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Betriebshaftpflicht­versicherung
Tiefbau

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Betriebshaftpflicht für den Tiefbau-Betrieb: Die Versicherung hilft mit Geld und Expertise

Eine Betriebshaftpflicht schützt Ihr Vermögen, wenn andere – nicht nur Kunden – sich durch Sie oder Ihre Mitarbeitenden geschädigt fühlen und Ansprüche wegen Personen- oder Sachschäden stellen.

Sind die Vorwürfe berechtigt? Das ist oft gar nicht so einfach festzustellen. Schon an diesem Punkt ist die Haftpflicht für Sie da.

  • Juristen der Versicherung prüfen die Forderungen nach Grund und Höhe.
  • Für berechtigte Forderungen zahlt die Haftpflichtversicherung des Tiefbaubetriebs bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Unberechtigte Ansprüche weist die Versicherung zurück und begründet die Ablehnung gegenüber dem Anspruchsteller. Notfalls verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.

So schützt eine Betriebshaftpflicht den Tiefbau-Unternehmer und seinen Betrieb

Die Betriebshaftpflicht ist die wohl wichtigste Gewerbeversicherung für den Tiefbau-Betrieb. Versichert sind nicht einzelne Sachen, sondern das Vermögen als Ganzes, wenn es durch Schadensersatzforderungen bedroht ist. Nach dem Gesetz haften Sie unbeschränkt, unabhängig ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit. Als Chef sind Sie für Fehler von Mitarbeitenden sogar ohne eigenes Verschulden verantwortlich. Je nach Rechtsform des Unternehmens haften Sie für Schulden des Betriebs mit Ihrem Privatvermögen. Das trifft vor allem Einzelunternehmer und vollhaftende Gesellschafter von Personengesellschaften einer GbR oder OHG.

Verantwortungsbewusste Unternehmer übertragen deshalb das Haftungsrisiko auf eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der betriebswirtschaftliche Nutzen: Statt Rückstellungen in unbestimmter Höhe bilden zu müssen, haben Sie fixe Kosten in Form der Versicherungsbeiträge, die Sie in Ihrer Kalkulation berücksichtigen können. Gleichzeitig mindern die Beiträge Ihre Steuerlast.

Straßenbau mit Baggern und Walzen

Was deckt die Haftpflicht für Tiefbau-Betriebe ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
  • Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
  • Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
ausgeschlossen sind
  • Schäden am eigenen Unternehmen
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
  • “reine” Vermögensschäden (z.B. gutachterliche Tätigkeit, Planung für Dritte ohne eigenes Gewerk auszuführen)

Schadenfälle der Betriebshaftpflicht für Tiefbau-Unternehmen

Für Arbeiten an Wasserleitungen unter einem Gehweg hob ein Tiefbau-Unternehmen mehrere Baugruben aus. Täglich bei Arbeitsende wurden die Gruben mit Holzlatten überdeckt, damit der Gehweg benutzbar blieb. Eine Absperrung erfolgte nicht. An einer Grube waren die Latten jedoch nicht richtig verlegt und befestigt. Als ein Fußgänger in der Nacht die Baustelle passierte, rutschten die Latten weg. Beim Sturz in die Baugrube verletzte er sich erheblich. Für den entstandenen Personenschaden ist der Tiefbau-Unternehmer verantwortlich, weil seine Mitarbeiter die Verkehrssiche¬rungspflicht fahrlässig verletzt haben. Die Forderungen des Verunglückten und seiner Krankenkasse in Höhe von 7.000 Euro übernahm die Betriebshaftpflichtversicherung.

Bei den Grabungen für einen späteren Straßenbau durchtrennte ein Mitarbeiter des versicherten Tiefbauunternehmens ein Glasfaserkabel. Daraufhin fiel in einem benachbarten Wohn- und Bürogebäude die Internet-Verbindung aus. Die Ermittlungen ergaben, dass der Mitarbeiter den mit der Schachtgenehmigung ausgehändigten Verlegeplan der Kabel nicht beachtet hatte. Die Kosten für das Einsetzen und Anschließen eines neuen Leitungsstücks und der Ausfallschaden in dem Bürobetrieb belaufen sich auf ca. 92.000 Euro – die Betriebshaftpflicht zahlt an die Geschädigten.

