Die Haftpflichtversicherung ist in jedem Bereich des Lebens und Arbeitens der zentrale Punkt der Absicherung. Schadenersatzansprüche, die geschädigte Dritte berechtigt oder unberechtigt stellen, können die finanzielle Existenz ruinieren. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Metallbau übernimmt also gleich mehrere Funktionen: Sie prüft zunächst die Schadenersatzansprüche hinsichtlich der rechtlichen Grundlage und der korrekten Bemessung, um dann entweder den Versicherten vor den Ansprüchen zu schützen oder die Regulierung vorzunehmen. Somit genießt der Versicherte durch die Betriebshaftpflichtversicherung auch einen passiven Rechtsschutz, denn die Versicherung vertritt dessen Interessen notfalls auch vor Gericht.
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Da in Deutschland die Haftung für verursachte Schäden grundsätzlich nicht begrenzt wird und somit das gesamte Vermögen eines Unternehmens betreffen kann, zählt die Betriebshaftpflichtversicherung für Metallbau mit zur wichtigsten Gewerbeversicherung in dieser Branche. Kleinere und mittlere Metallbau-Betriebe können es sich nicht leisten, fahrlässig oder grob fahrlässig verursachten Schäden selbst zu bezahlen. Auf der anderen Seite kann Unachtsamkeit nicht zu 100 Prozent vermieden werden. Gerade wenn Arbeiten auf fremden Grundstücken, also bei den Kunden vor Ort, ausgeführt werden, steigt das Schadenrisiko erheblich.
Grundsätzlich gelten alle für den Versicherungsnehmer, also die Metallbau-Firma, arbeitenden Personen in der Betriebshaftpflichtversicherung Metallbau versichert. Dabei ist es zunächst unerheblich, in welchem Vertragsverhältnis und zu welcher Zeit dies geschieht. Außerdem sind alle betrieblich bedingten Aktivitäten sowohl auf dem eigenen Betriebsgrundstück als auch auf fremden Grundstücken in der Betriebshaftpflichtversicherung Metallbau abgesichert. Kunden und Geschäftspartner, die die Firma besuchen und dort zu Schaden kommen, genießen ebenfalls den Versicherungsschutz. Üblicherweise gilt eine Betriebshaftpflichtversicherung Metallbau innerhalb Deutschlands, werden aber Tätigkeiten im Ausland ausgeführt, sollten diese gemeldet und eingeschlossen werden.
Eine Metallbau-Firma hat ein Geländer für eine Treppe hergestellt und im Treppenhaus des Auftraggebers befestigt. Ein Handlauf wurde nicht ausreichend kontrolliert und ein Grat übersehen. Der Mieter des Auftraggebers verletzt sich an der Hand, muss stationär behandelt werden und erleidet einen Einkommensverlust. Die Betriebshaftpflichtversicherung Metallbau prüft zunächst die Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers, übernimmt sowohl die Behandlungs- als auch Reha-Kosten und ersetzt das entgangene Einkommen. Die finanziellen Möglichkeiten des Metallbauers wären schon durch die kostenintensive Behandlung überfordert gewesen, er hätte also Insolvenz anmelden müssen.
Bei Arbeiten vor Ort kommt es immer wieder zu Schäden, wenn zum Beispiel durch Werkzeuge und Geräte bereits vorhandene Bausubstanz oder Einrichtungen beeinträchtigt werden. So reicht das Herunterfallen von schweren Bohr- oder Schweiß-Maschinen aus, um verlegte Fußbodenfliesen zerspringen zu lassen. Des Weiteren können durch den Funkenflug beim Schweißen auf der Baustelle durch Unachtsamkeit Brandlöcher verursacht werden. Auch die Schweißnaht an sich kann aufplatzen und somit zu Folgeschäden führen.
Je hochwertiger die auszuführenden Arbeiten ausfallen, desto höher muss die Deckungssumme für Sachschäden gewählt werden. Für Personenschäden sollte von vornherein eine möglichst umfangreiche Absicherung installiert werden, denn insbesondere die Behandlungs- und Therapiekosten schlagen enorm zu Buche. Im Ernstfall kann bei einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung auch eine lebenslange Rente fällig werden, für die der Versicherte verantwortlich zeichnet. Die Betriebshaftpflichtversicherung Metallbau sollte dementsprechend sorgfältig kalkuliert werden, zumal die Beitragsunterschiede in keinem Verhältnis zur Differenz im Versicherungsumfang stehen.
Grundsätzlich kann mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung die Beitragsbelastung reduziert werden, weil der Versicherungsnehmer von jedem versicherten Schaden einen Anteil selbst zu tragen hat. Die Höhe des Eigenanteils sollte allerdings entsprechend den finanziellen Möglichkeiten ausfallen. In unseren Vergleichsrechner sind die Selbstbehalte bis 1000 Euro möglich und die entsprechenden Rabatte automatisch berechnet.
Um den wirklich passenden Versicherungsschutz zu finden, können Vergleichsrechner wertvolle Hilfe bieten. Hier werden Sie Punkt für Punkt durch die Vertragsinhalte einer Betriebshaftpflichtversicherung Metallbau geleitet, so dass jedes Detail abgewogen werden kann. Der Versicherungsumfang wird transparent und vergleichbar, so dass eine fundierte Entscheidung nach Preis und Leistung möglich wird.
Einzelunternehmer Umsatz: 25.000 Euro, Gründung in den letzten 12 Monaten neu
VHV Versicherung
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 1.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 1000 Euro
Versicherungsbeitrag:
21,57 Euro monatlich