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Betriebshaftpflicht­versicherung für Kleinunternehmer

  • Tarife ab 5,40 € monatlich

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Welcher Kleinunternehmer braucht eine Betriebshaftpflicht?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Kleinunternehmer vor finanziellen Forderungen, obwohl sie in der Regel je nach Branche eher geringe Jahresumsätze erzielen. Dies ändert jedoch letzten Endes nichts am Bedarf für einen optimalen Versicherungsschutz. Selbst wenn jemand allein Aufträge für Kunden oder als Subunternehmer für andere Unternehmen ausführt, kann er jederzeit in die missliche Lage geraten, einem Dritten einen Schaden zu verursachen.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst die Forderungen.
  • Bei berechtigten Forderungen zahlt die Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden.
  • Unberechtigte Ansprüche werden zurückgewiesen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, verteidigt Sie der Versicherer auch vor Gericht.

Worauf kommt es Kleinunternehmern bei der Betriebshaftpflicht an?

Unterschiedliche Gewerbearten führen dazu, dass sich die Risiken für Kleinunternehmen von Fall zu Fall erheblich unterscheiden können. Dieser Hinweis zielt vor allem auf die potenzielle Höhe eines drohenden Schadens ab. Berufstätige im Baugewerbe, Handwerk und ähnlichen Branchen können durch kleine Fehler bereits gravierende Schäden verursachen, vor allem wenn es zu Personenschäden kommt. In solchen Fällen können aufwendige Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte für Dritte erforderlich werden, was die Kosten rasch in die Höhe treibt. Gleiches gilt für Vermögensschäden, die als Ergebnis aus einem Personen- oder Sachschaden entstehen können.

Aus diesem Grund sollte bei der Betriebshaftpflichtversicherung für Kleinunternehmer nicht an der Versicherungssumme gespart werden. Experten empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens drei bis fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.

Kleinunternehmerin bereitet einen alten Stuhl für einen Kunden wieder neu auf

Pro und Kontra: Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer

Pro
  • Zahlung von berechtigten Forderungen, keine Haftung mit Privatvermögen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen, sogar vor Gericht auf Kosten des Versicherers
  • Absicherung von Schäden durch Mitarbeiter
  • Beiträge der Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer steuerlich absetzbar
  • Professioneller Eindruck und Versicherungsbestätigung für Auftraggeber
Kontra
  • Kosten die den Gewinn schmälern

Experten betonen die Notwendigkeit

Kleinunternehmern empfehlen wir dringend zum Abschluss einer Betriebshaftpflicht. Dies gilt sogar noch eher als für Unternehmen mit größeren Kapitalreserven, die schwierige Situationen auch ohne Hilfe einer Versicherungsgesellschaft meistern könnten. Im Idealfall sollte diese Versicherung mindestens einen Tag vor der Unternehmensgründung bzw. Gewerbeanmeldung abgeschlossen sein, spätestens jedoch mit Aufnahme des ersten Auftrags oder dem Beginn der Tätigkeit.

Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)

– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks

Aus den Schadenakten von Kleinunternehmer

Eine Hobbyköchin eröffnete einen Partyservice als Kleinunternehmerin. Vor einem Sommerfest fiel kurzzeitig der Strom aus und die Kühlkette für den vorbereiteten Kartoffelsalat wurde unterbrochen. Obwohl der Salat augenscheinlich noch gut war, litten später zwölf Gäste an Gesundheitsbeschwerden, drei von ihnen mussten ärztlich behandelt werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlte 6.900 Euro für Ansprüche der Krankenkassen und Schmerzensgeld.

Ein nebenberuflicher Handwerker betreibt einen Hausmeisterservice, um zusätzliches Einkommen zu erzielen. Beim Befestigen eines Kellerregals in einem von ihm betreuten Mehrfamilienhaus bohrte er versehentlich in eine Wasserleitung, da er mit dem Haus nicht vertraut war und kein Ortungsgerät benutzte. Der entstandene Schaden am Rohr und die Kosten für das Trocknen der Wände betrugen insgesamt rund 3.500 Euro, welche von der Gebäudeversicherung übernommen wurden. Jedoch forderte die Versicherung Regress vom Schadenverursacher. Glücklicherweise deckte die Betriebshaftpflichtversicherung des Hausmeisters den Schaden ab.

Ein Yogalehrer sah sich mit Forderungen eines Kursteilnehmers konfrontiert, der nach einer Yoga-Stunde über Rückenschmerzen klagte. Angeblich waren sie so heftig, dass er seiner selbstständigen Arbeit als IT-Spezialist für zwei Wochen nicht nachgehen konnte. Deswegen forderte er 4.000 Euro Verdienstausfall. Der Yogalehrer übergab die Sache seiner Betriebshaftpflichtversicherung. Dieser stellte anhand medizinischer Unterlagen fest, dass der Anspruchsteller bereits vor dem Yogakurs bei einem Orthopäden in Behandlung war. Außerdem erschien die Forderungshöhe angesichts der Auftragslage in den vergangenen Monaten überzogen. Die Betriebshaftpflicht weist die Forderungen gegenüber dem Anspruchsteller mit diesen Begründungen zurück. Sollte es zur Klage kommen, wird die Versicherung auch hier für den Yogalehrer eintreten und ihn auf ihre Kosten verteidigen.
Online-Rechner - Betriebshaftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Was hat Einfluss auf die Kosten der Betriebshaftpflicht?

Grundsätzlich kann nur der genaue Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherung für Kleinunternehmer Klarheit in diesem Punkt bringen. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können die Beiträge teilweise um bis zu 30% gesenkt werden. Existenzgründer bzw. Neugründer erhalten von den Versicherungen bis zu 40% Rabatt, welcher in unserem Online-Rechner automatisch berücksichtigt wird. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass diese Vergünstigungen nach ein bis drei Jahren, je nach Versicherungsgesellschaft, gestrichen werden können.

Die Risikofragen im Online-Rechner filtern genau die passenden Tarife heraus, die für Ihr Unternehmen relevant sind. Dabei wurden alle Tarife von unseren Experten gründlich geprüft und mit einer Sterne-Bewertung versehen.

Wie viel kostet eine Haftpflicht für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer (Neugründer): Umsatz 15.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 5,40 € monatlich