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Berufshaftpflichtversicherung für Pflegekräfte, Krankenpfleger & Krankenschwester

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Dreifache Unterstützung für die Engel im Gesundheitswesen: Berufshaftpflicht für Krankenpfleger und Krankenschwestern

Jede Pflegekraft, die freiberuflich tätig und damit nicht über ihren Arbeitgeber versichert ist, sollte nicht auf die Unterstützung durch eine Berufshaftpflichtversicherung verzichten. Sie schützt das Vermögen, wenn andere – zum Beispiel Patienten – behaupten, Sie seien für einen Schaden verantwortlich, und deswegen finanzielle Ansprüche stellen. Sie haben einen Fehler gemacht? Dann zahlt die Versicherung für Sie. Sie sind sich keiner Schuld bewusst? Auch in diesem Fall bietet die Haftpflichtversicherung wertvolle Unterstützung.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst den Grund für die Forderungen und die Höhe der verlangten Entschädigung.
  • Für berechtigte Forderungen zahlt die Berufshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
  • Gegen unberechtigte Ansprüche verteidigt Sie der Versicherer rechtlich qualifiziert und auf seine Kosten bis hin zum Rechtsschutz vor Gericht.

Kein Pflegeberuf ohne Berufshaftpflicht

Das Haftungsrecht kennt keinen Bonus für die besonders anstrengende und verantwortungsvolle Tätigkeit in der Pflege, bei der selbst ein kleiner Fehler gravierende Folgen haben kann. Nach dem Gesetz haften Sie unbeschränkt, unabhängig vom Grad des Verschuldens. Selbst leichte Fahrlässigkeit kann Ihre private wirtschaftliche Existenz auf Jahre hinaus vernichten. Kommt ein Mensch durch Ihre Schuld zu Schaden, müssen Sie als Freiberufler auch mit privatem Geld für seine Behandlung, Pflege und Unterhalt aufkommen. Das gilt auch, wenn Sie neben Ihrem Hauptberuf als angestellte Krankenschwester oder Krankenpfleger auf eigene Rechnung in Gesundheits- und Krankenpflege, Tagespflege und ähnlichen Pflegeberufen tätig sind. Eine Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers würde hierfür nicht gelten.

Sollten Sie für einen drohenden Schaden aus der ohnehin schon nicht üppigen Bezahlung für Pflegefachkräfte nun auch noch Rücklagen für einen möglichen Schaden bilden? Das funktioniert nicht. Sie kennen weder Zeitpunkt noch Höhe des Schadens – und für einen schwerwiegenden Personenschaden, der Millionen kosten kann, werden Sie niemals genug gespart haben. Glücklicherweise gibt es eine Alternative. Übertragen Sie das Haftungsrisiko gegen einen festen Beitrag auf eine Berufshaftpflichtversicherung. Den Beitrag berücksichtigen Sie in Ihrer Preiskalkulation. Außerdem mindert er als Betriebsausgabe Ihre Steuerlast.

Pflegekraft schiebt alte Frau im Rollstuhl im Pflegeheim

Was deckt die Haftpflicht für Pflegekräfte ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden
  • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Haftungsübernahme von einfacher bis zur groben Fahrlässigkeit
  • Hausbesuche
ausgeschlossen sind
  • „Reine“ Vermögensschäden durch Beratung, Ratschläge oder Empfehlungen
  • Behandlungen, die einem Arzt vorbehalten sind
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden am eigenen Unternehmen

Um diese Schadenfälle im Pflegeberuf kümmerte sich die Haftpflichtversicherung

Bei der häuslichen Krankenpflege eines herzkranken Patienten vergaß der freiberufliche Pfleger, das blutverdünnende Medikament bereitzustellen. Kurz darauf erlitt der Pflegebedürftige einen Herzinfarkt. Glücklicherweise war schnell Hilfe zur Stelle, sodass der Patient überlebte. Der Krankenpfleger meldete den Vorfall sofort seiner Berufshaftpflicht, die sich von Anfang an um Prüfung und Regulierung des Schadens kümmern konnte. Ein von der Versicherung in Auftrag gegebenes medizinisches Gutachten bestätigte eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Infarkt durch den Medikationsfehler ausgelöst worden ist. Die Berufshaftpflicht reguliert deshalb Regressforderungen der Krankenkasse sowie direkte Ansprüche des Geschädigten auf Schmerzensgeld. Da eine Stent-Prothese erforderlich war, belief sich der Gesamtschaden auf rund 25.000 Euro.

