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Betriebshaftpflicht für Imbiss und Imbisswagen

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Heute auf der Karte: Die Betriebshaftpflicht mit dreifachem Nutzen

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist die wohl wichtigste Versicherung für selbstständige Gastronomen. Sie schützt nicht einzelne Sachen, sondern Ihr gesamtes Vermögen, wenn andere – zum Beispiel Kunden – Sie oder Ihre Angestellten für Personen- oder Sachschäden verantwortlich machen und deshalb Geld verlangen. Auch wenn die Vorwürfe haltlos scheinen, ignorieren dürfen Sie sie nicht. Sie brauchen jetzt einen Profi, der sich in Rechtsfragen auskennt – die Experten Ihrer Haftpflichtversicherung.

  • Müssen Sie überhaupt zahlen? Juristen der Versicherung schauen sich die Sach- und Rechtslage genau an.
  • Für berechtigte Forderungen zahlt die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
  • Unberechtigte Ansprüche werden mit klarer Begründung zurückgewiesen. Kommt es zum Prozess, verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.

Darum ist die Betriebshaftpflicht für Imbiss und Imbisswagen unverzichtbar

Auch einem erfahrenen Gastronomen oder seinen Angestellten passiert mal ein Missgeschick. In der Frage des Schadensersatzes ist das Gesetz eindeutig: Selbst bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung nicht begrenzt, sondern erstreckt sich auf Ihr gesamtes Vermögen. Für Einzelunternehmer und vollhaftende Gesellschafter einer GbR, OHG oder KG betrifft das auch privates Geld. Für Ihre Angestellten sind Sie als Chef ebenfalls verantwortlich, gegenüber Kunden sogar ohne eigenes Verschulden.

Mit dem Abschluss einer Betrieb-/ Gewerbehaftpflichtversicherung für Ihren Imbiss oder Imbisswagen übertragen Sie das Haftungsrisiko auf den Versicherer. Aus unwirtschaftlichen Rückstellungen für einen ungewissen Schaden wird ein fixer Beitrag, den Sie in Ihren Verkaufspreisen berücksichtigen und zudem auch steuerlich absetzen können.

Imbisswagen bewirtet Gäste – versichert mit Betriebshaftpflicht

Was deckt die Haftpflicht für Imbiss und Imbisswagen ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
  • Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
  • Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
ausgeschlossen sind
  • Schäden am eigenen Unternehmen
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
  • “reine” Vermögensschäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden

Hier hat die Betriebshaftpflicht die Betreiber von Imbissen unterstützt

Über Nacht war in einem Imbiss die Kühlung der Waren durch einen Stromausfall unterbrochen. Augenscheinlich waren Fleisch und Salate noch in Ordnung, und der Betreiber entschied sich, sie am Folgetag zu verkaufen. Eine klare Fehlentscheidung, denn mehrere Gäste klagten nach dem Verzehr über gesundheitliche Probleme und mussten sich in ärztliche Behandlung begeben. Die Krankenkassen forderten die entstandenen Kosten zurück. Ein Geschädigter ließ sich anwaltlich vertreten, um ein Schmerzensgeld durchzusetzen. Auch hiermit beschäftigt sich die Betriebshaftpflicht, sodass der Schadenaufwand insgesamt rund 15.000 Euro beträgt.

Wegen verschütteter Currysoße putzte der Betreiber einer Imbissbude den Bereich vor der Theke. Sicher eine gute Idee – nur leider war der Boden danach noch nass und rutschig, und er hatte kein Warnschild aufgestellt. Ein Abholer vorbestellter Speisen rutschte aus, fiel hin und brach sich das Handgelenk. Außerdem verursachten die Pommes frites Fettflecken auf seiner neuwertigen Jacke, die auch nach einer chemischen Reinigung nicht mehr getragen werden konnte. Für den Regress der Krankenkasse und die direkten Forderungen des Geschädigten – unter anderem Verdienstausfall, da er selbstständig arbeitet – zahlte die Betriebshaftpflicht nach Prüfung knapp 8.000 Euro.

