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Betriebshaftpflichtversicherung Baugewerbe – Bauunternehmen

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Die Betriebshaftpflicht – unverzichtbarer Schutz für jeden Bauunternehmer

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für das Baugewerbe der wichtigste Baustein unter den Versicherungen für Unternehmen. Anders als eine Sachversicherung schützt sie nicht einzelne Sachen, sondern das Vermögen insgesamt. Sie tritt mit Geld und praktischer Unterstützung ein, wenn andere – zum Beispiel Kunden – Sie oder Ihre Mitarbeiter für Schäden verantwortlich machen und deswegen Forderungen stellen.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst, ob die gegen Sie erhobenen Forderungen nach Grund und Höhe berechtigt sind.
  • Begründete Ansprüche übernimmt die Betriebshaftpflicht für den Bau und zahlt bis zur Höhe der Versicherungssumme.
  • Sind die Forderungen unberechtigt oder überzogen, weist die Versicherung sie gegenüber dem Anspruchsteller zurück. Kommt es zum Prozess, verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.

Eine Baustelle voller Risiken

Wo gehobelt wird, fallen Späne. Selbst bei sorgfältiger Arbeit und Beachtung aller Sicherheitsvorschriften ist ein Schaden nie ganz auszuschließen. Bestenfalls bleibt es beim Schrecken. Ein großer Sachschaden oder gar ein Unfall mit Personenschaden gefährden aber nicht nur die wirtschaftliche Existenz des Betriebs, sondern – je nach Rechtsform – auch das Privatvermögen. Selbst für ein kleines Missgeschick, der Jurist spricht von leichter Fahrlässigkeit, haften Sie unbegrenzt. Auch für Fehler seiner Mitarbeiter ist der Unternehmer verantwortlich, gegenüber Kunden sogar ohne eigenes Verschulden.

Eine Gewerbehaftpflichtversicherung für Bauunternehmer erlaubt Ihnen, solche unkalkulierbaren Risiken gegen einen festen Beitrag auf ein finanzkräftiges Versicherungsunternehmen zu übertragen. Den Beitrag berücksichtigen Sie in Ihrer Preisgestaltung und setzen ihn als Betriebsausgabe von der Steuer ab.

Bauunternehmen errichtet ein Mehrfamilienhaus im Grünen

Was deckt die Haftpflicht für das Baugewerbe ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
  • Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
  • Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
ausgeschlossen sind
  • Schäden am eigenen Unternehmen
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
  • “reine” Vermögensschäden (z.B. gutachterliche Tätigkeit, Planung für Dritte ohne eigenes Gewerk auszuführen)

Das Preis-Leistungs-Verhältnis entscheidet

Billig ist meist nicht günstig. Das gilt auch für die Haftpflichtversicherung von Bauunternehmen. Finanzchecks zeigt Ihnen, welche Vertragsbedingungen und Klauseln für Sie interessant sein könnten. Im Online-Rechner finden Sie zu jedem Produkt ausführliche Informationen zu den enthaltenen Bestandteilen.

Die Update-Klausel sorgt dafür, dass Sie automatisch und ohne Mehrbeitrag von verbessertem Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung für das Baugewerbe profitieren. Führt der Versicherer neue Versicherungsbedingungen ein, gelten bessere Leistungen auch für Ihren Versicherungsvertrag.

Mit dieser Vereinbarung wird der Versicherungsschutz erweitert auf Schäden, die durch Ihre Tätigkeit an fremden Sachen entstehen. Hier ein Schadenbeispiel: Ein Baubetrieb war beauftragt, auf dem Flachdach einer Pension eine Sonnenterrasse zu errichten. Kurz vor dem Wochenende wurden die hierfür benötigen Steinplatten auf dem Dach gestapelt. Das Dach hielt dem konzentrierten Plattengewicht nicht stand. Die Isolierung wurde so stark beschädigt, dass eine Erneuerung notwendig war. Der entstandene Schaden beläuft sich auf 3.600 Euro. Da das Flachdach Gegenstand der Tätigkeit war, ist der Schaden über die vereinbarte Klausel versichert.

Im Baugewerbe werden Leistungen häufig von Subunternehmern ausgeführt. Sie haften gegenüber dem Generalunternehmer und sollten deshalb eine spezielle Haftpflicht für Subunternehmer abschließen. Aber auch der Generalunternehmer muss darauf achten, dass durch Subunternehmer verursachte Schäden in seiner Haftpflichtversicherung enthalten sind. Das ist zwar in vielen Verträgen der Fall, oft aber beschränkt auf einen bestimmten Anteil am Umsatz. Details finden Sie beim jeweiligen Produkt in unserem Online-Rechner. Denken Sie daran, beim Zusammenstellen Ihres Versicherungsschutzes alle Gewerke, auch die vom Subunternehmer, anzugeben. Nur in sehr wenigen Verträgen gilt der Versicherungsschutz für Subunternehmer auch für beim Generalunternehmer nicht versicherte Tätigkeiten.

