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Betriebshaftpflicht für Catering, Veranstaltungsservice, Eventservice & Hostess

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Betriebshaftpflicht – das Dreigang-Menü für Catering und Eventservice

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn andere – zum Beispiel Kunden – Ansprüche gegen Sie stellen. Sie werden für Personen- oder Sachschäden verantwortlich gemacht, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden verursacht haben sollen.

Egal, ob etwas dran ist an den Vorwürfen, die Haftpflichtversicherung ist dreifach mit Rat und Tat für Sie da.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst die Forderungen.
  • Für berechtigte Forderungen zahlt die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
  • Unberechtigte Ansprüche werden begründet zurückgewiesen. Beharrt der Anspruchsteller auf seinem vermeintlichen Recht und klagt, verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.

Kleiner Fehler, volle Haftung

Nach dem Gesetz haften Sie unbeschränkt, unabhängig vom Grad des Verschuldens. Das bedeutet: Selbst durch leichte Fahrlässigkeit kann Ihr Catering-Betrieb, Ihr Veranstaltungs- und Eventservice wirtschaftlich ruiniert werden. Und nicht nur der Betrieb steht auf dem Spiel, sondern auch ihre eigene finanzielle Zukunft. Denn je nach Rechtsform des Unternehmens haften Sie mit Ihrem Privatvermögen, zum Beispiel als selbstständige Hostess oder als vollhaftender Gesellschafter einer GbR, OHG oder KG. Sie haben Angestellte? Als Chef sind für Fehler von Mitarbeitenden persönlich verantwortlich, auch ohne eigenes Verschulden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung hilft Ihnen, sich auf Ihre Kernkompetenz im Catering und Service zu konzentrieren und wesentliche Teile des unternehmerischen Risikos auf den Versicherer zu übertragen. Aus einem unkalkulierbaren Schaden wird ein günstiger fixer Beitrag, den Sie leicht in der Kostenkalkulation berücksichtigen und steuerlich absetzen können.

Betriebshaftpflicht Catering - Zwei attraktive Frauen stoßen mit Champagner an

Was deckt die Haftpflicht für Catering, Veranstaltungsservice, Eventservice und Hostess ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
  • Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
  • Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
ausgeschlossen sind
  • Schäden am eigenen Unternehmen
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
  • “reine” Vermögensschäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden

Diese Schäden wurden durch die Betriebshaftpflicht schon reguliert

Bei einem Event mit Weinverkostung beschäftigte ein Catering-Unternehmen mehrere selbstständige Hostessen, die den geladenen Gästen Rotwein servierten. Eine Hostess servierte zu schwungvoll, die Gläser auf dem Tablett kamen ins Rutschen und der Wein ergoss sich über einige Gäste. Die Rotweinflecken ließen sich von einigen hochwertigen Kleidungsstücken nicht komplett entfernen. Angestellte sind in der Betriebshaftpflichtversicherung des Caterers zwar mitversichert, nicht aber die selbstständigen Hostessen. Glücklicherweise hat auch die Verursacherin des Schadens eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die die Reinigungskosten bzw. den Zeitwert der unbrauchbaren Kleidung ersetzt – insgesamt ein Schaden von 950 Euro.

Ein Angestellter eines Catering-Unternehmens lieferte Speisen und Getränke für ein Afterwork an ein Unternehmen. Die Kartons, in denen die Wärmebehälter verpackt waren, waren auf der Unterseite mit scharfkantigen Klammern versehen. Beim Schieben der Kartons über einen dunklen Konferenztisch entstanden deutlich sichtbare Kratzer. Durch Polieren ließen sich die Kratzer nicht entfernen, eine Reparatur wäre unwirtschaftlich gewesen. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Caterers ersetzt den Zeitwert des Konferenztischs in Höhe von 2.800 Euro.
Online-Rechner - Betriebshaftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Mit dem Online-Rechner zur passenden Betriebshaftpflichtversicherung

Im kostenfreien Online-Rechner haben wir das Expertenwissen unserer Fachberater gebündelt und für Sie zum bequemen Abruf aufbereitet. Hier können Sie sich unverbindlich über die vielfältigen Möglichkeiten der Haftpflichtversicherungen informieren, die namhafte Versicherer für Catering, Veranstaltungsservice, Eventservice, selbstständige Hostessen und Köche, oder auch für Imbiss und Imbisswagen anbieten.

Sie beantworten einige wenige Fragen zu Ihrer Tätigkeit und zur Betriebsgröße. Das intelligente Tool filtert genau die Angebote, die für Sie relevant sind. Neben dem Preis – inklusive möglicher Rabatte – finden Sie einen detaillierten Leistungsvergleich. Jeder Tarif wurde von Finanzchecks unter die Lupe genommen und die Qualität mit bis zu fünf Sternen bewertet.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Catering, Veranstaltungsservice, Eventservice und Hostessen?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 50.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 4,88 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Oft entstehen glücklicherweise nur kleinere Sachschäden. Kommen aber Menschen zu Schaden, zum Beispiel wegen eines verdorbenen Essens, erreichen die Ersatzforderungen ganz andere Größenordnungen. Finanzchecks empfiehlt deshalb in der Betriebshaftpflicht für Catering, Veranstaltungs- und Eventservice und Hostessen eine Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 3.000.000 Euro.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Die Regulierung von Bagatellschäden verursacht viel Aufwand beim Versicherer. Eine Selbstbeteiligung wird deshalb mit spürbaren Beitragsnachlässen honoriert. Überlegen Sie, bis zu welcher Größenordnung Sie Schäden selbst tragen können. Probieren Sie in unserem Online-Rechner aus, wie viel Beitrag Sie mit einer Selbstbeteiligung zwischen 150 und 1.000 Euro pro Schaden sparen.