IT-Haftpflicht­versicherung Vergleich

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Jörg-Wienbreyer

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Jörg Wienbreyer, Versicherungsexperte



IT-Berufshaftpflicht = IT-Betriebshaftpflicht + IT-Vermögensschadenhaftpflicht

IT-Berufshaftpflicht im Vergleich

Finanzchecks.de bietet Ihnen einen individuellen Vergleich der IT-Berufshaftpflichtversicherung. Nutzen Sie direkt unseren Online-Rechner, der speziell auf die IT-Branche ausgerichtet ist. Die IT-spezifischen Risiken können über den Baustein IT-Betriebshaftpflicht (Personen- und Sachschäden) und IT-Vermögensschadenhaftpflicht (Vermögensschäden) versichert werden. Vorteil für Sie ist ein schneller Marktüberblick der wichtigsten Anbieter. Im Online-Rechner haben Sie Einsicht auf die Kosten, sowie die Bedingungen einzelner Tarife diverser Versicherungen.

Digitale Transformation sorgt aktuell für einen rasanten Wandel weltweit und in praktisch allen Wirtschaftszweigen. Die IT-Branche ist Treiber dieses Wandels, der riesige Chancen, aber auch gewaltige Risiken birgt.

Die Aufgabe der Versicherungswirtschaft ist es, mit diesen Herausforderungen Schritt zu halten. Die IT-Berufshaftpflichtversicherung, sollte alle drei bis fünf Jahre einem Markt-Vergleich unterzogen werden. Alternativ bieten leistungsstarke Tarife eine sogenannte Update-Klausel, neue Versicherungsbedingungen die den Kunden besser stellen, werden automatisch mit im bestehenden Vertrag aufgenommen. Dadurch ist für IT-Freiberufler und IT-Dienstleister ein aktueller Stand mit allen neuen Deckungserweiterungen, insbesondere im Bereich der Vermögensschäden, sichergestellt.

Die Haftpflicht-Tarife der Versicherer mit Schwerpunkt Telekommunikation, Informationstechnologie und Elektronische Datenverarbeitung sind so vielfältig wie die Geschäftsmodelle ihrer Kunden. Leistungen und Kosten differieren stark. Nicht jeder Baustein ist für jede Betriebsart gleich wichtig.


Wir haben den Test gemacht – Ergebnisse im Online-Rechner für IT-Haftpflichtversicherung

In unserem Online-Rechner hat Finanzchecks alle wichtigen Tarifmerkmale der IT-Berufshaftpflicht, bestehend aus der IT-Betriebshaftpflicht und IT-Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden aufgenommen und verschiedene Deckungskonzepte einander gegenübergestellt. Die versicherungstechnischen Feinheiten haben wir wegen der besseren Übersicht so weit vereinfacht, dass sich eine einfache Punktwertung ergibt, die wir in einem Testergebnis des jeweiligen Tarifs mit maximal fünf Sternen übersetzen. Alle Ergebnisse finden Sie in unserem Online-Rechner für IT-Haftpflichtversicherung.

Grün voller Punkt
Tarifbedingung erfüllt (grün)

- voller Punkt für Testergebnis

Gelb halber Punkt
Tarifbedingung mit Einschränkungen (gelb)

- halber Punkt für Testergebnis

Rot kein Punkt
Tarifbedingung nicht erfüllt (rot)

- kein Punkt für Testergebnis


Unsere Test-Kriterien für den IT-Haftpflicht Vergleich

Diese besonderen IT-Bedingungen werden in unserem Online-Vergleich dargestellt:

