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Berufshaftpflichtversicherung für Geistheiler/-in

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Berufshaftpflicht für Geistheiler: Der gute Geist für Ihr Geschäft

Stellen Sie sich vor, jemand – zum Beispiel ein Klient – macht Sie für einen Schaden verantwortlich und fordert Geld von Ihnen. Die Berufshaftpflichtversicherung ist genau für diesen Fall da. Sie schützt Ihr Vermögen gegen Ansprüche Dritter. Die Leistung, die Sie von der Versicherung erhalten, besteht dabei nicht allein im Geldersatz. Sie bekommen praktische Hilfe bei der Beurteilung der Rechtslage und Unterstützung, falls Sie zu Unrecht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden sollten.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst die Gründe für die Forderungen und die Anspruchshöhe.
  • Für berechtigte Forderungen zahlt die Berufshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme. Das können mehrere Millionen Euro sein.
  • Unberechtigte Ansprüche werden zurückgewiesen. Beharrt der Anspruchsteller auf seinem vermeintlichen Recht und klagt, verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.

Eine Berufshaftpflicht für Geistheiler sichert Ihre wirtschaftliche Existenz

Über verantwortungsvolle Aufgaben wie spirituelle Beratung, Lebenscoaching und geistiges Heilen geraten materielle Fragen leicht in Vergessenheit. Geht es aber um Schadensersatz, werden Sie schmerzhaft daran erinnert, dass Geld vielleicht doch die Welt regiert. Nach dem Gesetz haften Sie für Schäden unbeschränkt, unabhängig vom Grad des Verschuldens. Selbst leichte Fahrlässigkeit kann Sie beruflich und auch privat ruinieren. Denn als Freiberufler ohne Haftungsbeschränkung durch die Rechtsform Ihres Unternehmens müssen Sie mit Ihrem Privatvermögen für Schulden aufkommen. Das gilt auch für Fehler von Mitarbeitenden. Denn für sie sind Sie ebenfalls verantwortlich, gegenüber Klienten sogar ohne eigenes Verschulden.

Die Berufshaftpflichtversicherung hilft Ihnen, sich ohne Ablenkungen auf Ihre Aufgabe als Geistheiler zu konzentrieren. Das Haftungsrisiko als wesentlichen Teil des unternehmerischen Risikos übertragen Sie auf den Versicherer. Guter Rat und praktische Hilfe sind hier nicht teuer: Statt für einen ungewissen Schaden Rücklagen zu bilden, zahlen Sie regelmäßig Ihren Versicherungsbeitrag. Den berücksichtigen Sie in der Kalkulation Ihres Honorars und geben ihn in der Steuererklärung als Betriebsausgabe an.

Geistheilerin behandelt Mann auf Therapieliege

Was deckt die Haftpflicht für Geistheiler ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden
  • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Haftungsübernahme von einfacher bis zur groben Fahrlässigkeit
  • Hausbesuche
ausgeschlossen sind
  • „Reine“ Vermögensschäden durch Beratung, Ratschläge oder Empfehlungen
  • Behandlungen, die einem Arzt vorbehalten sind
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden am eigenen Unternehmen

Die Berufshaftpflicht bewahrt Geistheiler vor Schadensersatzforderungen

Ein Klient fühlte sich nach der Behandlung durch einen Geistheiler gar nicht gut. Sein Zustand verschlimmerte sich so weit, dass sein Hausarzt die Einweisung in eine psychiatrische Klinik empfahl. Dem ärztlichen Rat kam er nach. Es entstanden Behandlungskosten, außerdem konnte der Erkrankte seiner selbstständigen Tätigkeit im Vertrieb nicht nachgehen und erlitt deshalb einen Verdienstausfall. Der Geistheiler übergab die Forderungen des Patienten und dessen Krankenkasse an seine Berufshaftpflichtversicherung. Sie wird durch ein Gutachten klären, ob ein Zusammenhang zwischen der Behandlung durch den Geistheiler und der Gesundheitsverschlechterung bestehen könnte. Außerdem werden sich Juristen der Versicherung mit der Beweislage beschäftigen. Vom Ausgang der Prüfung hängt ab, ob der Versicherer Schadensersatz zahlen oder Rechtsschutz leisten wird. So oder so, der Geistheiler und sein Vermögen sind vor Ansprüchen geschützt.

