Wenn in Bar oder Pub mal was daneben geht: Die Betriebshaftpflicht ist dreifach für Sie da
Kleine Unachtsamkeiten und Fehler des Personals können vorkommen beim bunten Treiben in Bar und Pub. Das lässt sich kaum vermeiden – aber die finanziellen Folgen effizient abfedern. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn andere – insbesondere Gäste –Sie für Personen- oder Sachschäden verantwortlich machen. Auch wenn Ihnen die Vorwürfe aus der Luft gegriffen scheinen, müssen Sie handeln. Die Haftpflichtversicherung ist mit Rat und Tat für Sie da.
- Juristen der Versicherung prüfen zunächst die Sach- und Rechtslage.
- Für berechtigte Forderungen zahlt die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Deckungssumme.
- Unberechtigte Ansprüche werden mit juristischer Begründung zurückgewiesen. Geht der Anspruchsteller vor Gericht, verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten.
Übersicht zum Inhalt
Gute Gründe für eine Haftpflichtversicherung
Selbst durch leichte Fahrlässigkeit kann Ihr Betrieb in gravierende wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Für die Fehler von Angestellten haften Sie gegenüber Gästen sogar ohne eigenes Verschulden. Die Haftung ist nicht begrenzt und erstreckt sich je nach Rechtsform auch auf das Privatvermögen des Einzelunternehmers oder Gesellschafters.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hilft Ihnen, Ihr Gastgewerbe ohne Sorgen um die finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen auszuüben. Mit dem Abschluss der Versicherung übertragen Sie diesen Teil des unternehmerischen Risikos auf den Versicherer. Was für den einzelnen Unternehmer nicht kalkulierbar ist, organisiert die Versicherung in einer großen Gefahrengemeinschaft. Rücklagenbildung wird ersetzt durch einen fixen Beitrag, den Sie in Ihrer Kostenkalkulation und bei der Steuererklärung berücksichtigen.
Was deckt die Haftpflicht für Bar und Pub ab und was nicht?
- Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
- Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
- Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
- Schäden am eigenen Unternehmen
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
- Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
- “reine” Vermögensschäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden
Hier hat die Betriebshaftpflicht für Bars und Pubs schon geholfen
Unser Online-Rechner: Ihr Weg zur passenden Betriebshaftpflicht für Bar und Pub
Mit dem kostenfreien Online-Rechner stellt Ihnen Finanzchecks ein intelligentes Tool zur Verfügung, mit dem Sie sich sehr einfach und unverbindlich über die Möglichkeiten einer Betriebshaftpflicht für Ihre Gastronomie informieren können.
Bitte sagen Sie uns zunächst so präzise wie möglich, was genau Ihr Angebot ist. Betreiben Sie neben der Bar oder dem Pub ein Restaurant? Gibt es einen stationären Imbiss oder einen mobilen Imbisswagen? Im zweiten Schritt fragen wir Sie nach weiteren Angaben zu Ihrem Betrieb, zum Beispiel Umsatz- und Lohnsumme sowie Beschäftigtenzahl.
Es kostet nur ein paar Minuten Ihrer Zeit, um den Betriebshaftpflicht Vergleich von Finanzchecks zu erhalten. Im Online-Rechner sehen Sie nicht nur die Preise für die verschiedenen Versicherungskonzepte. Sie bekommen auch eine detaillierte Darstellung der wesentlichen Vertragsinhalte und – ideal für den schnellen Überblick – eine Bewertung durch unsere Fachberater mit bis zu fünf Sternen.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Bar und Pub?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 50.000 € |
Versicherungssumme: | 3.000.000 € pauschal Personenschäden, Sachschaden und Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 0 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 11,12 € monatlich |
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Welche Versicherungssumme wählen?
Das obige Schadenbeispiel zeigt: Ein alltäglicher Vorfall kann gravierende Folgen haben. Eine zu niedrige Versicherungssumme bedeutet vielleicht das Aus für Ihren Betrieb. In der Betriebshaftpflicht für Bars und Pubs empfehlen wir eine Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 3.000.000 Euro. Höhere Deckungssummen sind nicht wesentlich teurer, weil Großschäden zum Glück selten sind.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Während existenzbedrohende Großschäden umfassend abgesichert sein müssen, verkraften Sie einen Bagatellschaden vermutlich auch ohne Versicherung. Sparen Sie Beiträge, indem Sie eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall vereinbaren. Die Haftpflichtversicherung vergütet den geringeren Schadenaufwand und die effizientere Verwaltung. Mit unserem Online-Rechner sehen Sie, wie viel Rabatt Sie für eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 1.000 Euro bekommen.