IT-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Offene Deckung: Alle in der IT-Branche üblichen Tätigkeiten und Nebenrisiken sind versichert und müssen nicht einzeln aufgezählt werden. Eine sogenannte offene Deckung bietet die Allcura, AXA, ERGO, HISCOX und Markel Versicherung.
  • Computerviren und andere Schadprogramme: Vermögensschäden Dritter (zum Beispiel Kunden des Versicherungsnehmers) infolge der Übermittlung oder Weitergabe von Computerviren und anderen Schadprogrammen.
  • Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte: Durch die Nutzung von einem Bild einer Ihm unbekannten Person, verletzt ein Webdesigner das allgemeine Persönlichkeitsrecht und Datenschutzgesetz.
  • Datenlöschung: Ein Webentwickler löscht oder beschädigt Daten Dritter beispielsweise durch Implementierungs- oder Integrationsarbeiten, auch wenn dies infolge von Tätigkeiten, Fernwartung oder Computerviren oder andere Sabotageprogramme geschieht.
  • Gewerbliche Schutz- und Wettbewerbsrechte: Verletzung von gewerblichen Schutz-, Marken- Namens- und Urheberrechten (nicht jedoch Patentrechten), sowie des Wettbewerbsrechts.
  • Rückwirkender Versicherungsschutz: Normalerweise richtet sich dieser stets in die Zukunft. In einigen Tarifen besteht Deckung, auch für eingetretene Schadenereignisse wegen Vermögensschäden vor Vertragsabschluss, soweit dem Versicherungsnehmer bei Antragsstellung dies nicht bekannt war. Einige besondere Tarife wie die der Hiscox Versicherung bieten einen rückwirkenden Versicherungsschutz für Vorumsätze von bis zu 6 Monaten an. In fast allen Tarifen zu finden, ist der rückwirkende Versicherungsschutz bei bestehen eines Vorvertrages. Ein Wechsel des Versichers gefährdet also nicht den Versicherungsschutz vergangender Aufträge.
  • Strafrechtsschutz: Versicherungsschutz für Gerichtskosten sowie die gebührenordnungsmäßigen Kosten der Verteidigung bei einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, welches einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtschaden zur Folge haben kann.
  • Auslandsdeckung: Erzeugnisse, die der Versicherungsnehmer dorthin geliefert hat, dorthin hat liefern lassen oder die dorthin gelangt sind (direkter Export), sowie aus Bau-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten (auch Inspektionen und Kundendienst) oder sonstigen Leistungen gemäß der versicherten Tätigkeit.
  • Verzögerungsschäden: Nichtverfügbarkeit von Daten aufgrund von Schäden an elektronischen Geräten des Versicherungsnehmers durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser, aufgrund eines Abhandenkommens infolge Einbruchdiebstahl oder Raub sowie aufgrund von Über- oder Unterspannung, elektrostatischer Aufladung sowie höherer Gewalt.
  • Rücktritt des Auftraggebers (Eigenschaden): Kostenerstattung nach berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Versichert sind vergebliche Aufwendungen (Sach- und Personalkosten einschließlich der Honorare von Selbstständigen und Freiberuflern) – nicht jedoch entgangener Gewinn.
  • Reputationsschaden (Eigenschaden): Notwendige Kosten eines PR-Beraters zur Verhinderung, Verringerung oder Beseitigung eines substanziellen Reputationsschadens.
  • Beauftragung Subunternehmer: Versicherungsschutz besteht auch, wenn beispielsweise ein Informatiker seine vertraglichen Verpflichtungen durch Vergabe von Leistungen an Dritte (Subunternehmer / Freiberufler) erfüllen lässt – außen vor bleibt aber die persönliche Haftpflicht des Freiberufler, die dieser selbst versichern muss.
  • Freiberufler: Versichert ist die Vergabe von Leistungen an freie Mitarbeiter für Schäden durch Tätigkeiten, die sie im Interesse des Versicherungsnehmers ausüben.
IT-Betriebshaftpflichtversicherung
  • Tätigkeitsschaden / Bearbeitungsschaden: Versicherungsschutz für Sachschäden an sonstigen IT-spezifischen Sachen und wegen aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden
  • Produkthaftpflichtrisiko: Versicherungsschutz für Personen-, Sach- oder daraus entstandene weitere Schäden, soweit diese durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse; erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden
  • Schlüsselrisiko: Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, Generalschlüssel oder Codekarten für Gebäude und Räume, wenn sich die Schlüssel bzw. Karten rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben
  • Mietsachschäden: Mitversicherung von Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten oder gepachteten Räumen und Gebäuden und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
  • Obhutschäden: Hier sind Schäden an beweglichen Sachen (zum Beispiel Geräte oder Werkzeuge) versichert, die gemietet, geleast, gepachtet, geliehen oder in Obhut genommen sind. Ausgeschlossen sind Schäden an Sachen, die dem Versicherungsnehmer permanent überlassen wurden, sowie Schäden wegen Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung

