Die Betriebshaftpflichtversicherung für Tätowierer bezahlt berechtigte Ansprüche, die an das Tattoostudio oder einer der Angestellten gerichtet werden. Aufgrund eventueller Schadenersatzansprüche Dritter sollten sich freiberufliche Tätowierer unbedingt auch versichern, die beispielsweise in fremden Tattoostudios tätig sind oder Ihre Tätigkeit mobil anbieten. Die Haftpflichtversicherung des Studios versichert grundsätzlich nur Angestellte und keine Freiberufler mit ab. Eine weitere wichtige Funktion der Betriebshaftpflicht ist die rechtliche Abwehr unberechtiger Ansprüche auf Kosten der Versicherung.
Es liegt in der Natur der Tätigkeit eines Tattoostudios, dass sowohl beim Piercen als auch beim Tätowieren die Haut verletzt werden muss. Wird hier unsauber oder unsachgemäß gearbeitet, können nicht nur unangenehme Entzündungen die Folge sein, es können auch Krankheiten übertragen werden. Die häufigsten Schadenfälle beziehen sich in Tattoo- und Piercing- Studios demnach auf die Behandlungskosten nach einem solchen Eingriff, allerdings können auch diese eine enorme Größenordnung erreichen. Die Betriebshaftpflicht für Tätowierer wird in jedem Fall zunächst die Schuldfrage klären und so dem Versicherungsnehmer einen passiven Rechtsschutz zukommen lassen. Haftet das Studio für den Schaden, werden die anfallenen Kosten von der Versicherung übernommen. Über den Online-Rechner bedeutet der Abschluss einer passenden Haftpflicht für ein Tattoostudio oder Tätowierer die Minimierung der finanziellen Risiken, die aus Schadenersatzansprüchen in unwägbarer Höhe erwachsen können.
Generell für den Versicherungsschutz ist eine ausreichende Aufklärung der behandelten Person oder dessen gesetzlicher Vertreter schriftlich zu dokumentieren. Folgende Tätigkeiten und dem Risiko eines eventuellen Tattoostudio sind in unserem Tarifvergleich der Betriebshaftpflicht enthalten:
Mit besonderer Vereinbarung können auch folgende Tätigkeiten mitversichert werden: Implants, Brandings, Schmucknarben und anderen Skarifizierungen.
Ein wichtiger Bereich, der in einer Betriebshaftpflicht Tattoostudio abgesichert ist, stellen die Mietsachschäden dar. Wird nämlich innerhalb der Räume ein Schaden an der Bausubstanz verursacht, beispielsweise durch ein Überspannungsschaden der Kaffeemaschine die Feuer fängt, haftet der Unternehmer dafür in vollem Umfang. Ebenso ist er verpflichtet, die Verkehrssicherungspflicht für das gemietete Objekt zu übernehmen, vergisst er also zu streuen, hat er für die so verursachten Stürze von Passanten geradezustehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung Tattoostudio versichert grob Fahrlässige Belange in jedem Fall.
Grunsdätzlich achten Tätowierer mit größter Sorgfalt auf Hygine und entsprechende Anforderungen. Das Risiko das dem Kunden das Tattoo nicht gefällt und dieses als handwerklich mangelhaft bezeichnet, kann jeden betreffen. Sobald die Ausführung des Hautbildes von einer zuvor angefertigten Skizze abweiche, kann somit Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geklagt werden. Teilweise haben die Gerichte entschieden, dass eine Nachbesserung vom gleichen Tatöwierer nicht akzeptiert werden müsse. Wichtig ist es in jedem Fall, dass das zu versichernde Risiko, also das Studio mit all den anfallenden Tätigkeiten, wie auch die Ausführung von Piercings, in der Police (Versicherungsschein) aufgeführt sind, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Vor allem der Vereinbarung ausreichender Deckungssumme (Versicherungssumme) sollte großes Augenmerk geschenkt werden, denn insbesondere die Personenschäden können sich summieren.
Einzelunternehmer Umsatz: 50.000 Euro, Gründung in den letzten 12 Monaten neu
Inter Versicherung
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 3.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 300 Euro
Versicherungsbeitrag:
51,05 Euro / Monat