Eine freiberufliche Krankenschwester wollte die Zahnprothese eines Patienten reinigen. Versehentlich fiel die Prothese ins Waschbecken und brach an einer Stelle. Ungeschicklichkeit ist schuldhaftes Verhalten, deshalb ist das ein Fall für die Berufshaftpflicht der Krankenpflegerin. Die Versicherung kümmert sich um alles Weitere. Gemeinsam mit Zahnarzt und Zahntechniker wird zum Beispiel geklärt, ob eine Reparatur der Prothese möglich ist oder ob sie komplett neu angefertigt werden muss. In diesem Fall müsste der Zeitwert abhängig von der Nutzungsdauer ermittelt werden – mehr muss ein Schädiger nämlich nach dem Gesetz nicht ersetzen. Vor höheren Forderungen würde die Rechtsschutzfunktion der Berufshaftpflicht ihre Kundin schützen.
Online-Rechner - Berufshaftpflichtversicherung Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Ambulante oder stationäre Pflege – mit dem Online-Rechner zur richtigen Berufshaftpflichtversicherung

Unser kostenfreie Online-Rechner zeigt Ihnen den Weg zur passenden Berufshaftpflicht für Ihren Pflegeberuf. Die konkrete Ausgestaltung der Versicherung unterscheidet sich zum Beispiel, je nachdem, ob Sie Ihren Beruf ambulant ausüben, zum Beispiel bei einem ambulanten Pflegedienst, oder stationär in einem Krankenhaus oder Pflegeheim tätig sind. Auch für Pflegefachkräfte in der Altenpflege gibt es spezielle Versicherungskonzepte, die die unterschiedliche Risikosituation berücksichtigen.

Nach Auswahl aller von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten braucht der Online-Rechner nur noch einige Basisinformation, zum Beispiel Ihren Jahresumsatz und gegebenenfalls die Zahl der Angestellten, die für Sie tätig sind. Auf Knopfdruck erhalten Sie nun eine unverbindliche und individuell auf Ihre Arbeit zugeschnittene Empfehlung von Berufshaftpflichtversicherungen. In der Übersicht finden Sie zu jedem Produkt den Versicherungsbeitrag und eine Bewertung der Produktqualität mit bis zu fünf Sternen durch unsere Experten. Wer mehr wissen will, klickt zu den Tarifdetails oder nimmt im Chat bzw. per Telefon Kontakt zu uns auf.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Pflegekräfte?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 25.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 7,28 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Das erste Schadenbeispiel zeigt, wie eine kleine Ursache tragische Folgen haben kann. Schwerwiegende Personenschäden sind selten, aber nicht auszuschließen. Sicher ist es auch in Ihrem Interesse, wenn das Opfer eines Fehlers zumindest finanziell entschädigt wird. Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung ist eine Versicherung über mindestens 3.000.000 Euro sinnvoll. Finanzchecks empfiehlt Verträge mit einer Versicherungssumme ab 5.000.000 Euro. Sie sind nur unwesentlich teurer und bieten einen deutlich besseren Schutz.

Familien-Privathaftpflicht einschließen?

Fußgänger, Fahrradfahrer, Aufsicht über Kinder, Sportler, Mieter oder Grundstückseigentümer – überall besteht das Risiko, einem anderen unabsichtlich einen Schaden zuzufügen. Eine Privathaftpflichtversicherung kümmert sich um diese Lebensbereiche, genau wie die Berufshaftpflicht um die Risiken Ihres Pflegeberufs. Oft reicht ein einziger Vertrag: Viele Berufshaftpflichtversicherungen für Pflegekräfte bieten die Möglichkeit, die Privathaftpflicht kostengünstig mitzuversichern. Wählen Sie dazu einfach die entsprechende Option im Online-Rechner.