerer Beulen und einiger Lackschäden kostet laut Gutachten 1.200 Euro – die Betriebshaftpflicht kommt für die Forderung auf.

Darf es etwas mehr sein? Versicherungsschutz für Winterdienst und andere Leistungen

Der Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung unterscheidet sich, je nachdem, ob Sie ausschließlich einen Winterdienst zum Räumen oder Streuen von Geh- und Radwegen, gegebenenfalls auch Straßen, betreiben, oder ob der Winterdienst zum Beispiel im Rahmen eines kompletten Hausmeisterservices angeboten wird. Häufig gibt es auch die Kombination von Gebäudereinigung und Winterdienst. Oder ein Betrieb im Garten- und Landschaftsbau nutzt die auftragsarme Zeit, um Mitarbeiter und Geräte durch Streu- und Räumtätigkeiten auszulasten. Alles kein Problem für die Haftpflichtversicherung. Finanzchecks muss nur wissen, welche Arbeiten Sie gegebenenfalls zusätzlich zum Winterdienst ausüben. Anhand Ihrer vollständigen Information stellen wir sicher, dass die Risikosituation in Ihrem Betrieb richtig erfasst wird und Sie ein Angebot zur Gewerbehaftpflichtversicherung bekommen, das Ihren gesamten Tätigkeitsbereich abdeckt.

Winterdienst befreit Gehweg von Schnee mit Maschine
Online-Rechner - Betriebshaftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Mit dem Online-Rechner zur passenden Haftpflicht für Winterdienste

Mit dem kostenfreien Online-Rechner von Finanzchecks verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick über die Leistungen einer Haftpflichtversicherung für reine Winterdienste oder zum Beispiel in Kombination mit einem Hausmeisterservice. Sie geben uns einige Informationen zu Betriebsgröße und Leistungsspektrum, das intelligente Tool filtert aus der großen Zahl von Angeboten genau die heraus, die zu Ihrem Unternehmen passen.

Zu jedem Versicherungsvorschlag sehen Sie nicht nur den Preis, sondern auch Details des angebotenen Deckungskonzepts. Eine Bewertung durch die Experten von Finanzchecks mit bis zu fünf Sternen erlaubt Ihnen einen schnellen Blick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis.

Ihre Angaben zu Betrieb und Risikoverhältnissen nutzt der Online-Rechner auch zur automatischen Berücksichtigung möglicher Rabatte. Existenzgründer erhalten bei einigen Versicherern bis zu 40 % Nachlass. Mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren sparen Sie 10 %.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für den Winterdienst?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 25.000 €
Versicherungssumme: 5.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 30,53 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Empfehlenswerte Deckungskonzepte beginnen bei einer Versicherungssumme von 2.000.000, besser 3.000.000 Euro. Diese Summe steht pro Schadenfall pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung. Weniger sollte es nicht sein – denken Sie an das Risiko einer komplexen Verletzung mit dauerndem Verlust der Arbeitskraft. Wer für öffentliche Auftraggeber arbeitet oder einfach noch besser vorsorgen möchte, entscheidet sich für eine Betriebshaftpflicht mit 5.000.000 Euro Versicherungssumme.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Bei der Versicherungssumme für Großschäden sollten Sie nicht sparen, das wäre die falsche Stelle. Aber muss jeder Kleinschaden wirklich über die Versicherung laufen? Das verursacht unnötigen Aufwand auf beiden Seiten. Als Unternehmer im Winterdienst wissen Sie am besten, welche Schadenssumme Ihr Betrieb verkraften kann. Schon 150 oder 250 Euro pro Schaden reichen, um einen spürbaren Preisnachlass zu erhalten. Probieren Sie in unserem Online-Rechner aus, wie sich eine Selbstbeteiligung von bis zu 1.000 Euro auf den Beitrag auswirkt.