Betriebs­haftpflicht Ofen- und Kaminbau

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Ist eine Betriebshaftpflicht für Ofen- und Kaminbaubetriebe unbedingt notwendig?

Die Betriebshaftpflichtversicherung, auch Gewerbehaftpflicht genannt, für Ofen- und Kaminbau ist mit die Wichtigste in einem gewerblichen Versicherungspaket. Der Unternehmer stellt nämlich so sicher, dass Schadenersatzansprüche, die sich gegen seine Firme richten, entweder beglichen oder abgewiesen werden. Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung wären die finanziellen Risiken gar nicht überschaubar, denn fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Schäden lassen sich nicht immer vermeiden. Da insbesondere Personenschäden, die Behandlungs- und Therapie-Kosten umfassen können, summieren sich schnell. Daher ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines passend kalkulierten und zugeschnittenen Versicherungsvertrages sehr interessant.

Nicht zu unterschätzen ist nämlich die Tatsache, dass die Betriebshaftpflicht für Ofen- und Kaminbau nicht nur die Schadenersatzansprüche prüft und reguliert, sondern insbesondere auch den effektiven Schutz vor unberechtigten Forderungen gewährleistet. Der Ofenbauer kann also sicher sein, dass der Haftpflichtversicherer im Bedarfsfall auch vor Gericht für die Interessen des Versicherten eintreten wird. Sind Gutachten notwendig, um die Schadenshöhe oder -ursache klarzustellen, werden auch diese von der Versicherung übernommen. Dieser passive Rechtsschutz ist genauso wichtig wie die schnelle und bedarfsgerechte Regulierung der vom Versicherungsnehmer zu verantwortenden Schäden.

In unserem Betriebshaftpflicht Online-Rechner haben wir als freier Versicherungsmakler Angebote von diversen Versicherern für Sie hinterlegt: Betriebshaftpflicht Ofen- und Kaminbau Vergleichsrechner.


Kaminbauer bei der Arbeit

Welche Möglichkeiten zur vertraglichen Gestaltung gibt es?

Zum einen sollte in der Betriebshaftpflichtversicherung für Kaminbauer genau erfasst werden, wie viele Personen unabhängig von der konkreten vertraglichen Gestaltung wirklich auf fremden Grundstücken für den Versicherungsnehmer arbeiten. Darüber hinaus können clevere Selbstbeteiligungen die Beitragsbelastung reduzieren. Allerdings sollte dabei bedacht werden, dass damit pro Schaden ein Eigenanteil fällig wird. In unserem Online-Rechner finden Sie Tarife mit Selbstbeteiligung von Null bis ein tausend Euro. Es empfiehlt sich wegen des umfangreichen Deckungskonzeptes immer, einen detaillierten Vergleich unter Tarifdetails anzusehen. Sie können somit jeden Punkt genau gegenüberstellen, so dass unter dem Strich nicht nur der Preis, sondern auch die versicherten Leistungen die ausschlaggebende Rolle bei der Entscheidung spielen.


Welche Deckungssummen empfehlen sich für die Betriebshaftpflicht­versicherung Ofenbaubetrieb?

Die Tarifbestimmungen variieren am Markt erheblich, so dass Deckungssummen zwischen zwei und zehn Millionen Euro für Personen- und Sachschäden angeboten werden. Die Auswahl sollte entsprechend des realistisch vorhandenen Risikos getroffen werden: Handelt es sich beim Versicherungsnehmer um einen kleinen Betrieb mit keinen oder wenigen Angestellten, der bevorzugt im unteren und mittleren Preissegment arbeitet, können niedrigere Deckungssummen gewählt werden. Allerdings dürfte eine Million von vornherein zu knapp bemessen sein, werden die potenziellen Schadensbeispiele angesetzt. Nicht unterschätzt werden dürfen Personenschäden, mit eventuell lebenslangen Rentenzahlungen, wenn eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung verursacht wird. Da die Beitragsunterschiede bei den verschiedenen Deckungsvarianten in der Betriebshaftpflicht für Ofen- und Kaminbau nicht gravierend sind, empfehlen sich höhere Deckungssummen in jedem Fall.


großer Kamin aus Ziegeln

Was für Schäden sind zum Beispiel in der Haftpflicht-Versicherung für Kaminbau abgedeckt?

Die risikogerechte Tarif-Auswahl ist immens wichtig, denn insbesondere beim Kamin- und Ofen-Bau werden Arbeiten auf fremden Grundstücken, also beim Kunden vor Ort, durchgeführt. Diese sollten also in ausreichender Höhe in der Betriebshaftpflichtversicherung Kaminbau versichert sein, da zum Beispiel beim Transportieren von Material und Werkzeug durchaus vorhandene Möbel oder Einrichtungsgegenstände beschädigt werden können. Darüber hinaus gehören Bearbeitungsschäden obligatorisch zum Deckungskonzept, denn die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Kaminbauers verursachten Schäden fallen in diesen Bereich.

So baute ein Kaminbauer einen Kachelofen im Wohnzimmer seiner Kundin. Er beachtete nicht, dass eine Aufputz-Elektroleitung direkt an der Fußbodenleiste entlangführte und beschädigte diese. Er musste für den Ersatz der beschädigten Leitung sorgen, selbstverständlich hat seine Betriebshaftpflicht diese Kosten übernommen.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Produkthaftung, die der Kaminbauer für von ihm verbaute Elemente übernehmen muss. Verarbeitet er zum Beispiel einen Kamin-Bausatz, der bei Hitzeeinwirkung schädliche Stoffe freisetzt, muss er zunächst für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen einstehen. Ob und inwiefern er sich beim Hersteller schadlos halten kann, hängt nicht zuletzt vom Ursprungsland des Kamin-Bausatzes ab. Darum muss er sich aber nicht kümmern, wenn er die geeignete Betriebshaftpflichtversicherung Kaminbau abgeschlossen hat. Diese reguliert nämlich alle anfallenden Kosten und fordert im Bedarfsfall auch vor Gericht Regress beim Hersteller.


Private Haftpflichtversicherung inklusive?

Leistungspunkte wie "Forderungsausfalldeckung", "Gefälligkeitshandlungen" und "Schäden an gemieteten und beweglichen Dingen" sind gute Indikatoren für die Vollständigkeit einer privaten Haftpflicht und einen gewissen Leistungsumfang. Viele Versicherer bieten den Einschluss einer Privathaftpflicht für den Geschäftsführer und seine Familie an, oft sogar kostenfrei.


Kostenbeispiel Ofenbauer

Einzelunternehmer Umsatz: 25.000 Euro, Gründung in den letzten 12 Monaten neu

VHV Versicherung
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 1.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 1000 Euro

Versicherungsbeitrag:
18,07 Euro monatlich

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