Berufs­haftpflicht für Podologen

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Berufshaftpflicht Vergleich Podologen - medizinische Fußpflege

Ein Podologe betreibt nichtärztliche Heilkunde am Fuß, ist aber, im Gegensatz zum kosmetischen Fußpfleger, medizinisch geschult und darf auch heiltherapeutische Maßnahmen durchführen. Aufgrund der komplexen Krankheitsbilder, mit denen der Podologe auf diese Weise zu tun hat, wie etwa dem diabetischen Fußsyndrom, trägt er hohe Verantwortung. Das daraus entstehende große Berufsrisiko erfordert zwingend eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Podologen zur Existenzabsicherung. Dabei ist es einerlei ob der Podologe mit Kassenzulassung in einer Praxis arbeitet, an Krankenhäusern oder in Fußambulanzen im Team, beispielsweise mit Ärzten, orthopädischen Schuhmachern oder Physiotherapeuten.

Über unseren kostenfreien Online-Rechner für Heilberufe können Sie schnell und einfach einen Marktüberblick erhalten. Wählen Sie einfach den gewünschten Tarif aus und sind Sie schon ab morgen versichert.


Podologin behandelt Patientin

Als Podologe komplett abgesichert durch die Berufshaftpflicht

Versichert sind im Übrigen alle Behandlungsformen, die der Podologe im Zuge seiner Ausbildung oder Weiterbildungen anzuwenden gelernt hat, dazu zählt auch die sogenannte „kleine Chirurgie“.

Aufgrund ihres komplexen Tätigkeitsfeldes kommen Podologen in ihrem Heilberuf nicht ohne eine gute Berufshaftpflicht Podologen aus. Sobald die Tätigkeit das Angestelltenverhältnis übersteigt, also eine freiberufliche Arbeit in einer anderen Praxis, ist die Absicherung durch eine Haftpflichtversicherung notwendig. Die richtige, passende und doch erschwingliche Berufshaftpflicht zu finden, ist mit Finanzchecks.de problemlos möglich. Ob Podologe oder medizinischer Fusspfleger, der Abschluss kann direkt online getätigt werden, die Unterlagen werden dann an die angegebene Adresse zu Ihnen nach Hause oder in Ihre Praxis geschickt. Bei Fragen und Unklarheiten, beispielsweise bei der genauen Definition einzelner Risiken, die es abzudecken gilt, steht Ihnen das Serviceteam gerne zur Verfügung und berät Sie ausführlich am Telefon.


Schadensfälle im Berufsfeld des Podologen

Der Podologe behandelt einen Patienten mit dem diabetischen Fußsyndrom. Er übersieht einen kleinen entzündlichen Prozess, mit dem er den Kranken sofort hätte zum Arzt überweisen müssen, oder die Randbezirke einer Verhornung am Fußballen, die er hätte gründlich entfernen müssen. Oder aber er verursacht unabsichtlich eine Verletzung des Nagelbetts. Die Folge, die schmerzhafte Entzündung, lässt nicht auf sich warten. Der Patient muss zur Behandlung sogar einige Zeit ins Krankenhaus und leidet erhebliche Schmerzen. Nun wird die Krankenkasse des Betroffenen dem Podologen gegenüber Ansprüche erheben, um die derart entstandenen Kosten ihrerseits zu decken. Dazu kann auch eine Schmerzensgeldforderung kommen. Weil diese Kosten aber jeden finanziellen Rahmen eines Normalverdieners sprengen, ist hier die Berufshaftpflichtversicherung für Podologen die Rettung.

Mit im Service und Leistungsumfang enthalten: ein indirekter Rechtsschutz. Denn in jedem Falle fordert die Berufshaftpflicht für Podologen auch ein Gutachten, dass die Berechtigung des Schadensanspruches dokumentiert oder widerlegt. Denn ein gut ausgebildeter Podologe, der gewissenhaft arbeitet, wird nur selten grobe Behandlungsfehler begehen. Trotzdem ist das Infektionsrisiko beispielsweise bei Diabetikern extrem hoch. Bestehen die Forderungen des Patienten jedoch zu Recht, geht die Berufshaftpflicht in Leistung. Auch eventuelle Gerichtskosten übernimmt sie dabei, unabhängig vom Ausgang der Verhandlung.


Berufshaftpflicht für Podologen finden und berechnen

Finanzchecks.de bietet Podologen die Chance, sich rasch über den Umfang und deren Details zu informieren und das beste Angebot zu wählen. Der Online-Rechner benötigt lediglich einige Eck-Daten zur Berechnung der Versicherungsbeiträge und kann dann schnell und unkompliziert bei der Auswahl der richtigen Berufshaftpflichtversicherung helfen. Abgefragt werden

  • Versicherungsbeginn;
  • genaue Tätigkeitsbeschreibung;
  • Anzahl aller Inhaber und Angestellten;
  • Umsatzsumme;
  • Gründungsdatum.

Nach der Dateneingabe gilt es noch, die gewünschte Zahlungsweise – jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich – zu wählen. Danach berechnet der Online-Rechner die Beiträge zur Berufshaftpflicht für Podologen, der Versicherungsnehmer kann die für ihn beste Möglichkeit wählen. Über den Leistungsvergleich kann ein individuell passender Tarif aus den Angeboten gefiltert werden.

Zusätzlich kann eine Inhaltsversicherung mitversichert werden. Diese ist die sogenannte gewerbliche Hausratsversicherung, die finanzielle Folgen der Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel absichert. Die Höhe der Versicherungssumme kann von fünftausend bis fünfundsiebzigtausend gewählt werden. Der Baustein der Betriebsunterbrechnung ist automatisch mitversichert.


Privathaftpflicht in die Berufshaftpflicht­versicherung mit einschließen

Viele Tarife der Versicherer bieten den preiswerten Einschluss der Privathaftpflicht in die Berufshaftpflicht Podologen mit an. Einige Tarife am Markt bieten den Zusatz sogar kostenfrei an. Diese zusätzlichen Informationen finden Sie in unserem Vergleichsrechner unter dem Punkt Leistungsvergleich.


Kostenbeispiel Berufshaftpflicht Podologen

Einzelunternehmer Umsatz: 50.000 Euro, Gründung in den letzten 12 Monaten neu

Continentale Versicherung
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 3.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 0 Euro

Versicherungsbeitrag:
10,50 Euro monatlich

Zum Online-Rechner

Weitere interessante Informationen

  • Für eine Podologie-Praxis ist der Einbruch-Diebstahl von Einrichtungsgegenständen im Wartezimmer bis hin zu Geräten aus dem Behandlungsraum nicht nur ein großes Ärgernis, sondern eine teure Angelegenheit. Finanziellen Schutz bietet die Inhaltsversicherung gegen Gefahren wie Einbruch-Diebstahl, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Feuerschäden.
  • Streitigkeiten mit dem Vermieter Ihrer Praxis? Über eine Firmenrechtsschutz­versicherung schützen Sie sich vor hohen Gerichts- und Prozesskosten. Eine schnelle Schlichtung ist auch über einen Mediator möglich, bei vielen Tarifen sogar ohne Selbstbeteiligung.