Wie funktioniert der Vergleich? - 10 Minuten vom Ergebnis bis zum Online-Antrag


Wir empfehlen beide Bausteine der IT-Berufshaftpflicht (Vermögensschaden­haftpflicht + Betriebshaftpflicht), um ausreichend Deckung für eventuelle Schadens­ansprüche zu haben.
Für den passenden Versicherungsschutz, benötigt unser elektronisches Angebotssystem spezifische Informationen von Ihnen.
Im Ergebnis erhalten Sie eine Übersicht mit Preisen und Tarifinformationen – angepasst an Ihren individuellen Bedarf.
Unsere Versicherungs­experten haben alle Tarife auf Herz und Nieren geprüft. Zusammengefasst finden Sie eine schnelle und einfache Übersicht, ohne sich durch die Versicherungs­bedingungen arbeiten zu müssen.
Um Ihren Versicherungs­schutz beantragen zu können, bedarf es Informationen zu Ihrer Person bzw. zum Unternehmen. (z.B. Adresse / Zahlweise / Zahlungsart / Vorversicherung).
Die Versicherungs­bedingungen und das EU-konforme Beratungsprotokoll kann jetzt abgespeichert werden. Noch ein Mausklick, und der Antrag wird versendet. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine vorläufige Deckungs­zusage vom Versicherer.

Knapp 100 verschiedene IT-Risiken im Vergleichsrechner zur Auswahl

Der Online-Rechner von Finanzchecks.de bietet ein breites Spektrum von Berufen und Tätigkeiten aus der IT-, TK- und EDV-Branche an. IT-Unternehmen oder IT-Freelancer finden in unserem Online-Rechner Ihr passendes Risiko. Hier eine Übersicht der häufigsten Berechnungen:

IT-Dienstleistung
IT- & TK-Beratung
  • Datenschutzbeauftragter
  • EDV Gutachter
  • EDV Sachverständiger
  • IT-Berater / IT-Consulting
  • IT Projektleiter
  • SAP Berater
  • Sachverständige IT
  • SEO/SEM Consultant
  • Webentwickler
Hardware & Netzwerk
  • Hardwareentwickler
  • Hardwarehersteller
  • Hardwarehändler
  • Netzwerk-Administrator
  • System-Administrator
  • PC-Techniker
  • Rechenzentrum
  • Webhoster
  • WEITERE RISIKEN FINDEN

Was kostet eine IT-Haftpflichtversicherung im Jahr?

Der Versicherungsbeitrag der IT-Haftpflicht liegt bei 25.000 Euro Umsatz zwischen 13,85 Euro bis 105,35 Euro monatlich. Die unterschiedlichen Kosten berechnen sich je nach Umsatz, Höhe der Versicherungssumme (beispielsweise 100.000 Euro bis 5.000.000 Euro), sowie den Leistungen der Versicherungen. Aufgrund spezieller Tätigkeiten, beispielsweise dem SAP-Entwickler oder IT-Ingenieur, sind Preisunterschiede gegenüber einem Webdesigner möglich. Wählen Sie einfach Ihre Tätigkeiten in unserem Online-Rechner aus, der passende Tarif-Vergleich mit den wichtigsten Anbietern am Markt wird automatisch vorgeschlagen.

Kosten für IT-Haftpflicht Webdesigner

IT-Freiberufler

Jahresumsatz: 25.000 Euro

Versicherungsschutz für

Vermögensschäden: 125.000 Euro

Selbstbeteiligung: 1000 Euro

Versicherungsbeitrag:
13,85 € monatlich

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IT-Haftpflicht Kosten-Vergleich

IT-Haftpflichtversicherung Online-Rechner Kostenübersicht

Welche Versicherungssumme - Deckungssumme ist sinnvoll?

Grundsätzlich haften Freiberufler und Unternehmen unbegrenzt für Schäden gegenüber Dritten. Die Versicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht (IT-Haftpflicht) sollte daher mindestens so hoch wie die Umsatzsumme vom eigenem Unternehmen sein. Wichtig ist auch die Betrachtung der Auftraggeber und deren Unternehmensumsatz. Je mehr Umsatz, desto größer kann der zu entstehende Schaden sein. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH ist die Haftung zwar auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, ohne eine ausreichende Deckungssumme der IT-Haftpflicht kann dies aber zu einer Insolvenz führen.

Nicht jeder Schaden wird gleich zur Katastrophe. Ersatzansprüche im fünf- oder sechsstelligen Bereich sind aber keine Seltenheit:

  • Durch den Einbau eines neuen Mainboards war eine Festplatte nicht mehr ansprechbar. Die Daten mussten rekonstruiert werden – Kosten dafür 55.000 €.
  • Bei der Implementierung einer neuen Software wurde das Netzwerk eines Industriekunden mit einem Computervirus verseucht. Die Beseitigung des Virus schlug zwar mit „nur“ 18.000 € zu Buche, dem Kunden entstanden aber Umsatzausfälle von 220.000 €.
  • Aufgrund von Softwarefehlern in einer Lagerverwaltung wurden Waren falsch ausgeliefert. Aufträge mussten manuell nachbearbeitet werden. Frachtkosten für Retouren, Personalaufwand und Auftragsstorni summierten sich zu einem Schaden von 500.000 €.

