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Berufshaftpflichtversicherung für Rettungssanitäter

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Berufshaftpflicht für Rettungssanitäter: Erste Hilfe für Ihr Vermögen

Fehler passieren. Als Rettungssanitäter wissen Sie, dass das kein Grund sein darf, in einem Notfall nicht zu helfen. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn andere – zum Beispiel Patienten, aber auch außenstehende Dritte – Sie für einen solchen Fehler verantwortlich machen und finanzielle Ansprüche gegen Sie stellen. Guter Rat ist in diesem Fall nicht teuer: Egal, ob etwas dran ist an den Vorwürfen, die Haftpflichtversicherung ist für Sie da.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst die Forderungen nach Grund und Höhe der Ansprüche.
  • Für berechtigte Forderungen zahlt die Berufshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
  • Unberechtigte Ansprüche lehnt die Versicherung gegenüber dem Anspruchsteller mit nachvollziehbarer Begründung ab. Notfalls verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.

Die Berufshaftpflicht begleitet Rettungssanitäter in jedem Einsatz

In Ihrem Beruf als Rettungssanitäter tragen Sie eine große Verantwortung. Der Umgang mit Menschen in kritischen Situationen bedeutet zugleich ein erhebliches Haftungsrisiko. Nach dem Gesetz haften Sie unbeschränkt, wenn Sie schuldhaft einen Personen- oder Sachschaden und daraus entstehende Vermögensschäden verursachen. Freiberuflich arbeitendes nichtärztliches Fachpersonal genießt keine Haftungsfreistellung durch den Arbeitgeber oder Dienstherrn nach Grundsätzen der Amtshaftung. Nur für angestellte Rettungssanitäter ist eine Diensthaftpflichtversicherung die richtige Lösung. Selbstständige brauchen dagegen unbedingt die Berufshaftplicht. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie für Schäden auch mit Ihrem Privatvermögen und sogar zukünftigem Verdienst einstehen müssen.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Rettungssanitäter sorgt dafür, dass Sie Patienten versorgen können ohne Angst, für Fehler finanziell zur Rechenschaft gezogen zu werden. Haftungsrisiken, die aus Ihrer beruflichen Tätigkeit erwachsen, übertragen Sie auf den Haftpflichtversicherer. Melden Sie sich, sobald Sie mit Forderungen konfrontiert werden – auch wenn Ihnen diese haltlos erscheinen. Der Versicherer kümmert sich um die rechtliche Beurteilung, stellt Sie von Ansprüchen frei oder leistet Rechtsschutz. Diese sogenannte passive Rechtsschutzfunktion wird durch eine separat abzuschließende Rechtsschutzversicherung sinnvoll ergänzt. Sie übernimmt insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Sie aktiv um Ihr Recht kämpfen müssen. Die Beiträge für berufsbezogene Versicherungen berücksichtigen Sie in Ihrer Kostenkalkulation und setzen sie als Betriebsausgabe in Ihrer Steuererklärung an.

Rettungssanitäterin hilft Kind
Berufshaftpflicht für Rettungssanitäter

Was deckt die Haftpflicht für Rettungssanitäter ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden
  • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Haftungsübernahme von einfacher bis zur groben Fahrlässigkeit
  • Hausbesuche
ausgeschlossen sind
  • „Reine“ Vermögensschäden durch Beratung, Ratschläge oder Empfehlungen
  • Behandlungen, die einem Arzt vorbehalten sind
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden am eigenen Unternehmen

