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Betriebshaftpflicht für Friseure

  • auch für mobile Friseure
  • 24-h Deckungszusage
  • Tarife ab 4,99 € monatlich
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Waschen, Schneiden, Legen: Die Betriebshaftpflichtversicherung unterstützt Friseure dreifach

Die wichtigste Gewerbeversicherung für den Friseursalon ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie wird auch unter den Bezeichnungen Gewerbehaftpflicht oder Berufshaftpflicht angeboten. Die Betriebshaftpflicht ist für Sie da, wenn andere – insbesondere Kunden – Geld fordern wegen Personen- oder Sachschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden verursacht haben sollen. Sind die Vorwürfe berechtigt, müssen Sie wirklich zahlen? Die Betriebshaftpflicht lässt Sie in dieser Situation nicht allein.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst die Sach- und Rechtslage.
  • Für berechtigte und angemessene Forderungen zahlt die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
  • Gegen unberechtigte Forderungen schützt Sie die Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Auseinandersetzung mit dem Anspruchsteller und zahlt notfalls auch für die Verteidigung vor Gericht.

Darum braucht jeder Friseur eine Betriebshaftpflicht

Egal, ob Sie sich mit einem großen Friseursalon selbstständig gemacht oder ein Kleingewerbe als mobiler Hairstylist angemeldet haben: Nach dem Gesetz haften Sie unbeschränkt, unabhängig vom Grad des Verschuldens. Selbst leichte Fahrlässigkeit kann Sie und Ihren Betrieb wirtschaftlich ruinieren. Je nach Rechtsform des Unternehmens haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Das betrifft vor allem Einzelunternehmer und Gesellschafter von GbR, OHG sowie Komplementäre einer KG. Sie haben Angestellte? Als Chef im Friseursalon sind Sie für Fehler von Mitarbeitenden persönlich verantwortlich, gegenüber Kunden auch ohne eigenes Verschulden.

Die Haftpflichtversicherung erlaubt Ihnen, Ihr Friseurhandwerk ohne Sorge um die finanziellen Folgen von Missgeschicken auszuüben. Geben Sie wesentliche Teile des unternehmerischen Risikos einfach an den Versicherer weiter. Aus einem unkalkulierbaren Schaden wird ein günstiger fixer Beitrag, den Sie leicht in der Kostenkalkulation berücksichtigen und steuerlich absetzen können.

Friseurin hat Auseinandersetzung mit Kundin wegen Haarfrisur

Was deckt die Haftpflicht für Friseure ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
  • Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
  • Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
ausgeschlossen sind
  • Schäden am eigenen Unternehmen
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
  • “reine” Vermögensschäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden

Praxisbeispiele für Haftpflichtschäden im Friseursalon

Der Boden eines Friseursalons war im Bereich der Waschbecken nass. Auf dem Weg dorthin rutschte ein Kunde aus. Beim Versuch sich festzuhalten, brach er sich das rechte Handgelenk. Seine Krankenkasse übernahm zwar die Behandlungskosten in Höhe von 1.580 Euro, forderte das Geld aber vom Friseur zurück. Die Betriebshaftpflicht zahlt den Schaden.

Eine vermögende Kundin des versicherten Friseursalons legt ebenso Wert auf ihr Äußeres wie auf ihre Kleidung und modische Accessoires. Beim Färben der Haare passierte der Angestellten des Hairstyling-Studios ein Missgeschick – Farbe ruinierte eine teure Bluse sowie eine Designer-Handtasche. Der Friseursalon meldete den Fall seiner Haftpflichtversicherung, die sich um alles weitere kümmert und letztlich den Zeitwert der unbrauchbaren Sachen mit 2.300 Euro entschädigt.

Umfassender Schutz für alle Tätigkeiten eines Friseurs

Mit einem einfachen Haarschnitt gibt sich heute kaum noch eine Kundin oder ein Kunde zufrieden. Der Besuch beim Friseur wird zum Wellness-Erlebnis. Kopfmassage, Zupfen der Augenbrauen und Bartrasur gehören ebenso zum Angebot wie Haarverlängerungen und Haarverdichtungen, das Kolorieren von Wimpern und Wimpern-Waving. Viele Friseursalons und mobile Friseure verkaufen mittlerweile auch Haarpflegeartikel und Kosmetik, die die Kunden bis zum nächsten Besuch zuhause anwenden.

Ihre Betriebshaftpflicht geht den Trend zur umfassenden Dienstleistung am Kunden mit. Versichert sind alle typischen Tätigkeiten eines Friseurs inklusive der Nebenleistungen. Falls Sie weitere Services wie Nagelstudio, Kosmetik oder Fußpflege anbieten, ist das kein Problem. Wählen Sie die Tätigkeiten im Online-Rechner aus, Finanzchecks sorgt für den passenden Versicherungstarif.

Friseurin schneidet Mann zu Hause seine Haare
Online-Rechner - Betriebshaftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Volle Transparenz mit dem Online-Rechner

Mit dem kostenfreien Online-Rechner von Finanzchecks können Sie jederzeit das Fachwissen unserer Experten abrufen – unverbindlich und ohne Verpflichtungen. Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und geben Sie uns einige Basisinformationen zu Tätigkeiten, Umsatz und Betriebsgröße. Als Ergebnis erhalten Sie eine auf Ihren Salon oder Ihren mobilen Friseurbetrieb zugeschnittene Auswahl empfehlenswerter Angebote unserer Versicherungspartner.

Jedes Angebot wurde von unseren Experten unter die Lupe genommen und mit bis zu fünf Sternen bewertet. Sie können sich so auf den ersten Blick ein Bild vom Leistungsumfang machen. Wer mehr wissen will, schaut in die Detailansicht, die zu jedem Tarif hinterlegt ist. Hier finden Sie zum Beispiel auch die Möglichkeit, die Privathaftpflicht des Inhabers und seiner Familie kostenfrei oder gegen einen geringen Mehrbeitrag einzuschließen.

In der Beitragsberechnung sind alle Rabattmöglichkeiten, die der Online-Rechner aufgrund Ihrer Informationen erkannt hat, automatisch berücksichtigt. Existenzgründer erhalten bei einigen Versicherern bis zu 40% Nachlass. Mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren sparen Sie weitere 10%.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für den Friseur?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 25.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 4,99 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Das Risiko eines Personenschadens mit dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung lässt sich trotz aller Sorgfalt nicht ausschließen. Auch Sachschäden können sehr hoch werden, zum Beispiel wenn wegen eines elektrischen Defekts ein Brand entsteht und auf das gemietete Gebäude übergreift. Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung empfiehlt Finanzchecks in der Betriebshaftpflicht für Friseure eine Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 3.000.000 Euro.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Bagatellschäden verursachen beim Versicherer überproportionalen Verwaltungsaufwand. Den darauf entfallenden Beitrag können Sie sparen, wenn Sie bereit sind, einen Anteil an jedem Schaden selbst zu tragen. Probieren Sie in unserem Online-Rechner aus, wie sich eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 1.000 Euro pro Schaden auf den Preis der Versicherung auswirkt.