Als Fachkraft oder sogar Meister für Veranstaltungstechnik haben Sie die Hände am Regler für Licht und Ton. Ohne Ihre Arbeit bleibt auch der größte Star stumm im Dunklen stehen. Planung und Montage der Technik, sowie die Durchführung der Veranstaltung erfordern eine Menge Know-how und sind mit hoher Verantwortung verbunden. Dabei ist es fast egal, ob Sie eine große Konzertbühne ausstatten, die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ins rechte Licht rücken oder dem örtlichen Heimatverein den Ton angeben.
Verantwortung bedeutet aber auch Risiko. Geht etwas schief, müssen Sie dafür gerade stehen. Das Gesetz sieht eine summenmäßig unbegrenzte Haftung bereits für leichte Fahrlässigkeit vor. Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens haften Sie sogar mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung, auch Berufshaftpflicht genannt, schützt selbstständige Licht-, Ton- und Veranstaltungstechniker vor finanziellen Forderungen bei Personen- und Sachschäden. Je nach gewünschter Deckungssumme von mehreren Millionen Euro sind die Kosten im Verhältnis günstig.
Über die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, erhalten Sie bis zu 25 Prozent Rabatt. Der vereinbarte Selbstbehalt ist im Schadensfall selbst zu tragen. Es besteht eine breite Auswahl zwischen 0 bis 1000 Euro. Für Existenzgründer, die in den letzten 6-12 Monaten eine Gewerbeneuanmeldung nachweisen können, wird automatisch ein Neugründerrabatt von bis zu 40 Prozent berechnet. Starten Sie einfach Ihren Vergleich über den kostenfreien Online-Rechner für Veranstaltungstechniker.
Neben der Absicherung Ihrer eigenen Arbeitskraft ist die Betriebshaftpflichtversicherung die wichtigste Deckung, die Ihr Unternehmen braucht. Bereits durch eine kleine Nachlässigkeit sehen Sie sich berechtigten Ersatzforderungen in unkalkulierbarer Höhe ausgesetzt. Fachkräfte für Veranstaltungstechnik arbeiten durchweg in fremden Räumlichkeiten, oft auch mit Equipment, das der Veranstalter zur Verfügung stellt. Deswegen stellt auch ein Sachschaden ein hohes Risiko dar. Ein nachlässig montierter Scheinwerfer stürzt ab, geht dabei kaputt und beschädigt zu allem Übel auch noch den teuren Fußboden. Oder Sie stolpern über ein loses Kabel und reißen ein fremdes Mischpult um.
Apropos Stolpern: Hier droht ein Personenschaden, der richtig ins Geld gehen kann. Wenn die Bühnentechnik nicht ordentlich abgesperrt ist und Besucher dort zu Fall kommen, wird es teuer. Krankenkassen gehen zwar in Vorleistung, nehmen aber beim Schadenverursacher Regress. Verdienstausfall und Schmerzensgeld kommen hinzu. Schlimmstenfalls müssen Sie für eine dauerhafte Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit aufkommen.
Folgeschäden aus einem Sachschaden, dem Vermögensschaden entstehen zum Beispiel auch, wenn eine Veranstaltung wegen beschädigter Technik bei der Montage verzögert oder abgebrochen wird. Eintrittsgelder müssen erstattet werden, Gagen für die Künstler, Raummieten und dergleichen fallen trotzdem an. Bei Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften drohen möglicherweise finanzielle Folgen durch Fristversäumnisse.
Als selbstständiger Veranstaltungstechniker oder Chef eines Betriebs für Licht- und Tontechnik wissen Sie, wie vielfältig Ihre Arbeit ist. Vielleicht sind Sie so breit aufgestellt, dass Sie nicht nur die Bühnentechnik planen, montieren und bedienen, sondern auch im Bühnenbau, der Planung, Konstruktion und Montage von überdimensionalen Bühnenteilen. Über den Oberbegriff Messebau werden Aufbauhelfer, Stagehand Personal und Bühnenhelfer mitversichert. Diese Tätigkeiten können in unserem Online-Rechner einfach hinzugefügt werden, damit der gewünschte Versicherungsschutz passend zum Betrieb ist.
Gibt es in Ihrem Betrieb fest angestellte Aufbauhelfer und Bühnenhelfer? Oder beschäftigen Sie temporär freiberufliche Veranstaltungstechniker die Ihnen zuarbeiten? Alle angestellten Mitarbeiter sind über Ihre Betriebshaftpflicht versichert. Freiberufliche oder Selbstständige müssen sich um Ihren eigenen Versicherungsschutz kümmern. Über Ihre Betriebshaftpflicht ist in den meisten Fällen das Beauftragungsrisiko von Subunternehmern mitversichert, in einem Schadensfall wird dieser jedoch in Regress genommen.
Einzelunternehmer Umsatz: 50.000 Euro,
Existenzgründer
Volkswohl Bund Versicherung
Personenschaden: 5.000.000 Euro
Sachschaden: 5.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 1000 Euro
Versicherungsbeitrag:
19,93 Euro monatlich
Betrieb Umsatz: 500.000 Euro,
10 Mitarbeiter
Alte Leipziger Versicherung
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 3.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 0 Euro
Versicherungsbeitrag:
815,75 Euro p.a.