Wichtige Informationen zu Ihrem Online-Antrag

Bevor Sie Ihren Antrag absenden, laden Sie bitte Ihr Beratungsprotokoll sowie die Kundeninformationen (inklusive der Versicherungsbedingungen) herunter und speichern Sie diese. Mit Ihrer Bestätigung werden Ihre Angaben und die Einwilligung zum Datenschutz fester Bestandteil Ihres Vertrages.

Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?

Dass der Versicherer Ihren Antrag prüft und annimmt, wird Ihnen durch den Erhalt des Versicherungsscheins (der „Police“) bestätigt.
Wichtig: Der Schutz beginnt erst zu dem im Versicherungsschein genannten Termin.
Voraussetzung: Sie müssen den ersten Beitrag rechtzeitig bezahlen oder dem Versicherer ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug erteilen. Details finden Sie in den Bedingungen des Versicherers, die Sie gerade heruntergeladen haben.

Ihr Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (z. B. per Brief, E-Mail, unsere Webseite oder über das Kundenportal).

Wann beginnt die 14-Tage-Frist? Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Abschluss des Vertrages. Damit die Zeit aber wirklich abläuft, müssen Ihnen vorher folgende Unterlagen in Textform (z. B. per E-Mail) vorliegen:

Da Sie diesen Vertrag online abschließen, müssen zudem alle besonderen Informationspflichten für den elektronischen Geschäftsverkehr erfüllt sein (§ 312i BGB und § 356a BGB). Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn Sie Ihren Widerruf rechtzeitig absenden.

Was passiert nach einem Widerruf? (Widerrufsfolgen)

Wenn Sie den Vertrag wirksam widerrufen, endet Ihr Versicherungsschutz sofort.
Falls Sie dem sofortigen Schutz zugestimmt haben:

Ein Plus für Sie: Sollten Sie bis zum Widerruf bereits Leistungen wegen eines Schadensfalls erhalten haben, müssen Sie diese nicht zurückgewähren.
Falls der Schutz erst nach der Widerrufsfrist starten sollte: Der Widerruf sorgt dafür, dass alle gegenseitig empfangenen Leistungen (z. B. gezahlte Beiträge oder Zinsen) zurückgegeben werden müssen.
Rückzahlungsfrist: Beiträge, die der Versicherer Ihnen erstatten muss, werden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen gezahlt. Die Frist beginnt für Sie mit dem Absenden des Widerrufs, für den Versicherer mit dessen Erhalt.

Zusammenhängende Verträge:

Haben Sie mit der Versicherung einen weiteren Vertrag abgeschlossen, der direkt damit zusammenhängt? Wenn Sie die Versicherung widerrufen, sind Sie auch an diesen zweiten Vertrag nicht mehr gebunden. Kosten oder Strafen dürfen Ihnen hierdurch nicht entstehen.

Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht

Bitte beantworten Sie alle Fragen in unserem Online-Dialog ehrlich und vollständig. Dies ist wichtig, da falsche oder fehlende Angaben dazu führen können, dass der Versicherer:

Über die genauen rechtlichen Folgen bei einer Verletzung dieser Pflicht informieren wir Sie ausführlich in Ihren Antragsunterlagen.