Mit unserem Online-Rechner finden Sie die passende Betriebshaftpflicht

Der kostenfreien Online-Rechner von Finanzchecks schafft Transparenz. Unser umfassender Betriebshaftpflicht Vergleich zeigt Ihnen eine Auswahl der am besten geeigneten Angebote kompetenter Versicherungsunternehmen. Alles, was wir dazu brauchen, sind Ihre Antworten auf einfache Fragen zu Ihrem Betrieb. Das ist in wenigen Minuten erledigt.

Erzählen Sie uns etwas über Ihr gastronomisches Angebot. Betreiben Sie zum Beispiel neben dem Imbiss auch ein Catering oder einen Veranstaltungsservice? Wie hoch ist der Jahresumsatz? Haben Sie Angestellte? Sie sind in Ihrer Betriebshaftpflicht mitversichert, während ein selbstständiger Koch (Mietkoch) eine eigene Versicherung benötigt.

Der Finanzchecks Online-Rechner ist viel mehr als nur ein digitales Tarifbuch. Im Leistungsvergleich haben wir die Bestandteile der Produkte genau analysiert und die Qualität mit bis zu fünf Sternen bewertet. Zusammen mit der Preisinformation – inklusive möglicher Rabatte – machen Sie sich ein genaues Bild über das Preis-Leistungs-Verhältnis.

Frisch zubereiteter Döner im Imbiss
Online-Rechner - Betriebshaftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Mit dem Online-Rechner zur passenden Betriebshaftpflichtversicherung

Gern informieren Sie die Experten von Finanzchecks, auf welche wichtigen Leistungsmerkmale Sie bei der Auswahl der Haftpflichtversicherung für Ihr Tattoo oder Piercing Studio Sie achten sollten. Mit unserem kostenfreien Online-Rechner informieren Sie sich schon vorab über die vielfältigen Möglichkeiten einer Betriebshaftpflicht für Tätowierer und Piercer. Geben Sie uns einige wenige Informationen zu Umsatz, Lohnsumme, Zahl der Mitarbeitenden und Gründungsdatum, und das intelligente Tool listet Ihnen übersichtlich die für Sie in Betracht kommenden Angebote namhafter Versicherer auf. Bei den Preisen sind mögliche Nachlässe wie etwa für Existenzgründer und für mehrjährige Vertragslaufzeit automatisch berücksichtigt.

Der Versicherungsbeitrag sagt wenig aus über die Qualität des Versicherungsschutzes. In den Tarif-Details finden Sie zu jedem Angebot wichtige Informationen, zum Beispiel über Einschlüsse wie Übertragung von Krankheiten oder die Haftung aus Rechtsverletzungen durch einen Internet-Auftritt. Einen ersten Eindruck von der Leistungsfähigkeit eines Tarifs erhalten Sie durch die Finanzchecks Qualitätsbewertung mit bis zu fünf Sternen.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Imbiss und Imbisswagen?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 50.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 4,88 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Glücklicherweise bleiben die meisten Fehler ohne gravierende Folgen. Aber es kann auch anders kommen – denken Sie an einen Brand, der sich von einer Fritteuse auf das ganze Gebäude ausbreitet, oder an einen Kunden, der durch eine Verletzung dauerhaft erwerbsgemindert ist. Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung raten wir zu einer Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 3.000.000 Euro für einen Imbiss oder Imbisswagen. Der Mehrpreis für umfassende Verträge mit einer höheren Deckungssumme ist gering, kann aber im Fall des Falles Ihre wirtschaftliche Existenz retten.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Ihre Versicherung wird günstiger, wenn Sie Bagatellschäden selbst übernehmen. Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung entlasten Sie nicht nur den Versicherer, sondern auch sich selbst von einem unangemessenen Verwaltungsaufwand. Außerdem dokumentieren Sie Ihr Interesse an der Schadenverhütung. Beides honoriert der Versicherer mit einem attraktiven Rabatt. Wie viel Sie bei einer Selbstbeteiligung zwischen 150 und 1.000 Euro pro Schadenfall sparen, sehen Sie in unserem Online-Rechner.