Behandlung von Füßen - wirksamer Schutz durch eine Berufshaftpflicht
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Berufshaftpflichtversicherung für Fußpflege

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Behandlung von Füßen - wirksamer Schutz durch eine Berufshaftpflicht
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Berufshaftpflicht für Fußpflegerinnen und Fußpfleger: Die Versicherung von Profis für Profis

Fehler sind menschlich. Trotzdem muss nach dem Gesetz jeder für Schäden einstehen, die sie oder er verschuldet hat. Eine Berufshaftpflicht­versicherung schützt Ihr Vermögen, wenn andere – zum Beispiel Kunden – Ansprüche wegen solcher Schäden gegen Sie stellen. Egal, ob etwas dran ist an den Vorwürfen, die Haftpflichtversicherung ist mit Rat und Tat für Sie da.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst Grund und Höhe der Forderungen.
  • Für berechtigte Forderungen zahlt die Berufshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
  • Gegen unberechtigte oder überzogene Forderungen verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten, notfalls auch vor Gericht.

So wirksam schützt eine Berufshaftpflicht den Fußpfleger

Kleiner Fehler, großer Schaden – das kommt öfter vor, als Sie vielleicht denken. Nach dem Gesetz haften Sie unbeschränkt, unabhängig vom Grad des Verschuldens. Selbst leichte Fahrlässigkeit kann Ihre finanzielle Zukunft gefährden. Selbstständige Fußpfleger sind meist Einzelunternehmer, die mit Ihrem Privatvermögen haften. Sie haben Angestellte? Als Chef sind Sie für Fehler von Mitarbeitenden persönlich verantwortlich, gegenüber Kunden sogar ohne eigenes Verschulden.

Die Berufshaftpflichtversicherung hilft Ihnen, sich ohne Sorge um die finanziellen Folgen möglicher Missgeschicke auf Ihre Kernkompetenz in der Fußpflege zu konzentrieren. Haftungsrisiken als wesentlichen Teil des unternehmerischen Risikos übertragen Sie auf den Versicherer. Statt unwirtschaftliche Rückstellungen zu bilden, die für einen großen Schaden trotzdem nicht reichen, zahlen Sie einen fixen Beitrag. Den Sie berücksichtigen in Ihrer Kostenkalkulation und setzen ihn als Betriebsausgabe von der Steuer ab.

Fußpflegerin behandelt Fußnägel – versichert gegen Personenschäden
Wirksamer Schutz mit einer Berufshaftpflicht für Fußpfleger

Was deckt die Haftpflicht für die Fußpflege ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden
  • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Haftungsübernahme von einfacher bis zur groben Fahrlässigkeit
  • Hausbesuche
ausgeschlossen sind
  • „Reine“ Vermögensschäden durch Beratung, Ratschläge oder Empfehlungen
  • Behandlungen, die einem Arzt vorbehalten sind
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden am eigenen Unternehmen
Übersicht Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung für die Fußpflege von Finanzchecks
Bausteine der Berufshaftpflichtversicherung für kosmetische oder medizinische Fußpflege

Aus der Praxis: Schadenfälle der Berufshaftpflicht für Fußpfleger

Ein medizinischer Fußpfleger wollte eine Warze am Zeh eines Patienten mittels eines Skalpells entfernen. Trotz vorheriger Aufklärung und Einwilligung in die Behandlung erschrak der Patient und zog den Fuß reflexartig weg. Dabei entstand durch das scharfe Skalpell eine Schnittwunde, die ärztlich versorgt werden musste. Der Patient selbst stellt zwar keine Ansprüche, aber die Krankenkasse fordert von dem Fußpfleger die Behandlungskosten zurück. Zu Recht? Oder trifft den Fußpfleger keine Schuld? Die Berufshaftpflicht übernimmt den Fall. Je nach Ergebnis ihrer Prüfung zahlt sie an die Krankenkasse oder leistet Rechtsschutz für ihren Kunden.

Während einer kosmetischen Behandlung cremte ein Fußpfleger die Füße seiner Kundin ein. Anschließend bat er sie, auf einem anderen Stuhl Platz zu nehmen. Keine gute Idee, denn die eingecremten Füße waren rutschig und boten keinen sicheren Stand. Zwar konnte die Kundin den Sturz gerade noch abfangen, aber dabei wurde ihre Armbanduhr an einer Tischkante beschädigt. Der Fußpfleger ist froh, dass seine Berufshaftpflichtversicherung die Reparaturkosten von 270 Euro übernimmt. So bleibt das bislang gute Verhältnis zu der Kundin unbelastet.

Medizin oder Kosmetik – mit dem Online-Rechner zur passenden Berufshaftpflichtversicherung

Online-Rechner - Berufshaftpflichtversicherung Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Mit dem Online-Rechner von Finanzchecks erhalten Sie unverbindlich und kostenfrei einen Überblick über die besten Angebote zur Berufshaftpflicht für Fußpfleger. Alles, was wir dazu benötigen, sind ein paar Informationen über Ihre Tätigkeit: Wie hoch ist der Jahresumsatz? Haben Sie Angestellte? Arbeiten Sie in einer Praxis oder einem Studio, machen Sie Hausbesuche? Führen Sie als Podologe auch heiltherapeutische Maßnahmen durch, oder sind Sie in der kosmetischen Fußpflege tätig? Bieten Sie Ihren Kunden noch weitere Dienstleistungen im Bereich der Kosmetik an? Die Haftpflichtversicherung ist so individuell wie Ihr Betrieb und kann auch unterschiedliche Tätigkeiten in einem Vertrag abdecken.

Anhand Ihrer Informationen filtert der Online-Rechner passende Angebote. Jeder Tarif wurde von unseren Experten geprüft und mit einer Qualitätsbewertung von bis zu fünf Sternen versehen. Der berechnete Versicherungsbeitrag enthält automatisch die für Sie relevanten Rabatte, etwa für Existenzgründer oder für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren. Welcher Vertrag hat für Sie das beste Verhältnis aus Preis und Leistung? Gern helfen unsere Fachleute am Telefon oder im Chat, falls noch Fragen offen sind.

Online-Rechner starten

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Fußpfleger?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 25.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 5,40 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Jeder kosmetische oder therapeutische Eingriff am menschlichen Körper birgt ein gewisses Risiko. Glücklicherweise sind schwerwiegende Folgen selten. Für den Fall des Falles sollte der Versicherungsschutz aber passen. Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung ist eine Pauschaldeckung von mindestens 3.000.000 Euro sinnvoll. Finanzchecks empfiehlt Verträge mit einer Versicherungssumme ab 5.000.000 Euro. Sie sind kaum teurer und bieten einen viel weitergehenden Schutz.

Familien-Privathaftpflicht einschließen?

Nicht nur gegenüber Kunden und Patienten, auch im privaten Bereich tragen Sie Verantwortung – als Mutter oder Vater, Fußgänger, Radfahrer, Mieter oder Grundstückseigentümer, beim Ausüben von Sport und Hobbys. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, die Privathaftpflicht kostengünstig oder sogar beitragsfrei in die Berufshaftpflicht einzuschließen. Wählen Sie einfach die entsprechende Option im Online-Rechner.