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Betriebs­haftpflicht für Messebau,
Ladenbau & Ausstellungsbau

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Betriebshaftpflicht für Messebau, Ladenbau und Ausstellungsbau: Diese Versicherung brauchen Sie unbedingt

Eine Haftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn andere – zum Beispiel Kunden – Ansprüche gegen Sie stellen wegen Personen- oder Sachschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden verursacht haben sollen. Der Abschluss einer Betriebshaftpflicht, auch Gewerbehaftpflichtversicherung genannt, stärkt das Vertrauen von Auftraggebern und finanzierenden Banken in Ihr Unternehmen. Außerdem hilft die Versicherung nicht nur mit Geld, sondern auch mit praktischer Hilfe in komplexen Haftungsfällen, in denen die Schuldfrage oft nicht eindeutig klar ist.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst die Forderungen nach Grund und Höhe.
  • Für berechtigte Forderungen übernimmt die Betriebshaftpflicht den Schadensersatz bis zur Höhe der Deckungssumme.
  • Unberechtigte Ansprüche weisen die Experten in Ihrem Namen zurück und begründen ihre Rechtsauffassung. Beharrt der Anspruchsteller auf seinem vermeintlichen Recht und klagt, verteidigt Sie der Versicherer vor Gericht.

Mit einer leistungsfähigen Betriebshaftpflicht konzentrieren Sie sich ganz auf Messebau, Ladenbau und Ausstellungsbau

Als Unternehmer müssen Sie sich um viele Dinge kümmern – Generieren von Aufträgen, Beschäftigung von qualifiziertem Personal, termingerechtes und fehlerfreies Durchführen der Arbeiten, Buchhaltung und vieles mehr. Gut, dass Sie einen großen Teil der Haftungsrisiken aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Messe-, Laden- und Ausstellungsbau auf eine Betriebshaftpflichtversicherung übertragen können.

Wie wichtig das ist, beweist ein Blick ins Gesetz. Dort steht: Sie haften unbeschränkt, unabhängig vom Grad des Verschuldens, also selbst für leichte Fahrlässigkeit. Für Fehler von Mitarbeitenden sind sie als Chef ohne eigenes Verschulden persönlich verantwortlich. Als Einzelunternehmer oder voll haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft müssen Sie sogar mit Ihrem Privatvermögen für Schulden des Unternehmens aufkommen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt dieses für Sie und Ihre Familie unkalkulierbare Risiko gegen einen überschaubaren fixen Beitrag, den Sie in der Preisgestaltung Ihrer Angebote berücksichtigen können.

Messebauer plant Aufbau vom Stand

Was deckt die Haftpflicht für Messebau, Ladenbau und Ausstellungsbau ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
  • Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
  • Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
ausgeschlossen sind
  • Schäden am eigenen Unternehmen
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
  • “reine” Vermögensschäden (z.B. gutachterliche Tätigkeit, Planung für Dritte ohne eigenes Gewerk auszuführen)

Aus den Schadenakten der Betriebshaftpflicht für Messebau, Ladenbau und Ausstellungsbau

Ein Messebau-Unternehmen erhielt den Auftrag, eine Bühne für eine große Wirtschaftsschau zu errichten. Zeitdruck führte dazu, dass die Gerüste für Licht- und Tontechnik nicht ordentlich verschraubt waren. Während der Veranstaltung löste sich ein Querträger, stürzte ab, verletzte drei Menschen und richtete Sachschaden am Mobiliar auf der Bühne an. Der Gesamtschaden einschließlich Regressforderungen der Krankenkassen beläuft sich auf 87.000 Euro.

Zu einer großen Messe wurden schwere und sperrige Materialien für den Aufbau der Stände per Lkw angeliefert. Fünf bis sechs Personen waren erforderlich, um die Teile zu tragen. Als einer der beim Messebauer beschäftigten Helfer ins Stolpern kam, geriet die Last außer Kontrolle und prallte gegen einen Technikturm. Sowohl der Turm als auch das transportierte Teil selbst nahmen Schaden. Reparatur bzw. Ersatz kosteten zusammen 32.000 Euro.