Im deutschen Versicherungsmarkt sind aber durchaus auch bereits Schäden in Millionenhöhe über die IT-Haftpflichtversicherung reguliert worden. Insbesondere mehrtägige Ausfälle in Großunternehmen führen zu solchen enormen Schäden. Wir empfehlen, die Deckungssumme so hoch wie möglich zu wählen. Über unseren Online-Rechner kann eine Deckungssumme bzw. Versicherungssumme für Vermögensschäden zwischen 100.000 Euro und 2.000.000 Euro ausgewählt werden. Für die Vereinbarung einer höheren Summe ist eine individuelle Anfrage bei Finanzchecks möglich.


Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein?

Bagatellschäden besser selbst zahlen - während sie für Großschäden unbedingt Vorsorge treffen sollten, können Sie überlegen, ob Sie kleinere Schäden lieber selbst tragen möchten. Sie verursachen beim Versicherer überproportional hohe Verwaltungskosten. Außerdem hat die Mitverantwortung des Versicherungsnehmers für den Schadenverlauf meist positive Auswirkungen auf sein Sorgfaltsinteresse und damit auf die Schadenhäufigkeit. All das honoriert der Versicherer mit einem Rabatt auf den Tarifbeitrag, der deutlich höher sein kann als die selbst zu tragenden Anteile an den Schäden.


Welche Vertragslaufzeit? - spätestens nach drei Jahren kündbar

Mit einem Versicherungsvertrag, der von Jahr zu Jahr kündbar ist, erhalten Sie sich maximale Flexibilität und können sich immer neu für den jeweils besten Anbieter entscheiden. Andererseits gibt es für eine Laufzeit von drei Jahren, bis zu 10 Prozent Nachlass auf den Versicherungsbeitrag. Für die Schadenregulierung ist langjähriger Versicherungsschutz bei einem Versicherer unter Umständen günstiger, wenn der Zeitpunkt der Ursache für einen erst später erkennbar gewordenen Schaden unklar ist.

Grundsätzlich ist jeder Vertrag für den Versicherungsnehmer drei Monate vor Ablauf in Textform kündbar, spätestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres. Das steht so im Gesetz. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es für beide Seiten im Schadenfall. Dann schlägt die Stunde der Wahrheit – sind Sie nicht zufrieden, können Sie den Vertrag kündigen, auf Wunsch sogar fristlos. Geben Sie Ihre freiberufliche oder gewerbliche IT-Tätigkeit auf, wird der Versicherungsvertrag ab Tag der Abmeldung storniert und verbleibendes Guthaben an Sie zurück überwiesen. Sie sehen, das Risiko, das Sie mit einer längeren Laufzeit eingehen, ist sehr begrenzt.


Große Leistung, kleiner Beitrag

Welchen Beitrag der Versicherer für die auf Sie zugeschnittene Deckung berechnet, haben Sie unserem Online-Tarifvergleich bereits entnehmen können. Der wichtigste Einflussfaktor auf die Beitragshöhe ist neben der Deckungssumme und dem Leistungsumfang die individuelle Risikosituation in Ihrem Unternehmen. Der Versicherer schaut deshalb auf

  • die Betriebsart, also das jeweilige Tätigkeitsfeld und
  • die Größe des Betriebs, die sich zum Beispiel am Jahresumsatz oder der Mitarbeiterzahl messen lässt.

Je größer der Betrieb, desto höher auch die Wahrscheinlichkeit, dass einmal etwas schiefgeht – das macht sich in der Beitragskalkulation bemerkbar. Die Rechtsform des Unternehmens – ob Einzelunternehmer, GbR, OHG, GmbH oder AG ist dagegen unwichtig.

Einige Versicherer wie die AXA, Hiscox und Markel gewähren Existenzgründern einen Beitragsnachlass von bis zu 15 Prozent für ein bis zwei Versicherungsjahre. Sind Sie als Freiberufler in der Gründungsphase oder rufen ein Start-up ins Leben, die Rabattmöglichkeiten werden automatisch im Online-Rechner mit berechnet.

Sie können Ihren gewählten Tarif direkt online abschließen. Ihre Vertragsunterlagen erhalten Sie je nach Versicherung per Post zugesandt oder über Ihren persönlichen Finanzchecks.de Kundenzugang bereitgestellt.


Welche Versicherungs­gesellschaften bieten eine Lösung für die IT-Branche an?