Tiefbau und mehr – eine Haftpflichtversicherung für alle Ihre Leistungen

Bauunternehmer bieten ihren Kunden oft mehr Leistungen an als nur den Tiefbau. Hoch- und Tiefbau sind oft in Kombination zu finden. Für Hochbauten ist Gerüstbau erforderlich, für den Tiefbau werden Bagger eingesetzt. Je nach Fachgebiet – zum Beispiel Straßen- und Wegebau, Eisenbahnbau, Erdbau, Grundbau, Wasserbau, Kanalbau – ergeben sich unterschiedliche Haftungsrisiken. Vor allem Tätigkeiten im Spezialtiefbau bedürfen einer individuellen Gestaltung des Versicherungsschutzes. Hierzu gehören insbesondere Arbeiten an Stollen und Tunneln, zum Beispiel an U-Bahnstrecken.

Um Ihnen ein vollständiges Angebot zur Betriebshaftpflicht unterbreiten zu können, nennen Sie uns im Online-Rechner bitte alle Arbeiten, die Sie tatsächlich ausüben. So stellen wir sicher, dass die Risikosituation in Ihrem Betrieb richtig erfasst wird.

Tiefbau-Unternehmen beim Bau eines Tunnels
Online-Rechner - Betriebshaftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Mit dem Online-Rechner zur passenden Betriebshaftpflichtversicherung

Der kostenfreie Online-Rechner von Finanzchecks bietet die Möglichkeit, mehrere Gewerke zu erfassen. Ihre Antworten auf einige wenige Fragen zu Betriebsgröße und Risikoverhältnissen steuern eine intelligente Auswahl passender Tarife. Vor Aufnahme in den Rechner haben unseren Experten die Vertragsbedingungen unter die Lupe genommen und mit bis zu fünf Sternen bewertet. Dazu haben sie Kriterien wie Versicherungssumme für Bearbeitungsschäden, Arbeiten im Ausland oder Beauftragen fremder Unternehmen herangezogen. Mit Expertenurteil und Preisangabe gewinnen Sie ein klares Bild vom Preis-Leistungs-Verhältnis des jeweiligen Angebots.

Ihre Informationen nutzt Finanzchecks auch, um Rabattmöglichkeiten zu prüfen. Existenzgründer erhalten bei einigen Versicherern bis zu 50 % Nachlass. Mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren sparen Sie weitere 10 %. Im Online-Rechner sind die in Frage kommenden Nachlässe automatisch berücksichtigt.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Tiefbau?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 25.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 43,16 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Der Tiefbau bietet ein erhebliches Potenzial für größere Personen- oder Sachschäden. Einfache Policen beginnen bei Versicherungssummen von 2.000.000 Euro. Finanzchecks rät, mindestens 3.000.000 Euro abzusichern. Beteiligen Sie sich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand, wird vom Auftraggeber oft eine Deckungssumme ab 5.000.000 Euro gefordert. Diese Summe empfehlen wir Ihnen auch, wenn Sie größere Tiefbau-Projekte abwickeln. Besteht schon eine Versicherung, sprechen sie uns gern auf eine Vertragsumstellung mit Summenerhöhung an.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Die Regulierung von Kleinschäden bedeutet überproportionalen Verwaltungsaufwand – sowohl in Ihrem Unternehmen als auch beim Versicherer. Überlegen Sie deshalb, ob eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall sinnvoll ist. Sie erhalten dafür einen Beitragsnachlass, der bei günstigem Schadenverlauf unter dem Strich viel Geld sparen kann. Verschiedene Varianten mit ungekürztem Schadensersatz oder mit einer Selbstbeteiligung zwischen 0 und 1.000 Euro können Sie mit unserem Online-Rechner sehr einfach vergleichen.