Umfassende Leistung, vollständiger Versicherungsschutz

Als Unternehmer im Messebau, Ladenbau und Ausstellungsbau sind Sie vermutlich ein Multitalent. Passt ein Teil nicht wie geplant, übernehmen Sie Tischlerarbeiten. Vielleicht fehlt irgendwo noch etwas Farbe, und Sie betätigen sich als Maler. Steht das Bühnengerüst, kümmern Sie sich gleich noch um die Licht- und Tontechnik.

Damit Ihre Betriebshaftpflicht genau zu Ihrem Leistungsspektrum passt, nennen Sie uns bitte ausführlich alle Arbeiten, die Sie tatsächlich ausführen – egal, was in der Gewerbeanmeldung steht. Gemeinsam mit Ihnen stellt Finanzchecks sicher, dass Ihr Versicherungsvertrag alle wesentlichen Komponenten enthält, keine gefährlichen Deckungslücken bleiben und dafür ein fairer Beitrag berechnet wird.

Messe-Stand aufgebaut in großer Halle
Online-Rechner - Betriebshaftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Preis-Leistungs-Vergleich zur Betriebshaftpflicht mit dem Online-Rechner

Mit unserem kostenfreien Online-Rechner können Sie sich selbst einen Überblick verschaffen, welche Möglichkeiten einer Absicherung des Haftungsrisikos für Messebau, Ladenbau und Ausstellungsbau es gibt.

Der Online-Rechner beherrscht auch die Angebotsauswahl für mehrere Gewerke. Geben Sie einfach alle Tätigkeiten an, die Sie in Ihrem Unternehmen ausführen. Beantworten Sie anschließend einige einfache Fragen zum Beispiel zur Betriebsgröße und zu Fakten, die möglicherweise einen Rabatt auf den Beitrag erlauben. Existenzgründer erhalten bei einigen Versicherern bis zu 50 % Nachlass. Mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren sparen Sie weitere 10 %.

Als Antwort auf Ihre Informationen erhalten Sie eine Auswahl geeigneter Angebote, die von unseren Experten geprüft und je nach Umfang des Versicherungsschutzes mit Sternen bewertet sind. Auf einen Blick sehen Sie, was Sie erwartet und ob wichtige Vertragsbestandteile wie Bearbeitungsschäden, Arbeiten im Ausland oder Beauftragen fremder Unternehmen enthalten sind.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für einen Messebauer?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 25.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 0 €
Versicherungsbeitrag: ab 7,68 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Die Versicherungssumme (Deckungssumme) ist die Höchstleistung pro Schadenfall. Üblich ist eine pauschale Summe gemeinsam für Personen- und Sachschäden. Finanzchecks empfiehlt eine Absicherung von mindestens 3.000.000 Euro, damit auch etwaige Ansprüche bei schweren Verletzungen abgedeckt sind. Öffentliche Auftraggeber fordern im Vergabeverfahren oft höhere Summen, zum Beispiel 5.000.000 Euro. Solche Beträge sind auch sinnvoll, wenn Sie auf Großbaustellen bzw. bei großen Messeereignissen tätig sind.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Auf der einen Seite müssen Sie bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung einen Teil des Schadens selbst tragen. Auf der anderen Seite genießen Sie dafür einen attraktiven Beitragsnachlass. Unsere Erfahrung zeigt, dass selbst für kleinere Betriebe und Existenzgründer eine Selbstbeteiligung von 150 bis 250 Euro zu verkraften ist. Der Versicherer spart nicht nur Schadenaufwand, sondern auch Verwaltungs-kosten, und er profitiert von Ihrem Interesse an einem schadenfreien Vertragsverlauf. Testen Sie mit unserem Online-Rechner, wie sich Selbstbeteiligungen bis zu 1.000 Euro auf den Preis der Betriebshaftpflicht auswirken.