Als Folge eines mangelhaften Werks können weitere Schäden auftreten, deren Beseitigung Kosten verursacht. Sie werden Mängelbeseitigungsnebenkosten genannt. Der besondere Versicherungsschutz hierfür umfasst die Kosten, die erforderlich sind, um die mangelhafte Leistung zum Zwecke der Schadensbeseitigung zugänglich zu machen und um den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Nicht versichert sind Kosten, wenn sie nur zur Nachbesserung aufgewendet werden, ohne dass ein Folgeschaden eingetreten ist.

Dies ist eine der wichtigsten Zusatzbedingungen, aber leider nur in Top-Tarifen zu finden. Versichert sind hierüber Kosten, die als Folge von Schäden und Mängeln im Zusammenhang mit Nachbesserungsarbeiten entstehen. Hierunter fallen insbesondere Suchen und Freilegen von Schäden und Mängeln (z. B. Grabearbeiten, Abreißen von Tapeten, Aufschlagen von Wänden, Fliesen und Böden) sowie das Wiederherstellen des Zustandes der freigelegten Stellen, (z. B. Verfüllen, Vermauern, Verputzen, Maler-, Tapezier- und Fliesenlegearbeiten).

Hierbei handelt es sich um eine wichtige Zusatzleistung in der Betriebshaftpflichtversicherung für Baugewerbe und Baunebengewerbe, wenn das Unternehmen Baumaschinen, Baugeräte, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und dergleichen ausleiht oder mietet. Versichert wird die Haftpflicht aus Schäden an diesen Maschinen und Geräten. Um einen sorgfältigen Umgang mit den geliehenen oder gemieteten Sachen zu gewährleisten, wird für diese Komponente der Betriebshaftpflicht im Baugewerbe meist eine Selbstbeteiligung zwischen 500 bis 2.000 Euro je Schadensereignis vereinbart.

Dieser Deckungsbaustein nimmt Bezug auf das Produkthaftungsgesetz und ist wichtig, wenn ein Bauunternehmer Baufertigteile, Baustoffe, Rohre, Kabel und dergleichen liefert, die bei einem Gesamtprodukt (zum Beispiel ein Grundstück oder Bauwerk) Verwendung finden, also eingebaut, angebracht, verlegt oder aufgetragen werden. Müssen sie bei einem Mangel ausgetauscht werden, trägt die Betriebshaftpflicht des Bauunternehmens die Aus- und Einbaukosten.
Online-Rechner - Betriebshaftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Betriebshaftpflicht für das Baugewerbe im Vergleich – unser Online-Rechner sorgt für Durchblick

Der kostenfreie Online-Rechner von Finanzchecks kann viel mehr, als nur Preise der Betriebshaftpflichtversicherungen im Baugewerbe zu vergleichen. In unserem cleveren Tool sind alle Produktanalysen systematisch aufbereitet. Beantworten Sie online einige einfache Fragen zum Beispiel zu ausgeübten Gewerken, Umsatz und Beschäftigtenzahl. In der daraus generierten Ergebnisliste sehen Sie sofort alle Angebote zur Betriebshaftpflicht, die zu Ihrem Risikoprofil passen. Die Versicherungsbeiträge berücksichtigen automatisch Nachlässe, um die Kosten der Versicherung am Bau so niedrig wie möglich zu halten. So erhalten Existenzgründer bei vielen Versicherern einen attraktiven Rabatt. Auch mit einer mehrjährigen Vertragslaufzeit lässt sich sparen.

Ein Blick allein auf den Preis wäre aber zu kurz gesprungen. Bekommen Sie für Ihr Geld lediglich einen Basisschutz oder eine umfassende Absicherung? Wichtige Bestandteile einer vollständigen Absicherung haben Sie oben bereits kennengelernt. Im Online-Rechner finden Sie alle wesentlichen Details der Angebote. Unsere Experten-Bewertung mit bis zu fünf Sternen schafft einen schnellen Überblick über die Produktqualität.

Auch für Handwerker stellt Finanzchecks gern die passenden Versicherungen zusammen.

Wieviel kosten eine Betriebshaftpflicht im Baugewerbe?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 50.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 9,63 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Die Versicherungssumme (Deckungssumme) ist der Höchstbetrag der Entschädigung pro Schadenfall. Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sollten es mindestens sein, auch wenn Sie ausschließlich an privaten Ein- und Zweifamilienhäusern arbeiten. Unternehmen, die an großen oder hochwertig ausgestatteten Gebäuden wie Industriebauten, Einkaufscentern, Kultureinrichtungen sowie bei öffentlichen Auftraggebern tätig sind, empfehlen wir Verträge mit einer Deckungssumme ab 5.000.000 Euro. Ausschreibungen setzen eine Absicherung in dieser Höhe oft voraus.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Mit einer Selbstbeteiligung im Schadenfall können Sie die Kosten der Haftpflichtversicherung für den Bau erheblich senken. Für einen Preisnachlass hat der Versicherer gute Gründe: Er spart Schadenaufwand und Verwaltungskosten. Außerdem erkennt er, dass auch Sie Interesse an einem schadenfreien Arbeiten haben. Überlegen Sie, welcher Eigenanteil für Sie problemlos tragbar ist, auch wenn mehrere Schäden eintreten. Im Online-Rechner können Sie ausprobieren, wie sich Selbstbehalte zwischen 150 und 1.000 Euro auf den Versicherungsbeitrag auswirken.