Ein Geistheiler übt seine Tätigkeit in gemieteten Praxisräumen aus. In der Mittagspause wärmte er in der Kochnische einen Eintopf auf. Dabei stellte er den heißen Topf ohne Untersetzer auf die Arbeitsplatte. Durch die Hitze entstand ein Sengschaden, die Platte verfärbte und verzog sich. Eigentlich wäre ein kompletter Austausch der Platte erforderlich gewesen – eine teure Angelegenheit, der Kostenvoranschlag lautet auf 4.500 Euro. Der Berufshaftpflichtversicherer hat Erfahrungen mit solchen Schäden. Er konnte sich mit dem Vermieter auf eine für alle Beteiligten vorteilhafte Lösung einigen: Ein von der Versicherung beauftragter Schreiner sägte das beschädigte Stück der Arbeitsplatte aus und setzte dort ein Schneidebrett ein. Der Versicherer zahlt 650 Euro an den Handwerker, der Geistheiler freut sich mit dem Vermieter über die neue Funktionalität.
Online-Rechner - Berufshaftpflichtversicherung Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Mit dem Online-Rechner zur passenden Berufshaftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist so individuell wie Ihr Beruf. Mit dem kostenfreien Online-Rechner können Sie sich jederzeit über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten einer Berufshaftpflicht für Geistheiler informieren. Das geht in wenigen einfachen Schritten.

Wählen Sie zunächst alle Tätigkeiten aus, die Sie zum Wohl Ihrer Patienten einsetzen. Die geistige Heilkunde wird zum Beispiel oft kombiniert mit Reiki, Shiatsu oder Hypnose. Nun braucht der Online-Rechner nur noch einige Informationen zu Ihrer Praxis, um einen Versicherungsbeitrag berechnen zu können. Das sind insbesondere Jahresumsatz, Beschäftigtenzahl und auch das Gründungsdatum des Betriebs wegen möglicher Rabatte für Existenzgründer.

Die Ergebnisliste zeigt Ihnen außer dem Beitrag auch Informationen über die Inhalte des Vertragsangebots. Sind zum Beispiel Schäden bei Hausbesuchen oder durch das Abhandenkommen von Sachen Ihrer Patienten versichert? Wer sich nicht mit den Details befassen möchte, schaut einfach auf die Sterne, die unsere Experten für die Qualität jedes Tarifs vergeben haben.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Geistheiler?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 25.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 7,28 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Tragische Personenschäden sind zwar Einzelfälle, aber selbst für erfahrene Geistheiler nie gänzlich auszuschließen. Gerade hierfür ist die Berufshaftpflichtversicherung wichtig. Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung ist eine Versicherung über mindestens 3.000.000 Euro sinnvoll. Finanzchecks empfiehlt Verträge mit einer Versicherungssumme ab 5.000.000 Euro. Sie sind nicht viel teurer und bieten einen deutlich weitergehenden Schutz.

Familien-Privathaftpflicht einschließen?

Auch im privaten Bereich tragen Sie eine Vielzahl Haftungsrisiken – als Verkehrsteilnehmer, Mutter oder Vater, Sportler, beim Ausüben von Hobbys, als Mieter oder Grundstückseigentümer. Viele Berufshaftpflichtversicherungen für Geistheiler und verwandte Heilberufe bieten die Möglichkeit, die Privathaftpflicht kostengünstig im selben Vertrag zu versichern. Wählen Sie dazu einfach die entsprechende Option im Online-Rechner.