Aus der Praxis: Schadenfälle in der Berufshaftpflicht für Rettungssanitäter

Ein Rettungssanitäter war wegen eines Sturzes auf der Kellertreppe im Einsatz. Er versorgte zwar die dabei entstandenen Verletzungen, erkannte aber nicht, dass der Sturz offensichtlich Folge eines Schlaganfalls gewesen ist. Die zu spät eingeleitete Behandlung im Krankenhaus verschlimmerte mit einiger Wahrscheinlichkeit die gesundheitlichen Folgen. Deshalb sieht sich der Rettungssanitäter nun mit Regressansprüchen der Krankenkasse sowie mit direkten Forderungen des Patienten konfrontiert, die dieser über einen Anwalt geltend macht. Die Höhe der Forderung hat der Anwalt noch nicht beziffert, es könnte aber um einen deutlich sechsstelligen Betrag gehen. Die Berufshaftpflicht des Sanitäters hat Einsicht in die medizinischen Unterlagen angefordert und wird nun durch einen Sachverständigen klären, inwieweit die unterbliebene Erstversorgung ursächlich für den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten ist. Davon hängt ab, in welcher Höhe die Versicherung Schadensersatz anbietet oder ihrem Kunden Rechtsschutz leistet.

Nach einer Kreislaufschwäche sollte ein Patient ins Krankenhaus transportiert werden. Den Weg von der Wohnung im dritten Stock zum Rettungswagen konnte der Patient nicht selbst bewältigen, sodass zwei freiberufliche Rettungssanitäter ihn im Rettungssitz durch das Treppenhaus trugen. Durch ein Missverständnis zwischen den beiden stieß der Sitz gegen eine Wand und beschädigte diese. Für Putzer- und Malerarbeiten verlangt der Vermieter der Wohnung des Patienten 450 Euro. Das Sanitäter-Team hat eine gemeinsame Berufshaftpflicht abgeschlossen, die den Schaden prüft und zügig bezahlt.
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Ihre Patienten verlassen sich auf Sie – vertrauen Sie Finanzchecks! Unser kostenfreier Online-Rechner braucht nur wenige Informationen, um Ihnen eine Auswahl der für Sie am besten geeigneten Versicherungsangebote zu zeigen – mit Preisangabe, vor allem aber mit einer Qualitätsbeurteilung durch unsere Fachleute. Bis zu fünf Sterne vergeben die Haftpflicht-Spezialisten von Finanzchecks für die Leistungsfähigkeit einer Berufshaftpflicht für Rettungssanitäter.

Was wir dafür von Ihnen brauchen, sind zum Beispiel Jahresumsatz, das Beginndatum Ihrer Selbstständigkeit und gegebenenfalls die Größe des zu versichernden Teams. Das Online-Formular führt Sie durch die Eingabefelder. Sie führen noch andere Tätigkeiten im Bereich Notallrettung oder Heilnebenberufe aus, zum Beispiel in der Gesundheits- und Krankenpflege? Bitte wählen Sie diese im Online-Rechner ebenfalls aus. In vielen Fällen lassen sich mehrere ähnliche Haftungsrisiken preisgünstig in einer Berufshaftpflichtversicherung zusammenfassen. Das vermeidet zudem Abgrenzungsprobleme im Schadenfall.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Rettungssanitäter?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 25.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 10,61 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Patiententransport, Rettungseinsatz, Ersthelfer bei einer Veranstaltung oder Rettungsleitstelle – immer haben Sie es mit Menschen zu tun. Wegen des Risikos von Personenschäden und der unbegrenzten gesetzlichen Haftung ist in der Berufshaftpflicht für Rettungssanitäter eine Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 3.000.000 Euro sinnvoll. Bitte achten Sie in unserem Online-Vergleich besonders auf Verträge mit einer Deckungssumme ab 5.000.000 Euro. Sie sind oft nicht viel teurer, leisten aber deutlich mehr und sind deshalb unsere klare Empfehlung.

Familien-Privathaftpflicht einschließen?

Haftungsrisiken lauern nicht nur im Beruf. Auch im privaten Alltag tragen Sie erhebliche Verantwortung. Eine Privathaftpflichtversicherung versichert Sie zum Beispiel als Mutter oder Vater, Fußgänger und Fahrradfahrer, Sportler, beim Ausüben von Hobbys, als Wohnungsmieter oder Grundstückseigentümer. Viele Berufshaftpflichtversicherungen für Rettungssanitäter bieten die Möglichkeit, die Privathaftpflicht kostengünstig oder sogar beitragsfrei in den Vertrag einzuschließen. Wählen Sie einfach die entsprechende Option im Online-Rechner.